Ich kann Denjenigen zustimmen, die schreiben, dass die Demontage der Soziusfußrasten nicht mehr der eingetragenen Zulassungsbescheinigung entspricht. Zugelassen für 2 Personen also.
Problem ist:
1) Fussrasten ab aber Soziussitz noch dran nicht erlaubt weil theoretisch sich ein Sozius noch draufsetzen und mitfahren könnte aber nicht vernünftig Halt hätte.
2) Fussrasten dran, Soziussitz ab oder mit Abdeckung verschraubtund nicht nutzbar auch nicht erlaubt da ein Sozius sich auch hier auf den Bürzel setzen könnte und auch hier nicht genügend Halt hätte.
3) Fussrasten ab, Soziussitz nicht Nutzbar aber keine Ein/Umtragung auch nicht erlaubt
Der Schlüssel heißt WW und bedeutet wahlweise. Also wahlweise Einmannbetrieb eintragen lassen. Aber auch das heisst dann danach auch immer: Wenn Einmannbetrieb dann Rasten ab und Abdeckung auf den Soziussitz drauf oder wenn Zweimannbetrieb dann Rasten dran und Soziussitz nutzbar.
...streng den Vorschriften entnommen und das weiß ich weil ich bei einer anderen Karre genau diese TÜF Zulassungsproblematik hatte.