Sturzbügelkit eintragungspflichtig?

  • Hallöchen,


    Habe hier dieses Stürtzbügelkit für meine 690 Duke IV bestellt. Habe natürlich erst nachher wieder überlegt ob ich das ganze einfach so anbauen darf :grins:. Meine Frage ist ob man dieses Kit in Österreich eintragen lassen muss. Die Duke R hat es doch von Werk aus also würde ich mir denken das es doch egal ist. Habt Ihr da Erfahrungen? Freue mich über eure Antworten. Danke


    Freundliche Grüße

    Duke Fahrer




    pasted-from-clipboard.png

    DUKE 690 IV 2012

  • Servus,

    ich hab sie bei der 2013er damals und jetzt bei der 2017er R (ab der Duke 5 nicht mehr Serie) angebaut und hab mir noch nie Gedanken drüber gemacht. Auch bei Verkehrskontrollen, Pickerl etc. war das nie ein Thema. Ich denke, KTM würde da einen Hinweis drauf geben, wenn man da was eintragen lassen müsste.

    Schöne Grüße,
    Roland

  • Servus,

    ich hab sie bei der 2013er damals und jetzt bei der 2017er R (ab der Duke 5 nicht mehr Serie) angebaut und hab mir noch nie Gedanken drüber gemacht. Auch bei Verkehrskontrollen, Pickerl etc. war das nie ein Thema. Ich denke, KTM würde da einen Hinweis drauf geben, wenn man da was eintragen lassen müsste.

    Servus,

    Also wen du in Linz bei den Pickerl nie Probleme hattest dann wirds hier oben in Rohrbach bestimmt kein Problem geben :Daumen hoch: .

    DUKE 690 IV 2012

  • Siciliano

    Hat den Titel des Themas von „Stürtzbügelkit Duke 690 2012 Eintragungspflichtig?“ zu „Sturzbügelkit eintragungspflichtig?“ geändert.
  • Ne müssen sie nicht. Man braucht auch keine E-Nummer. Gleiche gilt für gepäckträger o.ä.

    Es geht auf und ab.