Maske ?

  • Die Beleuchtungseinrichtung wird nie und nimmer geprüft sein. Sie muss auch für Betrieb als "Hauptscheinwerfer" bzw. "Fern- und Abblendlicht" gekennzeichnet sein. Das Material der Maske klingt auch nicht gerade danach, als hätte es ein Splittergutachten.


    Ohne ABE heißt "ohne allgemeine Betriebserlaubnis", d.h. sie ist für den Betrieb am Fahrzeug nicht geprüft, insofern nicht legal durch Einbau ohne Abnahme. TÜV Gutachten ist laut Beschreibung auch keins dabei. Die wirst Du also auch nicht eingetragen bekommen und fahren würde ich mit so ner Funzel auch nicht. Es hat idR einen Grund, warum geprüfte Masken 2-3 mal so teuer sind wie des billig Gelump.