Nein.
Schwank aus dem Leben ( TüV )
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Wenn du aber die Gurte ausbaust und die Sitzbank drin läßt, dann ja...
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Das mit den Rasten und der Abdeckung ist so tatsächlich falsch beanstandet worden. Es muss nur dafür ausrüstbar sein. Wenn du zu zweit fährst muss alles da sein. Sitz, rasten und Griffe.
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Ich bin mal mit einer R1 aus genau dem selben Grund nicht über den TüV gekommen, daher hab ich den Quatsch an der 1098 direkt austragen lassen- wer setzt sich ernsthaft hinten auf ein so gebücktes Motorrad?
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Meine Dame auf der RC8.
Und sie fährt gerne mit weil sie dort gut sitzen kann und im 2. Stock prima Sicht nach vorne hat.
(Ein Ansatz von SadoMaso ist bei Ihr noch nicht vorhanden...)
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(Ein Ansatz von SadoMaso ist bei Ihr noch nicht vorhanden...)
... aber Kamasutra.

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Mit der SWM RS650R im September spontan zum TÜV gefahren. Völlig vergessen die ollen Fußrasten wieder zu montieren.
Auf die Schnelle, kurz vor Abfahrt,noch fix die Kennzeichenunterlage mit Reflektor montiert. Um dann bei der Prüfungen in der Halle festzustellen, dass ich den blöden Reflektor wohl verloren habe. Jedenfalls keiner mehr dran.
Zu beiden hat der Prüfer nichts gesagt.
