Kurzer Kennzeichenhalter (Eintragungspflicht?)

  • Servus meine KTM-Genossen,


    mir brummt der Kopf...!

    Eine eindeutige Lösung auf meine Frage, ist im Internet nicht wirklich zu finden (oder bin ich einfach zu doff dafür?) :denk:.


    Ich habe mir letztens bei KTM Team West einen "kurzen" Kennzeichenhalter (Artikelnummer 180874) online bestellt. E-Prüfzeichen ist alles vorhanden.

    Wenn ich diesen jetzt selbständig montiere, ist dieser in Österreich von der Eintragungspflicht befreit oder bleibt mir der Weg zur Landesprüfstelle nicht erspart???


    Beste Grüße aus Österreich

  • Nein musst du nicht. Ich denke auch in Österreich sind nur die Sicherheitsrelevanten Bauteile davon betroffen.

    Spätzünder :wheelie:

  • Die Landestypisierungsstelle in Salzburg hat in für eintragungsrelevant eingestuft.


    Die Eintragung war aber (selbst ohne e Nummer für den Halter) überhaupt kein Problem.

  • Na dann bin ich da nicht richtig informiert. Scheint bei euch dann doch anders zu sein. Ja fast ein wunder, dass es in DE noch keine Pflicht ist.

    Spätzünder :wheelie:

  • Ja fast ein wunder, dass es in DE noch keine Pflicht ist.

    Psssst, bitte keine schlafende Hunde wecken.

    Yam RD 250 YPVS / Kawa GPZ 400 / 15 Jahre nichts / Duke 125 2011 / Duke 390 2017