Na perfekt, dann sitzt du ja an der Quelle.
Ja in die Bedienungsanleitung habe ich, allerdings für meine Duke 790, gerade mal geschaut und tatsächlich was gefunden.
1. Gleich am Anfang, dass die Angaben in der Bedienungsanleitung unverbindlich sind.
Aleine dadurch dürfte die Bedienungsanleitung irrelevant sein. Ist ja eigentlich, wie der Name schon sagt, für die technische Bedienung.
2. Steht bei mir tatsächlich was zur Garantie. Bei mir auf Seite 17.
Da steht, dass die geplanten Servicearbeiten von einer autorisierten KTM Fachwerkstatt durchgeführt und sowohl im Service &Garantieheft, als auch im KTM Dealer.net bestätigt werden müssen. Sonst nix Garantie.
Soweit so richtig.
Ansonsten steht da nur noch, dass weiterführende Informationen eben genau diesem Service&Garantieheft zu entnehmen sind.
Des Weiteren, das Umbauten zum erlöschen der Garantie führt. Naja kennt man. Wobei die Umbauten dann aber mit dem Mangel in verbindung stehen müssen. Weil ich ich Zubehörgriffe anbaue, ist die Garantie auf den Rest sicher nicht erloschen.
So, nun wird es interessant.
Im Service und Garantieheft steht:
KTM ist berechtigt die Garantie zu verweigern, wenn auch nur eine der in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Wartungen nicht oder zu spät hat vornehmen lassen.
Ich gucke also wieder in die Betriebsanleitung, die, wir ja bereits wissen, seiten KTM als unverbindlich erklärt wurde und finde da auf Seite 131 den Serviceplan.
Ja aber momentmal. Die Betriebsanleitung sagte doch ich finde die Infos im Service und Garantieheft? Außerdem wie gesagt ist die Betriebsanleitung doch unverbindlich, also NICHT BINDEND???
Ja was denn nun?
Ja in der Bedienungsanleitung steht da dann alle 15000 oder einmal im Jahr." und was wann gemacht werden soll, muss und zusätzlich könnte.
Ist irgendwie verwirrend juristisch interessant...