Du bist noch in der Gewährleistung, d.h. der Händler müsste dir beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war.
Eine gesetzliche Regelung, die in ihrer amtlichen Überschrift von Beweislastumkehr spricht, ist § 477 BGB. Diese Norm besagt, dass bei Schäden, die sich innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang an einer Sache zeigen, vermutet wird, dass die Sache bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Dies bedeutet, dass bei einer Reklamation innerhalb von zwölf Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache beim Kauf frei von Mängeln war.
Die Frage ist, wie viel Zeit und Ärger man darin investiert in Recht zu sein.
Moooment! Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten in Kraft. Die ist damit durch. -> Hatte alte Unterlagen, in meiner VSV stand noch sechs Monate.
Ich habe meine jetzt nen reichlichen Monat und da das Wetter nicht so schön war erst ca. 500 km.