Darf man in Deutschland seine Spiegel abmontieren!!!
Weil bei mir bringen die Spiegel nix bei meiner KTM wackelt alles!!!
Oder darf man so Klapp Spiegel an bauen???
Freue mich auf eine Antwort
Euer SUmo
Darf man in Deutschland seine Spiegel abmontieren!!!
Weil bei mir bringen die Spiegel nix bei meiner KTM wackelt alles!!!
Oder darf man so Klapp Spiegel an bauen???
Freue mich auf eine Antwort
Euer SUmo
1.) abbauen darfst du die schon, jedoch darfst die karre dann nicht mehr im oeffentlichen strassenverkehr betreiben :biglool:
2.) wenn die klappteile so'n E-dingsda-zeichen haben funzt das. und musst 2 haben (einen links, und einen rechts *na sowas*)
btw: ich fahr nun seit einem jahr ohne spiegel in HH und hatte deswegen noch nie stress. selbst bei 2 kontrollen nicht.
denke aber dass sich ggf. 'ne versicherung einnaessen koennte, wenn es zu einem unfall kommt, der vieleicht und ueberhaupt bei vorhandensein (und nutzung) von rueckspiegeln vermeidbar sein koennte.
das bria
he he he. auch grade gefunden...... :lach:
siehe HIER
ZitatAlles anzeigen§ 56 Rückspiegel und andere Spiegel.
(1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
(2) Es sind erforderlich
1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten
ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,
2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist,
zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,
3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann,
zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,
4. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,
5. bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.
(3) Zusätzlich sind erforderlich:
1. ein großwinkliger Rückspiegel an der rechten Seite
bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen -,
2. ein Anfahrspiegel an der rechten Seite bei Linkslenkung oder an der linken Seite bei Rechtslenkung
bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 12,0 t und Kraftomnibusse. Dieser Spiegel einschließlich seiner Halterung muss mindestens 2 m über der Fahrbahn angebracht sein. Ist dieses Maß wegen der Bauart des Fahrzeugaufbaus nicht einzuhalten, darf dieser Spiegel nicht angebracht sein.
(4) Rückspiegel sind nicht erforderlich an
1. einachsigen Zugmaschinen,
2. einachsigen Arbeitsmaschinen,
3. offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
4. mehrspurigen Karftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von Anhängern, selbst wenn diese beladen sind, nach rückwärts Sicht bietet.
(5) Die Anbringungstellen und die Einstellungen sowie die Sichtfelder der Spiegel bei den in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und in Absatz 3 genannten Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang1) zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
....nur mal so..... wie die spiegel z.t. doch bemessen werden......
ZitatAlles anzeigenSpiegelblick vor dem Abbiegen:
Ein Mal Schauen reicht nicht!
Beim Abbiegen sollte immer auf andere Verkehrsteilnehmer geachtet werden, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet. Autofahrer beispielsweise, die beim Linksabbiegen mit einem Motorrad zusammenstoßen, das gerade links überholen will, können nicht mit dem vollen Ersatz des Schadens rechnen. In dem verhandelten Fall behauptete der überholende Motorradfahrer, die Pkw-Fahrerin hätte ihr Abbiegevorhaben nicht rechtzeitig angezeigt. Er hätte es erst unmittelbar vor der Kollision bemerkt. Die Pkw-Fahrerin sagte dagegen, sie hätte rechtzeitig geblinkt und sich dann in der Fahrbahnmitte eingeordnet. Die Richter entschieden, dass beide Beteiligten den Schaden je zur Hälfte zu tragen haben.
AG Kassel (Az: 421 C 4260/00)
Anmerkung: Dies gilt insbesondere dann, wenn es keine Zeugen gibt und sich die Unfallbeteiligten über den genauen Unfallhergang nicht einigen können. Aber auch wenn der Geschehensablauf unstreitig ist, wenden die Versicherungen oftmals ein, dass die Pflicht zum zweiten Mal vor dem Abbiegevorgang in den Rückspiegel zu schauen vernachlässigt wurde.
cya
der bria
fahre auch ohne spiegel und habe sogar meine tüv-plakette ohne die dinger bekommen :perfekt:
alelrdings werd ich sie glaub ich beim opening anschrauben denn man weiß ja nie wie die
:stop polizei: in bayern das sehen
@ 640ger
die bayern sind da nicht so locker drauf ....
genau darum werd ich sie da dran schrauben
mei habts ihrs gut!!!dafür habts ihr kein oktoberfest!!! :biglool:
aber wir in wien haben das donauinselfest und praktisch das ganze jahr über "oktoberfest" denn
der wiener prater ist genauso groß und nicht nur für 4 wocherln offen
:perfekt: