Garantie bei Powerparts

  • Vor etwa 10 Monaten habe ich eine neue SMC R beim Vertragshändler gekauft und mir dabei einen Powerparts Kennzeichenhalter montieren lassen. Das Kennzeichen hat bisher nicht einmal den Boden berührt also keine Wheelieschäden. Trotzdem ist mir dieser heute einfach abgebrochen. In meinen Augen ein klarer Fall von einem Materialfehler. Nun meine Frage: Ist auf den Powerpartsteilen auch Garantie drauf ?

  • Garantie gibts da eher nicht, wenn nur Gewährleistung. Garantie ist freiweilig und Gewährleistung ist gesetzlich.


    Der Kennzeichenhalter ist ja nichts anderes wie ein Gegenstand den du kaufst. Also kannst du meines Erachtens nach zum Händler und das mit Ihm regeln, im KFZ Gewerbe gibt es jedoch z.B nur 1 Jahr Gewährleistung, das wird bei Motorrädern ähnlich sein. Für den Neuen hast du dann allerdings nur noch die verbleibende gesetzliche Gewährleistung


    lg

    LC4 640 SM Prestige - EXC 400

  • Also streng genommen:


    Bis zu einem halben Jahr geht das Gericht davon aus, das der Schaden/Materialfehler von Werk aus bzw ein Herstellerschaden ist und wird zu Deinem Gunsten entschieden.
    Danach bist eigtl Du in der Beweispflicht , nachzuweisen das der Schaden/Materialfehler vom Hersteller ist...


    Wie gesagt ...streng genommen !!!!
    Dieses ganze Gewährleistungszeugs usw ist sehr umfassend und hat vielerlei Kleingedrucktes.


    Ich würde es jedoch einfach mal nett versuchen :)
    Am Ende stellt sich die Frage , ob es sich wegen so einem Preis lohnt mit Anwalt vor zu gehen ;)

  • Also bei mir war das so,
    ich hatte eine Duke IV gekauft und dazu etliches Zubehör u. a. die LED-Blinker, diese sind mir, dank eines zu kurzem Kennzeichenhalters, relativ schnell zerfallen. (habe ich natürlich nicht erwähnt)
    Im Prinzip meine Schuld.
    Habe dann bei meinem Händler nachgefragt und er meinte auf PP-Teile gibt es generell 1 Jahr Garantie, welche allerdings abgelaufen war, er hat es aber trotzdem gecheckt und hat mir dann nach ein paar Tagen Neue gegeben - Kulanz.


    Allerdings in deinem Fall etwas schwierig, weil jetzt beweis denen mal, dass es nicht durch einen Wheelie passiert ist.


    Ich denke es kommt drauf an, wie dein Händler drauf ist und wie du an die Sache rangehst. Einfach mal nett nachfragen.

  • ...im KFZ Gewerbe gibt es jedoch z.B nur 1 Jahr Gewährleistung, das wird bei Motorrädern ähnlich sein


    :sehe sterne:
    Das stimmt nur, soweit beim Werkvertrag die gesetzliche Gewährleistung über AGB auf 1 Jahr (zulässigerweise) verkürzt wurde.
    Beim Kauf neuer Teile gilt aber die normale 2-jährige Gewährleistung, die gegenüber Verbrauchern auch nicht verkürzt werden darf.

    Moritz

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.