Hab das orig aus den EU-Richtlinien gefunden.Kann das Jemand in Einfach übersetzen ?Ich hatte die Info 30° zur Senkrechten Achse positiv5° zur Senkrechten negativUnd innerhalb dieser Winkel wäre das Kennzeichen legal angebracht.Natürlich min 30cm über dem Boden und max 1,20 über dem Boden.
Und wenn ich das genau lese ist eigentlich gar nicht der Montagewinkel festgelegt, sondern der Bereich in dem das Kennzeichen sichtbar sein muß.
Falls Jemand andere Gesetzestexte hat, es gibt einige Meinungen und Aussagen, aber ich wüßte gerne die Gesetzlichen Richtlinien im originalem Wortlaut.
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2. |
Die Ziffern 1.2.1.5.1 und 1.2.1.5.2 erhalten folgende Fassung:
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3. |
Ziffer 1.2.3 erhält folgende Fassung:
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