Heckumbau

  • wenn du tatsächlich eine 690 SM hast, dann geht das eigentlich NICHT
    denn Dein Bild zeigt eine 690 Duke ab ca. 2012


    und da müsstest schon das komplette Heck inkl. Heckrahmen, Sitzbank und Tank, umbauen ..............

  • Zitat

    und da müsstest schon das komplette Heck inkl. Heckrahmen, Sitzbank und Tank, umbauen ..............


    und das passt nicht an den Rahmen bzw nur mit sehr sehr viel Aufwand


    Gruss


    Norbert

  • Hi Leute also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, die Abdeckung ist ein pp Zubehörteil. Richtig? Okay und wie bau ich mein heck jetzt so um das man das original Rücklicht rausnimmt und so einen LED Strip einsetzt? Sorry für die blöden fragen bin noch neu in der Materie.

  • Zum Foto oben: Die Soziussitzabdeckung hat die Powerpart Nummer 760.07.940.044/30 (160€). Dann kommt noch die Karbon Heckabdeckung 760.08.915.020/49 (120€)


    Mit die beste Lösung für ein kurzes Heck (mit E-Nummer) an der Duke 690 dürfte hier zu finden sein.


    Klick: http://www.evotech-performance…77/ktm-690-duke-tail-tidy


    Habe meine Zweifel, dass der LED-Strip oben eine E-Nummer hat. Kurzes Heck mit LED wäre z.B.


    Klick: https://ssl.kundenserver.de/ax…%26aid%3DKZHRGK0122-BK%26

  • Auf dem Glas des Rücklichtes ist eine E-Nummer und die reicht, Eintragung ist nicht nötig. Roter Reflektor ist auch dabei und die Kennzeichenneigung passt, mehr braucht es nicht.

  • wieder nur halbwissen vorhanden
    dieses Thema der angeblich eintragungsfreien "kurzen" Kennzeichhalter haben wir in diesem Forum schon soooo oft durchgekaut.
    zeigt mir bitte EINEN der eine ABE hat, hat keiner, lediglich eine e-Nummer, und dass die reicht ist ein Gerücht


    es ist eigentlich nur eines dazu zu sagen: SIE SIND NICHT ZUGELASSEN


    und zwar einfach ganz kurz gesagt deswegen : weil die Abdeckung des Hinterrades nicht mehr gegeben ist.


    Aber : wer nicht will der hat schon

  • Hmm ... zumindest in good old Austria spricht dazu das KFG § 7 (1):

    Kotflügel müssen die Räder des Kraftfahrzeuges vorne und hinten ausreichend abdecken. (Spritzschutz etc.)
    Eine unzureichende hintere Radabdeckung ist auch nicht teilweise nur durch die Kennzeichentafel alleine (ohne stabile Befestigungsunterlage) entsprechend ersetzbar.
    Die Schutzwirkungsanforderungen werden bei der EU-Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge berücksichtigt; bei unbeladenen Krafträdern muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 20 cm über dem Boden befinden, beträgt der Radradius weniger als 20 cm, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunktes liegen. Der Abstand zwischen der Oberkante der Kennzeichenanbringungsstelle und dem Boden darf maximal 150 cm betragen.


    •Am Vorderrad von Krafträdern genügt eine Abdeckung nach hinten, die oberhalb des Scheitelpunktes des Rades beginnt.


    •Am Hinterrad von Krafträdern mit großen Federwegen (Enduro-Ausführung) muss die Abdeckung, bei größter möglicher Einfederung, bis annähernd auf die (tangentiale) Höhe der Hinterradmitte herunterreichen. Die Kennzeichentafel an der Hinterradabdeckung bleibt dabei unberücksichtigt.


    Das lassert jetzt eigentlich einen großen Spielraum offen, aber ob das jetzt im Falle einer Kontrolle hilft?
    Ich hab irgendwie akzeptiert, dass KTMs schirch sind,
    aber fahr sie seit Jahrzehnten, weil sich schnell sind.

    Mit fröhlichen Grüßen aus Wien


    DSP

  • na ja : DASS hier "Die Kennzeichentafel an der Hinterradabdeckung bleibt dabei unberücksichtigt." sagt ja wohl eh alles :lol:
    also zählt das Kennzeichen NICHT zur Hinterradabdeckung


    was auch noch lustig ist : "die (tangentiale) Höhe der Hinterradmitte"
    bitte was ist eine TANGENTIALE HÖHE ????, hab ja einiges gelernt in meiner schulischen Laufbahn, welche zwar schon ewig her ist, aber SOWAS kenne ich nicht

    Einmal editiert, zuletzt von Duffyhs ()

  • Das tut dann im Zweifelsfall der Herr Inschpecktor authentisch auslegen.

    Mit fröhlichen Grüßen aus Wien


    DSP