Das habe Ich leider auch vermutet.
Die Moto Master 12mm Bremspumpe ist eine "Rebranded" Magura HC1 12mm. Die passt sicherlich auch bei mir, nur steht eben in der ABE das die KTM 690 den 15mm Kolben verwenden muss.
Hab aber nach einer weiteren Email an die Zulassungsstelle, wo Ich eben den Sachverhalt nochmal erklärt habe einen Anruf bekommen.
Da wurde mir versichert, das es eh kein Problem sei die Bremspumpe einzutragen, weil die EG Nummer passt.
Kurze Erklärung zu EG Nummer falls es mal jemand anders braucht:
Beispiel mein Motorrad:
EG-Nr.: e1*2002/24*0354*04
- e1 --- Zulassungsland
- Abschnitt 3 *2002/24* Nummer der letzten Änderungsrichtlinie oder -verordnung, nach der die EG-Typgenehmigung erteilt wurde.
- Abschnitt 4 der EG-Nummer stellt dabei die Kennung der Typengenehmigung des vollständigen Fahrzeugs dar. In diesem Falle also 0345.
- Abschnitt 5 dient dabei der fortlaufenden Nummerierung des Modells und gibt dabei Informationen über die Erweiterung an. *04
In der ABE der Magrua HC1 wird bewusst auf eine EG Nummer von "nur" e1*0354*04 verwiesen. Dabei spielt Abschnitt 3 keine Rolle (*2002/24*). Die Nummer gibt nur an nach welcher EU-Richtlinie die generelle EG-Typisierung erfolgt ist, beschreibt dabei aber nicht die Eigenschaften des Motorrads.
Quelle: Zulassungsstelle und EG-Typgenehmigungsnummer – Colliseum
Somit zählt (offenbar) ausschließlich das Zulassungsland (e1) die eigentliche Fahrzeug Kennung, als das Modell (0354) und die Variante/Version/Erweiterung des Motorradmodells (04). Wenn diese Dinge mit der ABE Übereinstimmen dürfte es kein Problem bei einer Eintragung geben, auch wenn die Handelsbezeichung des Motorrads vielleicht Enduro R oder SMC R lautet.
Bitte korrigiert mich wenn jemand etwas anderes weiß, aber nach langer Recherche und Zustimmung der Zulassungsstelle kann man das glaube Ich so sagen.