Qualm aus E-Starter nach anlassen - danach keine Reaktion

  • Na perfekt, dann sitzt du ja an der Quelle.


    Ja in die Bedienungsanleitung habe ich, allerdings für meine Duke 790, gerade mal geschaut und tatsächlich was gefunden.


    1. Gleich am Anfang, dass die Angaben in der Bedienungsanleitung unverbindlich sind.


    Aleine dadurch dürfte die Bedienungsanleitung irrelevant sein. Ist ja eigentlich, wie der Name schon sagt, für die technische Bedienung.


    2. Steht bei mir tatsächlich was zur Garantie. Bei mir auf Seite 17.


    Da steht, dass die geplanten Servicearbeiten von einer autorisierten KTM Fachwerkstatt durchgeführt und sowohl im Service &Garantieheft, als auch im KTM Dealer.net bestätigt werden müssen. Sonst nix Garantie.


    Soweit so richtig.


    Ansonsten steht da nur noch, dass weiterführende Informationen eben genau diesem Service&Garantieheft zu entnehmen sind.


    Des Weiteren, das Umbauten zum erlöschen der Garantie führt. Naja kennt man. Wobei die Umbauten dann aber mit dem Mangel in verbindung stehen müssen. Weil ich ich Zubehörgriffe anbaue, ist die Garantie auf den Rest sicher nicht erloschen.


    So, nun wird es interessant.

    Im Service und Garantieheft steht:

    KTM ist berechtigt die Garantie zu verweigern, wenn auch nur eine der in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Wartungen nicht oder zu spät hat vornehmen lassen.


    Ich gucke also wieder in die Betriebsanleitung, die, wir ja bereits wissen, seiten KTM als unverbindlich erklärt wurde und finde da auf Seite 131 den Serviceplan.


    Ja aber momentmal. Die Betriebsanleitung sagte doch ich finde die Infos im Service und Garantieheft? Außerdem wie gesagt ist die Betriebsanleitung doch unverbindlich, also NICHT BINDEND???


    Ja was denn nun?


    Ja in der Bedienungsanleitung steht da dann alle 15000 oder einmal im Jahr." und was wann gemacht werden soll, muss und zusätzlich könnte.


    Ist irgendwie verwirrend juristisch interessant...:grins:

  • Also bei meinem Service & Garantieheft steht gleich auf der ersten Seite:

    Der KTM Gartantieanspruch gilt weltweit (...) Ihr Garantieanspruch ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden wie (...) die zeitgerechte Durchführung aller vorgeschriebenen Servicearbeiten durch einen autorisierten KTM Händler (...)


    paar Seiten weiter steht unter KTM-Herstellergarantie:

    KTM ist berechtigt de Erfüllung von Garantieansprüchen zu verweigern wenn und soweit (...) der Kunde auch nur eine der in der Bedienungsanleitung vorgeschriebenen Inspektions bzw Wartungen nicht oder zu spät vornehmen hat lassen (...) auch dann wenn der Fehler schon vor dem vorgeschriebenen Zeitpunkt der versäumten Wartung aufgetreten ist


    Das mit dem autorisierten Händler könnte angefechtet werden, zumindest bei den Autos hatte ich vor Jahren mal von einem Fall gelesen wo der Service in einer freien Werkstatt gemacht wurde und der Garantiefall dann doch bezahlt werden musste.


    Nun... viel Erfolg vor dem Gericht...aber aus meiner Sicht ist der Fall vom gesunden Menschenverstand her klar...juristisch gesehen bin ich zu wenig Fachmann

  • Naja, gerade mit gesundem Menschenverstand ist es ja unklar, wenn man sich den Post von Huppelkord durchliest.

    Ich werde damit nicht vor Gericht gehen, dafür ist der Schaden wahrscheinlich viel zu gering. Leider habe ich heute 3 mal versuche den Händler zu erreichen, ohne Erfolg. Teilnehmer ist nicht erreichbar.

    Mal sehen wie hoch der Schaden ist und was der Händler sagt. Vielleicht kann ich ihn ja überreden die Inspektion direkt dazu zu packen und alles wäre gut. Er verdient Geld, beide sind zufrieden, die Welt ist in Ordnung.

    Aber wie Huppelkord schon sagte, juristisch ist das selbst für meine Mum interessant, und die hat solche fälle täglich. Aber aufgrund der Situation mit dem Garantie- und Serviceheft ist die Sache nicht eindeutig.

  • Vielleicht kann ich ihn ja überreden die Inspektion direkt dazu zu packen und alles wäre gut. Er verdient Geld, beide sind zufrieden, die Welt ist in Ordnung.

    Das Problem ist aber dass der Service in 2018 nicht gemacht wurde...daher bringt es auch nichts den Service jetzt nachzuholen. Du kannst das nicht rückwirkend erledigen.

    Kannst du bitte mal die erste Seite vom Garantie und Serviceheft fotografieren und hochladen? Denke dort steht doch das gleiche wie ich oben in fett geschrieben hatte...dann wäre es doch klar?

  • Ich verstehe deinen Gedanken, aber es steht ja nirgend geschrieben wann genau oder wie oft ich Inspektionen machen muss. Lies dir bitte genau den Post von Huppelkord durch, er hat es perfekt geschrieben.

    Es ist einfach ein Durcheinander. Fakt ist, in den Papieren steht nirgends etwas von den Intervallen, außer in der Bedienungsanleitung, die ja laut Serviceheft außer Acht zu lassen ist.

    Ein Verweis auf irgendwelche Internetseiten gibt es nicht, und selbst wenn, wäre dies nicht Auftragsgrundlage.

    Da ich mich jetzt ins Bettchen begeben wollte und ich mein Handykabel nicht zur Hand habe, werde ich wahrscheinlich das Foto morgen hoch laden.

  • Mag sein dass es nicht 100%ig eineindeutig ist.

    Dass laut Serviceheft die Bedienungsanleitung ausser Acht zu lassen ist ist so nicht ganz richtig…lies dazu noch mal das fett gedruckte in post #22. Da wird auf die Bedienungsanleitung verwiesen.

    Und im Serviceplan stehen die einmal jährlich auszuführenden Arbeiten klar drin. Bestimmt gibt’s diese Tabelle auch bei dir (ist jetzt von der Hqv, aber bei meiner SMC-R siehts gleich aus)

    AuszugServiceplan.JPG


    Vermutlich ist es das erste mal dass du dich damit auseinandersetzt (bzw musst), aber für die Zukunft kann ich nur den Tipp geben dass das bei jedem Hersteller so gehandhabt wird. Solange du in der Garantiezeit bist ist es sehr wichtig die Serviceintervalle nach km und Zeit genau einzuhalten. Jedes Jahr bedeutet in dem Fall alle 12 Monate. Je nachdem was zuerst eintritt. km oder zeit. Gerade beim Gebrauchtkauf ist darauf zu achten. Wenn das Motorrad dann mal aus der Garantiezeit raus ist ist es dann egal mal in einem Jahr keinen Service zu machen wenn man nicht so viele km fährt, oder eh das eine oder andere selbst erledigt.

  • Ja alles richtig.


    Ich muss auch nochmal sagen, mein erster Beitrag bezog sich rein auf die Aussage des Themenstarters.

    Also ausgehend davon, dass er die Bedingungen nicht ausgehändigt, bzw. mitgeteilt bekommen hat.


    In meinem zweiten Beitrag hab ich dann ja ebenfalls den Serviceplan in der Bedienungsanleitung gesehen...


    Das ist dann natürlich juristische Auslegungssache, wobei es dann wohl immer auf den Einzelfall ankommt.


    Was aber definitiv ein "No Go" ist, wenn man dann mit dem Händler spricht und dieser auch nicht weiß, wo es nachzulesen ist und keine Auskunft darüber geben kann.


    Der Händler hätte das wissen müssen und entsprechend erklären sollen.


    Ich würde da in diesem Fall auch NICHT vor Gericht gehen, weil es sehr dünn ist das da die Passage "Die Bedienungsanleitung ist nicht bindend" drin steht."


    Das hängt dann später auch davon ab, wie der Richter es auslegt, bzw. wie man den Sachverhalt darstellen kann.


    Auf jeden Fall glänzt der Händler nicht gerade mit Kompetenz und man sollte diesen nicht weiter mit seinen Anliegen überfordern. :rolleyes:

  • Wie gesagt, würde damit eh nicht vor Gericht gehen. Vielleicht reicht es ja im Notfall schon ihm ein wenig "Angst" zu machen.

    Habe vorhin eine Mail von dem Händler bekommen dass er sich im Laufe des Tages melden will, ich warte mal ab was er zu sagen hat.

  • Habe Ihn vorhin angerufen, er hat es wohl vergessen.

    Mein Motorrad kann abgeholt werden, er hat es bereits repariert. Obwohl ich Ihm ausdrücklich gesagt habe, dass ich VORHER den Preis wissen möchte.

    Am Telefon sagte er mir, er habe einen Antrag auf Garantie bei KTM gestellt. Wenn dieser genehmigt wird, muss ich nichts bezahlen. Wird dieser allerdings NICHT genehmigt, kostet mich der Spaß 230€.


    Finde ich ganz schön viel, dafür dass nur der Starterknopf kaputt ist...

  • Hm, ihr habt da wohl irgendwie n gespanntes Verhältnis...

    Ich hab mit meiner Händlerin nullkommanull Probleme. Und Beanstandungen hatte ich auch schon.

    Ich sag mal vorsichtig... „wie‘s in den Wald ruft“.....

    Vielleicht trinkste da mal in Ruhe n Kaffee. Ist ja immer alles n geben und nehmen.

    Wahrscheinlich hat dein Händler n gutes Gefühl, dass KTM das über Garantie übernimmt oder vielleicht ja auch teilweise und es deshalb schon gemacht.

    Wart‘ mal ab ...

    alles ist gut, so lange du wild bist, außer bei einem Wildunfall, dann ist's schlecht wenn du Wild bist....

  • Also der Startkonopf wäre, da in der ganzen Gaseinheit, auch sehr teuer bei mir. Oder kann man den Knopf einzelnd tauschen?


    Durch den digitalen Gasgriff "Ride by Wire", hast du den vielleicht auch?, wäre das bei mir auch nicht günstig.



    Drücke dir alle Daumen...

  • Es wurde lediglich die Schalteinheit getauscht, der Schalter kostet 70 Euro laut KTM selbst. Das weiß ich, weil ich letzte Woche bei dem ursprünglichen Verkäufer angerufen habe und er mir das gesagt hat...


    Kann sein dass ich hier ein wenig angespannt wirke, aber ich bin da ganz locker was das "Verhältnis" zwischen mir und dem Händler angeht.

    Ich war nie negativ gegenüber Ihm eingestimmt und habe mit dem Händler auch ganz easy geredet.


    Ich warte einfach ab ob der Antrag genehmigt wird und wenn nicht, bezahle ich den Rotz halt...

  • Dann frag mal bitte wie sich 160€ Montagekosten zusammen setzen? Muss der angelernt werden der Schalter?


    Hättest den nicht selbst tauschen können?

  • Werde ich ihn fragen, aber finde es halt dreist dass er es einfach direkt repariert obwohl ich drum gebeten habe mir erst einen preis zu nennen...