Moin allerseits!
Gleich vorweg: ich möchte keine Grundsatzdiskussion über den Sinn oder Unsinn von diversen Reifenkombinationen anstellen!
Es geht mir allein um die erlaubten oder eben nicht erlaubten Kombinationsmöglichkeiten im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
Mit anderen Worten: habe keinen Bock auf
Zur Frage:
Wenn ich es recht verstanden habe, dann ist die Kombination von radialen mit diagonalen Reifen auf Kraftfahrzeugen nicht zulässig - unabhängig von Achse(n).
Nun ist der Hinterradreifen Heidenau K60 Scout 150/70B18 ja explizit als "B" (= Bias-Belted), also Diagonal-Gürtelreifen gekennzeichnet.
Der Vorderreifen Heidenau K60 90/90R21 hingegen als Radialreifen. Wäre diese Kombination ohne entsprechende Eintragung eigentlich schon grundsätzlich unzulässig?
Jetzt wird es noch etwas komplizierter:
Wenn ich vorne noch einen Metzeler Karoo 3 montiert habe, also einen Radialreifen, hinten aber den Metzeler Karoo 3 "R" duch einen Heidenau K60 Scout 150/70B18 ersetzen möchte, dann habe ich ebenfalls radial mit diagonal gemischt, dazu aber auch noch zwei Fabrikate.
Erlaubt?
Oder dürfen in jedem Fall nur Reifen vom gleichen Hersteller montiert werden, obwohl in den Papieren von meinem dazu nichts steht - halt nur die Reifengrößen (90/90-21M/C54R M+S TL und 150/70-18M/C70R M+S TL).
Kennt sich jemand damit richtig gut aus? Ich blicke jedenfalls nicht mehr durch...
Grüße
punKTuM