Wohl keine Reifenbindung bei der 990SM

  • Habe heute bei Sommer KTM nachgehackt...


    Im Fahrzeugschein steht, "Reifenfreigabe blabla laut Bedienungsanleitung beachten"


    Und in der 990SM Bedienungsanleitung stehen "keine" Reifen drin :staun:


    Nur die Größe ...


    Hört sich , vorsichtig vermutet, nach Narrenfreiheit an :Daumen hoch::Daumen hoch::Daumen hoch:

  • Hii Supermotard,


    danke für die Info,


    ????????


    welche Bedienungsanleitung ??


    Hier ein Auszug aus der Bedienungsanleitung: 9803H0_OM_DE.pdf von der KTM Homepage.


    Hier steht leider nur der Pirelli Scorpion Sync drin, und in der Freigabeliste (Stand 1.3.08) ist die 990 SM nicht mal aufgeführt. Das heißt es ist nur EIN Reifen freigegeben?


    Gibt es verschiedene Versionen von Bedienungsanleitungen auf deutsch ? (für Schweiz, Österreich und Deutschland)


    Was mir noch aufgefallen ist: Von der Schweizer KTM-Seite aus gibt es keinen Link zu Reifenfreigaben :der Hammer:
    Die Schweizer habens halt doch besser :kapituliere:


    Gruß
    Stefan

  • Supermotard:
    Du verwechselst doch jetzt sicher Bedienungsanleitung mit Betriebserlaubnis, oder?

    Hinweis: Es handelt sich hier um einen rein subjektiven Post!


    Grüße Dirk

    KTM 950SM(R) ´06

    Ducati Hypermotard 821 SP ´13

  • dann wäre ja optimal, denn die Betriebserlaubnis ist doch maßgeben, oder!


    Stefan

  • Hallo.


    Das ist immer noch die gleiche nicht so restlos geklärte Frage wie mit der 950er von 2005. Dazu gibt es ja schon mehrere Diskussionen.


    Im Schein meiner steht "Reifenbindung gem. Betriebserl. beachten", aber weder im COC noch im Bedienungsanleitung steht irgendwas von irgendwelchen Reifenmarken. Nur die Größe wird erwähnt.




    Gruß Andi

    Spinnen, die spinnen, spinnen.

  • in der Betriebserlaubnis stehen alle Reifen die auch in der Freigabe von KTM stehen. Habe mir die beim TÜV angesehen.


    Die COC ist nur ein Teil der Betriebserlaubnis und die Bedienungsanleitung hat damit nichts zu tun.

  • Danke für den Hinweis das die Bedienungsanleitung nichts mit der Betriebserlaubnis zu tun hat. :lol:



    Ich meinte damit nur,das Ich in meinen Unterlagen keinerlei Vorgaben auf Fabrikate vorfinde.
    Bin aber doch mal gespannt wie im Sommer der TÜV auf den MPP reagiert.




    Im Thread "Auskunft vom KBA..." steht am Ende nämlich folgendes:


    "Zusätzlich möchte ich anmerken, dass in den Fällen, in denen ein Fahrzeughersteller im Beschreibungsbogen zu einer Typgenehmigung bestimmte von ihm freigegebene Reifenpaarungen angibt, das KBA bei der Erstellung der Zulassungsdatensätze in der Vergangenheit im Feld 22 die Bemerkung "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" vorgegeben hat. Mittlerweile wird dort jeweils eine zulässige Reifenpaarung eingetragen, sofern der Fahrzeughersteller bestimmte Reifenfabrikate vorgibt. Über die Übrigen ggf. zulässigen Reifenpaarungen hat der Fahrzeughersteller den Verfügungsberechtigten in geeigneter Weise zu informieren."



    Gruß


    Andi

    Spinnen, die spinnen, spinnen.