Leo DE --> CH

  • Hallo Leute :D
    Ich war vor ein paar Tagen bei euch drüben im deutschen Land ;)
    Da war ich bei Louis-motorradshop..
    Hab da ne Leovince SBK anlage angeguckt, war ja alles schön und gut. Der freundliche Herr hat dann gemenint ich müsse das Beiblatt und im in der Schweiz legal herumfahren zu können selber organisieren. Weil bei euch eine ABE reichen würde um legal unterwegs zu sein!
    Kann mir jemand sagen woher ich das Teil bekomme ?


    Grüsse :Daumen hoch:

    Wer überlebt auch Wind und Sturm... es ist Fritz der Nippelwurm! :knie nieder:

  • bekomm raus wer in der CH dir das beiblatt für die von dir gewünschte anlage besorgen kann
    (normalerweise nur der importeur -> kostet für gewöhnlich ca CHF 100,-)
    wenn du das bekommst/hast dann kauf dir die anlage, verzolle und versteuere sie (bekomme keine
    mehrwertsteuer zurück, da es ein fahrzeugteil ist) und schraube sie dran.
    wenn du das hast, dann fahr zur mfk und trage sie ein, bezahle die rechnung und siehe das du ein
    ganzen haufen mehr bezahlt hast als urprünglich gedacht! ;)

  • Eingetragen bekommt er sie nicht, macht das Strassenverkehrsamt nicht mehr. Das Beiblatt reicht wenn er eins bekommt.:)

  • Hmmmm... Ihr wollt mir glaub ich sagen, dass ich zu einer anderen Anlage greiffen soll, oder das Aanze in der Schweiz kaufen soll ?. :denk:

    Wer überlebt auch Wind und Sturm... es ist Fritz der Nippelwurm! :knie nieder:

  • Bandit
    Da steht "nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen" also ohne ABE, die mit ABE müssen nicht eingetragen werden. Der Satz mit der Änderung betrift nach meiner Meinung die originale Anlage, seis drum.
    Habe noch nie eine zubehör Anlage eingetragen, das Beiblatt reichte immer bei jeder Kontrolle. Vieleicht ist das auch Kantonal verschieden. In ZH tragen sie dir die Anlage nicht ein.
    Wenn dir der Peter von PSM fas Blatt verkauft kannst du ohne Probleme das Teil auch D kaufen, vorausgesetzt det Preis ist noch immer besser.

  • ja, macht ja sowieso jeder sein eigenes süppchen - je nach kanton!
    zu mir hies es: wenn es kein originalteil vom hersteller mir "e-nummer" ist,
    muss es vorgeführt werden...


    highlander:
    nein, das wollen wir nicht sagen. wenn deine wunschanlage in der CH homologisiert ist,
    dann kannst du die natürlich kaufen. ob sie das ist, das kann dir nur der (general)importeur
    mit sicherheit sagen. von dem bekommst du auch die entsprechenden papiere.
    wenn nicht, dann musst du dich nach einer alternative umsehen.
    schau einfach mal was die anlage in der CH kostet (wenn es sie denn gibt)
    und wenn der preis wesentlich höher ist kannst ja immernoch im grossen kanton suchen.
    aber ich sage es nochmal - auf fahrzeug zubehör gibt es keie mwst-erstattung!
    (bei mir haben sie sogar mal den felgenbaum und das batt-ladegerät ausgeklammert bei der rückerstattung...)