Funktion Drossel...

  • Hallo,


    ich muss mit A-Beschränkt gedrosselt fahren d.h 34 Ps da aber ab Januar eine Neue Regelung rauskommt bis 48 Ps . Es gibt aber für 6 Ps keine Drossel für eine lc4 640 SM .


    Wie Funktioniert die Drosselhülse im Vergaser aufrecht die 17 mm oder in der mitte der Ring ....Was ist wenn ich da etwas von wegdrehe auf 14 mm gibt es da eine Leistunssteigerung und wenn ist das gesund so ?


    :kapituliere:

  • Hallo Joern,
    wenn Du einen Schein 34-PS-Limit hast, dann darfst Du keine 48 PS fahren, ganz einfach. Aber tröste Dich, Deine "Bewährung" läuft ab und Du kannst dann ohne weiter Prüfung ohne Limit fahren, die 48-PSler müssen da noch eine Prüfung machen.
    Gruß und Geduld
    Elwood




    PS: Zur technischen Frage: Wenns eine Drossel über den Vergaserschieberanschlag ist, dann kann über die max. Öffnung die Leistung variiert werden. Was aber nun das richtige Maß ist und wie Du dem Verein darlegen kannst, welche Leistung Dein Mopedle hat, das müsstest Du mit dem Örtlichen vom Verein klären. Manchmal reicht ein Lauf auf dem Leistungsprüfstand, ein ander mal wollen sie auch noch was von Abgasen und Geräusch. Da empfehle ich in jedem Fall fragen bevor Du bastelst.

    2 Mal editiert, zuletzt von Elwood1911 ()

  • Also es ist so geregelt dass wir mit unserem 34ps schein ab januar die 48ps fahren dürfen!


    Entscheident ist allerdings das Gewichtleistungsverhältnis deiner Maschine!
    muss maximal 0,2 kw pro Kilo sein Ergo 35kw * 5= 175kg mindestens

  • Nein, wir müssen wieterhin mit 34 PS fahren... die die ab Januar 2013 ihren Schein haben dürfen 48 PS fahren... alle die ihn vorher gemacht haben dürfen weiter bei 34 ps bleiben ;)

  • Innendurchmesser von der Hülse????


    Gasschieberanschlag sagt doch schon alles, da kannst einfach nicht Vollgas geben. Dies wird mechanisch über einen Anschlag gemacht. D.h.: Der Gasseilzug kann den Vergaser nicht ganz öffnen.

  • Also wenn die Hülse 17 mm Lang ist wieviel kann man da denn Wegpfeilen bzw. mit ner Drehbank absensen...Was weg ist ist weg ...Pfeilen kann man immernoch ?!?!?!


    Wer kann mir da auskunft geben ? :Tempo:

  • Du verstehst uns nicht! Du musst 34 PS (17mm Hülse), 2 Jahre lang fahren. Danach kannste offen fahren. Die Fahranfänger die nächstes Jahr den Schein machen dürften bei einem Fahrzeuggewicht von 175 kg die 48PS fahren. Da eine LC4 nunmal ihre 150 kg wiegt, sind das 40 PS (=0,2kg/kW).


    Wenn du nun mehr als 34 PS fährst ist das Fahren ohne Führerschein, und im Falle LC4: Fahren ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherung! Starfkatalog kannste mal googeln ;)

  • Doch schon ...Aber ich weiss dass es wenn nicht legal ist aber was solls wenn ich minimal dran rum bohre fällt es ja eh nicht aus ob jetzt 34 ps oder um die 40 :zwinker:


    Zudem würde ich das wenn eh schon nach dem Tüv machen so doof bin ich dann auch nicht :polizei:


    Wer kann mir denn da ein Tipp geben wie ich da werkeln soll per igm an mich

  • Wir mit der 34 PS-Drossel dürfen nächstes Jahr auch die 48 PS fahren :zwinker:


    Wenn ich den ›A beschränkt‹ im Sommer 2012 erwerbe, kann ich
    dann ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren oder muss ich dann zwei Jahre
    lang mit maximal 25 kW leben?«



    Bei der FeV wird ab 19.01.2013 auch der § 76 »Übergangsrecht«
    überarbeitet sein. Nummer 7 (derzeit aufgehoben) lautet dann wie folgt:




    »7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A


    Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2
    dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung
    dürfen




    a) Krafträder der Klasse A2 und


    b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.«


    Demnach dürfen auch Inhaber eines im Sommer 2012 erworbenen »A
    beschränkt« ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren, da der geänderte § 76
    FeV dies so erlaubt.

  • Hallo in die Runde,
    wenn das denn mit dem Lappen so ist, ich bin da über 30 Jahre raus..... Aber glauben kann ich es nicht, denn das würde ja bedeuten, dass ein Fahranfänger mit erlaubten 48 PS ohne weitere Prüfung eine Grosse fahren darf, das kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass unsere Fahrlehrerlobby das zulässt bestimmt wird diese Verordnung noch vor Gültigkeit gekippt ;-)) sonst gäbs ja einen Präzedenzfall, und das wolln die Lobbyisten ja auf keinen Fall.....
    Gruß
    Elwood

  • Also ich habe letztes Jahr meinen A beschränkt gemacht (34 PS) und ich dürfte nach Ablauf von 2 Jahren jedes Motorrad fahren ohne weitere Prüfung. (Mal abgesehen von der neuen Regelung)


    Und was ist daran jetzt schlimm dass man dann gleich unbegrenzt viel PS fahren darf?!