Polizei hat mich angehalten wegen Kennzeichen und Leo! Bitte um Rat!!!

  • kennt sich hier jemand mit dem deutschen Bußgeldkatalog aus. Ich bin gestern im Sauerland unterwegs gewesen und wurde gefilmt. Das auch noch recht lange, da mich der Polizist nicht einholen konnte. :Daumen hoch:


    Jetzt frag ich mich ab wann und bei welcher Art Verstoß es zu einer Strafanzeige kommt.

    Guckst Du hier


    Zitat von turboHegel

    Ich glaube nicht dass man den Beamten klarmachen kann, nicht zu wissen, wer mit dem Moped unterwegs war.

    Du hast das Recht die Aussage zu verweigern, wenn Du damit einen Verwandten belastest.
    Aber:
    --- 8> ---
    Alles was in Flensburg eingetragen wird, ist normalerweise so erheblich, dass es zur Fahrtenbuch-Auflage führen kann
    Das bedeutet, dass Verkehrsverstöße, die zu einem Bußgeld von weniger als EUR 40 führen, normalerweise keine
    Fahrtenbuch-Auflage auslösen können. Etwas anderes gilt jedoch, wenn mit ein und demselben Fahrzeug in kürzerem
    Abstand eine Vielzahl kleinerer Verfehlungen begangen werden.


    Einige Gerichte siedeln die Grenze der Erheblichkeit noch etwas höher an. Das OVG Münster (NZV 1996, S. 296) lässt eine
    Fahrtenbuchauflage zu, wenn bei einer Verurteilung zu dem Delikt drei Punkte eingetragen worden wären (ähnlich
    niedersächsisches OVG, ZfS 97, S. 77).


    Als Faustregel gilt also: Was nicht in Flensburg eingetragen wird, kann normalerweise auch nicht zu einer Fahrtenbuchauflage
    führen.


    Bereits eine erstmalige Geschwindigkeitsüberstreitung von wenig mehr als 20 km/h ist nach Meinung des Verwaltungsgerichts
    Berlin als so gewichtig einzustufen, dass auch ohne zusätzliche Umstände die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches
    gerechtfertigt ist, wenn der Fahrzeughalter Angaben zur Person des Fahrers verweigert.


    Die Polizei ist auch nicht verpflichtet, sich durch weitere Nachfragen an den Halter um die Ermittlung des Fahrers zu bemühen,
    wenn der Fahrzeughalter unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, er könne und werde diesbezüglich keine Angaben machen.


    Urteil des VG Berlin vom 28.05.1999
    25 A 172/97
    DAR 2000, 136
    --- <8 ---
    IMO sollte man, wenn man soviel cojones in der Hose hat um zu schnell zu fahren die selbigen auch
    haben wenn es um die Strafe geht.

  • Fahrtenbuch gibt es meiner Erfahrung nach nur im Wiederholungsfall. Nicht beim Erstfall.




    Weiterhin kennen ich jemanden, der eine Fahrtenbuchauflage hatte. Als dann eine - angemeldete - Kontrolle des Fahrtenbuches erfolgte, stand eine Fahrt Köln-Barcelona-Köln darinnen. Daraufhin haben die freundlichen gleich wieder eine Anzeige gemacht, weil sie das nicht geglaubt haben. Aber es konnte nichts bewiesen werden, daß die Fahrt nicht stattgefunden hat. . . :zwinker:




    Gruß




    Tom

    MoGG - Member of the GAGA Group- Turrug-MakTo


  • Warum, was hast du gegen Rennradfahrer?


    Und hätte ich ein Rennrad würd ich das vielleicht noch montieren, aber das isn Downhill bzw DualSlalom Bike!!!


    Und die haben mich zu Mittag aufgehalten!! Ich sag ja nix wenn ich mich ohne Beleuchtung um 10 Uhr Abends so aufführe.


    Und diese ganze Reflektorscheisse is ja auch nur Abzocke, Tagfahrlicht ham die Spezialisten ja auch wieder abgeschaft weils unter Tags genausowenig Sinn hat wie Strahler an nem Fahrrad, deto bei der Klingel, da kann ich wohl auch meinen Mund benützen und in etwas lauterem Ton: Vorsicht Bitte!!! sagen.


    Also ich finds wirklich in keinsterweise gerechtfertigt, wenn ich die Straße mitn 100 Runtergefahren wäre - dort is 50er Zone - und das bei der Schule vorbei und beim Kindergarten, hätte ich wahrscheinlich nichtmal mim Auto so viel bezahlen müssen...

  • Fahrtenbuch gibt es meiner Erfahrung nach nur im Wiederholungsfall. Nicht beim Erstfall.

    Das Verwaltungsgericht Berlin hat es gemacht. Siehe Urteile, die ich gepostet habe.


    Wie man sieht ist die Rechtsprechung in diesem Punkt nicht einheitlich. Deshalb
    würde ich mich auf Deine Aussage nicht verlassen.

  • Morgen!


    Mehr als 30 km/h (in der 70 zone) zu schnell war ich glaub ich auf jeden fall. einmal hab ich die durchgezogene linie überfahren, also überholt, und ich war eigentlich permanent zu schnell. am ortseingang waren´s auch nicht direkt 50. :kacke:


    Der Cop sagte er wolle das alles auswerten und dannn mal schauen was dabei rumkommt. Das kann dauern! Er hat aber schonmal getippt, das es so 5-6hundert Schleifen werden könnten. :kacke: :kacke: :kacke: Und 3 Monate


    Ein Kompliment gab´s auch noch. Ich sei ein guter Fahrer und Kurventechnik 1A und so... na dankeschön

  • SumoTom:


    500 Meter ununterbrochene Wegstrecke---> heißt er darf mich nicht aus den Augen verloren haben sonst Pustekuchen.


    Das ist ja meine chance. Bei den ganzen Biegen hat der mich bestimmt mal verloren. :arsch:

  • Dann kann er maximal die Geschwindigkeit NICHT NACHWEISEN


    alle anderen Vergehen wird er ja wohl auf Band haben, und die zählen dann sicher

  • Also ich gebe prinzipiell einen netten Menschen aus Russland an, dieser machte zur jeweiligen Tatzeit eine Probefahrt, weil ich das jeweilige Fahrzeug dann immer verkaufen wollte und sorry, habe mir nur seine FS Daten aufgeschrieben eine Kopie habe ich leider nicht und diese Vorgehensweise funzt zumindest in A immer.

  • vergiss es. hatte das selbe spiel hinter mir und bin vor gericht gegangen weil ichge hofft hab was rausboxen zu können.
    die 500m hat der so schnell zusammen und der war bestimmt ne ganze weile hinter dir.
    bin auch mehrmals abgebogen und teilweise nicht auf der kamera zu sehen gewesen, völlig schnurz.


    und wenn der kerl dir kaum hinterher kam warst du eher 60-70 anstatt 30 zu schnell. ich war trotz "lockerem" tempo schon 60 drüber.
    is nich bös gemeint aber ich hab leider die erfahrung gemacht, die sind schon ganz fix auf den dingern.

  • Um zum Thema zurrück zu kommen:

    Hi@all! Wurde gestern abend in de stadt bei uns hier angehalten. 1. Kennzeichen hat kein 30 grad winkel und das würde 6 punkte geben und ne Strafanzeige! Hallo? Eine Strafanzeige wegen einem Nummerschild weil´s kein 30 grad winkel hat?? Bin beinahe ausgeflippt :zorn: 2. und dann noch mein Leo! "Ei da fehlt der db eater"! ich so:" Nein er steckt doch drin wie sie sehn"! Gab mängelschein das ich alles bis zum 10.7. vorzeigen muss bei de bullen wegen kennzeichen und Auspuff und die Strafanzeige (was ich nicht verstehe also ehrlich nicht!) Ah und den auspuff hätte er normal abbaun müssen und dürfte so gar nicht heim fahrn aber davon hat er abgesehn. Mein kumpel meint wenn man noch nie aufgefallen wäre also strafmäßig würde die strafeanzeige fallen gelassen werden und er meint auch das der bulle mich damit nur einschüchtern wollte! Meine frage jetzt an euch: Bekomm ich jetzt 6 Punkte wegen so em scheiss und Strafanzeige??? Ah und der bulle meinte noch Bußgeld würd auch dazu kommen aber keine ahnung wie viel oder wie hoch weil das vom einkommen ausgeht ka lol man!


    Mfg Holzi84

    @ Holzi84: Wie ist es ausgegangen?


    Meiner Meinung nach brauchtest du dich nur auf den Mängelschein konzentrieren, auch wegen dem Kennzeichen. Denn solang du nicht das Kennzeichen verändert hast ist es keine Straftat. Wie schon beschrieben ist es eine Straftat wenn du das Kennzeichen veränderst, z.B. hoch biegen, knicken, abdecken, falten, zerknüllen, halt unkentlich machen. :achtung ironie:
    Aber wenn du, davon geh ich aus, einen anderen Kennzeichenhalter hast oder den originalen hoch gebogen hast, ist das alles andere nur keine Straftat.


    Da mein Post so schon zu spät ist, auch egal.
    mfg :prost: