Mehr Licht...

  • ´n Abend die Damen und Herren,

    heute nachmittag mal die Beleuchtung der 390 Enduro aufgerüstet.

    Diese Hepco & Becker Nova Zusazuleuchten spukten ja schon länger in den Windungen. Über den Schatten gesprungen und geordert. Eben angebaut.

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    Schön klein und unauffällig. Ausgeschaltet praktisch nicht zu sehen.


    Die Vorschriften sind da ja recht einfach: Maximale Anbauhöhe 1,20m und als Zusatzscheinwerfer maximal 20cm von der leuchtenden Fläche des Hauptscheinwerfers entfernt.

    1,17m Höhe und 18cm von der leuchtenden Fläche des Abblendlichts entfernt hab ich´se angebaut.


    Ich wusste von Anfang an, dass die Befestigung mit den beigefügten Schellen an einem Crashbar / Bügel nicht klappen wird.

    Nach leichter Hirnschmalz-Investition verfiel ich auf einen pro Seite gut 3cm langen Hohlwinkel aus 2mm Stahlblech an die Schellenschraube der Acerbis Handschützer.

    This does the trick vibrationsfrei und fällt nicht besonders auf.


    Ich schreib das jetzt auch nur schon ohne die Lämpelein bereits im nächtlichen Fahrbetrieb ausprobiert zu haben, weil ich drauf warte, dass es endlich dunkel wird :-)

    Ich werde dann noch nachreichen, wie denn das Leuchterlebnis so ist.

    Allerdings gaben bereits die ersten Einstellarbeiten allergrösste Berechtigung zu schönsten Hoffnungen mit den Dingern die Nacht zum Tage zu machen. gerade die Seitenausleuchtung erschien erheblich breiter.


    Es ist ja nicht so, das die 390 Enduro schlechte Scheinwerfer hätte. Ganz im Gegenteil empfinde ich das Geleuchte als überdurchschnittlich gut und nicht nur kein Vergleich zu weiland glühendem Leuchtgerät sondern auch im direkten Vergleich zur aktuellen Tracer 9GT meilenweit überlegen. Was aber natürlich keinesfalls bedeuten soll, dass nicht noch "room for improvement" sein könnte... gerade in der Seitenausleuchtung und zeitiger nächtlicher Früherkennung akut suizidgefährdeten Rehwilds erhoffe ich mir eine deutliche Verbesserung. We´ll see!


    Ich hab die Leuchten gewählt, weil sie eins der wenigen Baumuster sind, die sowohl Abblend- als auch Fernlicht haben.

    Der Schalter ist sowohl farblich passend beleuchtet als auch sehr klein und passt auf den breiten Teil des Kupplungshebels.

    Man könnte den Schalter auch oberhalb des Fernlichtschalters hinpeppen, aber ich mag das mit den Zusatzscheinwerfern gerne so, dass ich die mit dem linken (Kupplungs-) Zeigefinger bedienen kann.


    Die Durchführung in´s Lampengehäuse ging eigentlich gut. Das sind 3 Kabel (links, rechts und Schalter). Die passen da rein, wo auch der Bremsschlauch der Vorderbremse reingeht.


    Allerdings sei eins angemerkt: Die Kabelage ist auf überbreite BMWs ausgerichtet: Das sind gut 2m Kabel zu den Leuchten, die auch noch qualitativ in höchsten Masse löblich gebaut sind.

    Noch nie hab ich bei einem Zubehörteil auch nur annähernd solch reichlichen Kabelquerschnitte gehabt als ich sie schon wählen würde. Und ich bin schon hyperpingelig was die Kabelquerschnitte angeht.


    Unter Berücksichtigung, dass da ja nur lumpige 5A durchgehen (2,5A pro Leuchte - ca. 25 Watt max - 2.500 Lumen pro Lampe) könnte man da auch noch einen Backofen dazuhängen an die Kabelei.

    Entsprechend challenging war es, den ganzen Kladderadatsch hinter der Lampenmaske halbwegs spannungsfrei zu versenken.

    Es ging, aber echt so gerade eben und unter reichlich Friemelei and Absondern nicht jugendfreier Flüche. Der Vorteil des Alters und erwachsener Kinder...


    Vielleicht plagen ja noch jemand derlei Gedanken und es hilft bei der Entscheidungsfindung.


    NACHTRAG:

    Gestern Abend noch ausprobiert. Ein Fest!

    Abblendlicht obere hell-dunkel Grenze analog zum Original-Abblendlicht eingestellt. Passt.

    Das wurde damit belohnt, dass sich in stockdunkler Nacht kein Entgegenkommender mit Lichthupe aufmerksam machend geblendet gefühlt hat. Und es waren reichlich Entgegenkommende. War ja Feitag Abend.

    Könnte man wohl noch etwas höher machen aber ich woilte erstmal vorsichtig sein (117cm Anbauhöhe, pro Meter 1 cm tiefer, ergäbe theoretisch 117m Leuchtweite. Ich trau mich aber (noch) nicht.... das muss ich bei Gelegenheit mal ausprobieren, wie sich die Lampen da real verhalten und was der Gegenverkehr da in die Schnauze gebeamed bekäme.


    Leuchtstärke Abblendlicht schätzungsweise Faktor 4. Strassenzustand (Sand/Splittt) wunderbar erkennnbar. Seitenausleuchtung traumhaft. Momentan ist ja Setzzeit des Rehwilds und da rennt die frische Reh-Mama zu jeder Tages- und Nachtzeit durch die Gegend. Konnte man schön in der Wiese stehen sehen abseits kleinster Strassen und ich fühlte mich überhaupt nicht unsicher (das verstehen jetzt nicht-ländlich wohnende Menschen vielleicht nicht, aber (Motorrad-)Wildunfälle passieren hier sehr oft und sind echt immer mit viel Aua!).


    Fernlicht hingegen ist wie zu erwarten gigantisch. Man darf wohl nicht überrascht sein, wenn auf gerader Strasse Passagierflugzeuge mit dem Landeanflug hinter einem beginnen :-) Just kiddin´...

    Aber wie bei der HardAlpi o.ä. nächtens auf verlassen-einsamen Schotterwegen zu fahren macht mit dem Licht echt richtig Spass!


    Summa summarum geile Investition, wenn auch nicht ganz billig. Die Chinakracher gäb´s natürlich um einen Bruchteil.

    Übrigens kriegt ich da nix dafür vom Lampenmeister, mithin ich bin nur ein begeisterter Benutzer... Nicht, dass hier jemand glaubt, ich würde dafür bezahlt. Das wäre schön...


    Keep the rubber side down!

    M

    2 Mal editiert, zuletzt von zx550a () aus folgendem Grund: Nachtrag: Leuchteerfahrung

  • Klingt gut deine Leuchterfahrung. Ich hab da aber mal eine Frage: Ist der Schalter an der Kupplung nur zum Ein- und Ausschalten und wird Fern- bzw. Abblendlicht mit dem originalem KTM Lichtschalter umgeschaltet oder musst Du jetzt für jedesmal Umschalten 2 Schalter bedienen?

  • Soweit ich weiß, dürfen Zusatzscheinwerfer nicht höher als das Abblendlicht eingebaut werden. Könnte daher vielleicht doch ein Thema beim TÜV werden…

    Das mit dem Schalter habe ich mittlerweile bei Hepco und Becker selbst nachgelesen. Da gibts offensichtlich keine Verbindung zum originalen Lichtschalter. Ich finde die Dinger trotzdem auch interessant, würde mich aber mal mit einer alternativen Montagemöglichkeit unterhalb des Hauptscheinwerfers befassen.

  • Bei Louis gibt es diese Scheinwerfer mit Linse und Magnet-Shutter gesteuert schon seit Jahren. (Glaub Highsider)

    Wie das mit der Höhe über Abblendlicht ist weiß ich jetzt nicht. Was ich weiß, 3 Abblendlichter sind Nogo.

    Ich hatte mir damals einen versteckten Schalter montiert, der (bei Bedarf) direkt das Abbblendlicht disabled hätte. 3 Fernlichter sind jedoch kein Problem.


    Ich hatte auf der MT-09 RN43 (die eh schon 2 Abblend- und 2 Fernlichter hatte, danach links und rechts den Wald mit ausgeleuchtet -und auch nie Probs mit Wildwechsel gehabt. Es war das reinste Stadion-Flutlicht, mit Abstand das hellste, das ich je bei einem Fahrzeug hatte.


    Was -trotz endloser Justage-Versuche nicht klappte, war Kurvenlicht. selbst wenn die Spots nach außen gerichtet sind (das waren sie) nutzt das gegen die auftretende Schräglage und entsprechendes „abtauchen“ des Lichtkegels so gut wie nichts.


    Hier hilft tazesächlich nur dezidiertes Kurvenlicht, das je nach Schräglage Spots ein- und dazu schaltet, die hoch, höher am höchsten leuchten (z.B. bei der SDGT) „normale“ Spots können das leider nicht leisten. Ein immer wieder im Zappendustern umrundeter Kreisel ließ es mich bestenfalls marginal verbessern, aber im Grunde funzt es nicht.


    Also: 3 Abblendlichter könnten problematisch werden.

    Respekt für Frauen und Mädchen.

    Nicht jeder, der sich gestern vor Wissen nur so brüstete, ist heute noch von Gestern.


    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
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  • Vorweg: Ich bin kein Jurist, ich kann nur lesen!

    Tja, das mit dem Rechtsrahmen ist nicht einfach, I know. Und bis dato war ich auch der Meinung, dass "das alles nicht ginge" wegen StVZO.


    Pustekuchen. §49ff.. StVZO, die uns jahrzehntelang licht-technisch auf die Senkel gegangen sind (v.a. §50), sind für uns nicht mehr relevant, wenn das Motorrad nach EU zugelassen ist (CoC Dokument zum KFz-Brief).

    Dadurch ist ECE53R einschlägig, was die Beleuchtung von Motorrädern angeht. Eine eigene Vorschrift nur für uns und nix mühselig-halbgar angepasstes von den Bürgerkäfigmenschen.


    Nachzulesen én detail hier: https://eur-lex.europa.eu/lega…/?uri=CELEX:42013X0618(01) Man muss mir also nix glauben sondern möge selbst nachlesen.

    Auch berücksichtigen das Addendum von 2023 der EVE 53R https://unece.org/sites/defaul…s/2023-03/R053r3am10e.pdf


    Die Lämpelein-Spezifikationen sind in ECE149R: https://unece.org/DAM/trans/do…-WP29-2018-158e-Rev.1.pdf bzw. https://unece.org/sites/default/files/2021-05/R149e.pdf


    Begriffsklärung: "driving beam head lamp" = Fernlicht, "passing beam headlamp" = Abblendlicht.


    Zum Thema Fernlicht - Section 6.1 in der ECE Regelung (6.2 behandelt dann das Abblendlicht)


    6.1.3.1.1. An independent driving lamp may be fitted above or below or to one side of another front

    lamp: if these lamps are on top of the other the reference centre of the driving lamp must be

    located within the medium longitudinal plane of the vehicle; if these lamps are side by side their

    reference centre must be symmetrical in relation to the median longitudinal plane of the vehicle


    6.1.3.1.3. Two driving lamps of which either one or both are reciprocally incorporated with another front

    lamp must be fitted in such a way that their reference centres are symmetrical in relation to the

    median longitudinal plane of the vehicle


    Mehr als 1 Fernlicht schon mal zulässig.... aber es steht hier nur von 2 - nicht 3!


    6.1.3.3. In any case, the distance between the edge of the illuminating surface of any independent

    driving lamp and the edge of that of the lamp producing the principal passing beam must

    not exceed 200 mm. The distance between the edge of the illuminating surface of any inde

    pendent driving lamp and the ground must be from 500 mm to 1 300 mm.

    6.1.3.4. In the case of two driving lamps: the distance separating the illuminating surfaces of two driving

    lamps must not exceed 200 mm


    Also maximal 1300mm hoch angebaut (nicht 1200 wie ich dachte..., die StVZO lässt sogar 1500 zu, spielt aber keine Rolle, für uns gilt ECE53R, mithin 1300 mm.). Nicht weiter weg als 200mm von der Lampe "producing the principal passing beam" = Abblendlicht. Das würde mit 18cm passen.... Interessant, dass die sich beim Fernlicht auf die Position des Abblendlichtsbeziehen.


    Abblendlicht(6.2):


    6.2.3.1.1. An independent passing lamp may be installed above, below or to one side of another front

    lamp: if these lamps are one above the other the reference centre of the lamp producing the

    principal passing beam must be located within the median longitudinal plane of the vehicle; if

    these lamps are side by side their reference centre must be symmetrical in relation to the

    median longitudinal plane of the vehicle.


    Also, oben, unten, egal, Hauptsache symmetrisch.


    6.2.3.1.3. Two headlamps producing the principal passing beam, of which either one or both are recip

    rocally incorporated with another front lamp must be installed in such a way that their

    reference centres are symmetrical in relation to the median longitudinal plane of the vehicle.


    6.2.3.1.3 betrifft nur den Originalscheinwerfer. "principal passing beam" - aber ist Referenzpunkt


    6.2.3.1.4. If installed, additional lighting unit(s) which provide bend lighting, type approved as part of the

    passing beam according to Regulation No 113, shall be installed under the following conditions:

    In the case of (a) pair(s) of additional lighting units, they shall be installed so that their reference

    centre(s) are symmetrical in relation to the median longitudinal plane of the vehicle.

    In the case of a single additional lighting unit, its reference centre shall be coincident with the

    medium longitudinal plane of the vehicle.


    Die Lampen sind keine Kurvenlichter aber als Abblendlicht zugelassen (ECE149R Class A Symbol "C", Symbol "R" ist Fernlicht, haben die Dinger auch - weil die Lämpelein sind keine "bend lights" = Kurvenlampen (und ECE113R íst auch nicht einschlägig). Hier wäre ECE149R relevant. Nur um den Level an Verwirrung zu komplettieren, ECE149R wiederum nennt "bend lights" "cornering lights" und Symbol "K".


    6.2.3.2. Height: a minimum of 500 mm and a maximum of 1 200 mm above the ground

    Ah ja, here we are: Doch 1200mm


    Aber das Addendum hilft: https://unece.org/sites/defaul…s/2023-03/R053r3am10e.pdf


    Paragraph 6.2.3.1.4., amend to read:

    "6.2.3.1.4. If installed, additional lighting unit(s) which provide bend lighting, type

    approved as part of the passing-beam according to UN Regulation No. 113 or

    149, shall be installed under the following conditions:

    In the case of (a) pair(s) of additional lighting units, they shall be installed so

    that their reference centre(s) are symmetrical in relation to the median

    longitudinal plane of the vehicle.

    In the case of a single additional lighting unit, its reference centre shall be

    coincident with the median longitudinal plane of the vehicle."


    Aha, symmetrisch müssen´se sein, that´s it (und die anderen Vorgaben erfüllen).


    Generell hab ich die relevanten Seiten ausgedruckt und am Mopped dabei. Der übereifrige Pauli(ne) Polente mag damit im Zaum gehalten werden.


    Interessanterweise ist das für den TÜV generell wenig relevant, denn alleine eine E-Kennzeichnung erlaubt den Anbau am Fahrzeug, wie man lustig ist jenseits aller Vorschriften. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen dann nur im öffentlichen Strassenverkehr nicht benutzt werden, sind aber auf Privatgrund zulässig. TÜV ist damit per se sowieso raus.

    Das E-Kennzeichen sollte allerdings halbwegs glaubwürdig sein. Der 5 Euro Flotter-Ali- Weltallstrahler mit e-Prüfzeichen könnte natürlich mehr als nur leichtes Runzeln von Gesichtsteilen nach sich ziehen.


    Ich will´s aber soweit als möglich wirklich legal machen. Das ist aber gar nicht so einfach. Die Anbauhöhe ist aber definitiv kein Problem, die reine Anzahl an Leuchten auch nicht.

    Knifflig wird´s bei der Schalterei. Fernlicht darf separat schaltbar sein, Abblendlicht aber (wohl!- man lese selbst!) nicht. Das könnte eher problematisch sein.


    Korrekter Hinweis unten von kt-shifter:

    6.13.7.1. The daytime running lamp shall switch OFF automatically when the headlamps are switched

    ON, except when the latter are used to give intermittent luminous warnings at short intervals.


    Mithin würde die Homologation als Tagfahrlicht nicht helfen, wie vorher geschrieben.


    Entscheidend ist erstmal, dass weder TÜV noch Exekutive einem am Strassenrand Trouble machen. Das scheint aber defintiiv nicht der Fall zu sein.

    Und spätestens mit dem englischen Originaltext haut´s der Exekutive eh die Federn aus der Dunstkiepe :-)

    Einmal editiert, zuletzt von zx550a () aus folgendem Grund: Mea culpa! Ich hab Fern- und Abblendlicht verwechselt. Man muss echt die Definitionen lesen (passing light = Abblendlicht, weil es auf das "passing" des entgegenkommenden Verkehrs abzielt. "driving lights" ist Fernlicht. Sorry, "passing" war für mich "überholen" und nicht "entgegenkommen". Britisch/Amerikanisch Englisch Challenge.

  • Klingt gut deine Leuchterfahrung. Ich hab da aber mal eine Frage: Ist der Schalter an der Kupplung nur zum Ein- und Ausschalten und wird Fern- bzw. Abblendlicht mit dem originalem KTM Lichtschalter umgeschaltet oder musst Du jetzt für jedesmal Umschalten 2 Schalter bedienen?Yes, sindsep

    Yes, sind separat. Aber man muss wieder nur einen Schalter bedienen weil das originale Fernlicht völlig albern ist im Vergleich.....

  • Mehr als 1 Abblendlicht schon mal zulässig.... aber es steht hier nir von 2 - nicht 3!

    Ohne jetzt die EN-Texte übersetzt, sondern nur überflogen zu haben.

    Diese Aussage erschließt sich in mir nicht.


    Wenn ich es recht verstehe, stimmst du mit meiner Aussage überein, also kein drittes Abblendlicht, bzw. keine 2 „zusätzlichen“

    Was das TFL betrifft. Abblendlicht ist ≠ Tagfahrlicht. TFL darf NIE gemeinsam mit Abblendlicht betrieben werden, also etwa bei Dunkelheit.

    Was du aber „ersatzweise“ nutzen kannst sind „Begrenzungsleuchten“ Die dürfen dann auch nachts.


    OT:

    Interessanterweise reagierte meine SDGT auf das Umrüsten von H4 auf Retrofit-H4 damit, dass der Lichtsensor bei Dunkelheit kein Licht detektierte und ersatzweise das TFL einschaltete. War im Nahbereich deutlich heller als die H4-Funzel, bis etwa 60Kmh durchaus brauchbar.

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    Einmal editiert, zuletzt von kt-shifter ()

  • Yes, das mit den Begrenzungsleuchten ist aber doof, weil die auch eine eigene Section haben.

    Interessanterweise sind die aber gar nicht genauer spezifiziert


    6.6. FRONT POSITION LAMP

    6.6.1. Number

    One or two if coloured white

    or

    Two (one per side) if coloured amber

    6.6.2. Arrangement

    No special requirement.

    6.6.3. Position

    6.6.3.1. Width:

    an independent front position lamp may be fitted above or below, or to one side of another

    front lamp: if these lamps are one above the other, the reference centre of the front position

    lamp must be located within the median longitudinal plane of the vehicle; if these lamps are

    side by side, their reference centres must be symmetrical in relation to the median longitudinal

    plane of the vehicle;

    a front position lamp, that is reciprocally incorporated with another front lamp, must be

    installed in such a way that its reference centre is situated in the median longitudinal plane

    of the vehicle. However, when the vehicle is also fitted with another front lamp alongside the

    front position lamp, their reference centres must be symmetrical in relation to the median

    longitudinal plane of the vehicle.

    Two front position lamps, one or both of them reciprocally incorporated with another front

    lamp, must be installed in such a way that their reference centres are symmetrical in relation to

    the median longitudinal plane of the vehicle.

    6.6.3.2. in height: not less than 350 mm nor more than 1 200 mm above the ground.

    6.6.3.3. in length: at the front of the vehicle.

    6.6.4. Geometric visibility

    Horizontal angle: 80 degrees to the left and to the right for a single lamp:

    the horizontal angle may be 80 degrees outwards and 20 degrees inwards

    for each pair of lamps.

    Vertical angle: 15 degrees above and below the horizontal.

    The vertical angle below the horizontal may be reduced to 5 degrees, however, if the height of

    the lamp is less than 750 mm.

    6.6.5. Orientation

    Forwards. The lamp(s) may move in line with the steering angle.

    6.6.6. ‘Circuit-closed’ tell-tale

    Mandatory. Non-flashing green signal lamp. This tell-tale shall not be required if the instrument

    illumination lighting can be switched on or off only simultaneously with the position lamp(s).


    Das könnte man kreativ hindeichseln - aber die Homologation steht entgegen, wobei interessanterweise Positionslampen von der ECE149 nicht erfasst werden mit einem eigenen Symbol.


    Alles sehr verworren, wenn man´s legal haben will :-)


    OT: Kann ich mit evtl. dadurch vorstellen, dass der Lichtdetektor auf Infrarot losgeht und das gibt´s von der LED nur sehr überschaubar bis gar nicht bzw. mittelbar :-)

  • nee, H4 hat ne andere Last, wenn die nicht clever ins System eingespielt wird, gibts Fehlermeldungen.
    Sorry, deine EU-Texte in allen Ehren, aber die tät ich mir nicht mal auf DE an. :knie nieder:

    Was ich bisher schrieb, ist bei aktuellem Gestühl legal. Das kann ich dir TÜV technisch beglaubigt versichern. Und das muss für heute genügen. :peace:

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