Beiträge von olli4321

    Meines Wissens nach gibt es beim Schaltblitz kein grünes Lämpchen.
    Bei der unter RPM1 eingestellten Drehzahl fängt der Schaltblitz an zu blinken (rot)
    Ab der unter RPM2 eingestellten Drehzahl leuchtet der Schaltblitz dauerhaft (natürlich auch rot)
    RPM2 ist immer höher als RPM1.


    .

    Hallo ans Forum,


    bin seit langer Zeit eifriger Mitleser hier und nun meine erste Frage...
    Ich könnte preisgünstig aus Umbau einen Satz Felgen einer RC8 bekommen. Weiß jemand ob die Räder auch in die Superduke R passen?


    Danke im Voraus


    Achtung, jetzt kommt gefährliches Halbwissen ;-)
    Vorderrad müsste passen. Hinterrad der RC8 ist breiter (6,0" zu 5,5") und passt vermutlich nicht. Zumindest nicht plug&play.


    .

    Marc: grundsätzlich kann ich Deinen Kollegen verstehen. Eigentlich bräuchte man weder bei Laser-Messungen noch bei Geräuschmessungen eine Toleranz gewähren. Die Geräte sind extrem genau.
    Um etwaigen Rechtsverdrehern jede Chance zu nehmen, die Werte anzuzweifeln, werden eben diese Toleranzwerte abgezogen.
    Es gibt auch kein Gesetzestext, das bei Laser-Messungen 3km/h bzw. 3% (über 100 km/h) abgezogen werden müssen. Dies sind nur die Richtlinien. Bei Geräuschmessungen sind es eben 5 dB/A Toleranz.
    Ich bin aber mal gespannt, was Dein Kollege hierzu sagt. Halt uns mal auf dem Laufenden.


    .

    Dann nenn mir bitte mal den Gesetzestext, aus dem ich das entnehmen kann.


    Hab das mal aus einem anderen Forum kopiert. Besonders der letzte Absatz (hab ich mal fett markiert) ist aufschlussreich:


    (MOTORRAD 21/1998)
    So muß die Polizei messen
    Bevor eine Standgeräuschmessung am Motorrad durchgeführt wird, muß der Beamte erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Zur eigentlichen Standgeräuschmessung muß sich das Meßgerät im 45-Grad-Winkel und 50 Zentimeter hinter dem Schalldämpfer des Motorrads befinden. Die Messung muß auf einer freien Asphaltfläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.
    Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei Dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.
    Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann abrupt Gas weggenommen - es könnten Fehlzündungen auftreten (bes. bei Racing Schalldämpfer). Der lauteste Meßwert gilt.
    Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß die Polizei einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden.


    diverses aus MOTORRAD 21/1998:
    "Vorraussetzung für die rechtmäßige Sicherstellung (eines Motorrades) ist, daß der Polizist zumindest den hinreichenden Verdacht hat, daß das Motorrad eine Gefahr für andere oder für die Umwelt darstellt.",.
    Außer mit einem formalen Widerspruch kann man sich in einer solchen Situation nicht wehren. Der Jurist: "Ein Widerspruch wird von den Polizisten an der sofortigen Sicherstellung aber nicht hindern, da er als Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung hat. Langfristig bleibt nur der Weg zum Gericht." Und die vage Hoffnung auf einen Formfehler im Meßprotokoll. (siehe 'So muß die Polizei messen')
    Kann ein Anwalt dieses nachweisen, sind Messung und Bußgeld (bis 150 Mark und drei Punkte) hinfällig, alle anderen Kosten trägt das Land.
    Interview mit Manfred Woll, Homologations-Experte und Leiter der TÜV-Prüfstelle Landau/Pfalz:
    ?: Messen kann die Polizei vor Ort nur das Standgeräusch eines Motorrads. Für den Gesetzgeber ist aber das Fahrgeräusch für die Straßenverkehrszulässigkeit entscheidend. Was legitimiert die Polizei, ein Motorrad aufgrund einer Standgeräuschmessung zu beanstanden, im Extremfall zu beschlagnahmen beziehungsweise den Halter zum Abschrauben des Schalldämpfers zu verpflichten?
    !: Die Polizei kann vor Ort nur die Vorschriftsmäßigkeit der montierten Auspuffanlage überprüfen. Dazu dient der im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräuschwert. Wird der um mehr als fünf Dezibel überschritten - sei es durch Korrosion, Beschädigung oder Manipulation -, entspricht das Motorrad nicht mehr den Vorschriften. Wenn eine andere, vom Fahrzeugschein abweichende Auspuffanlage montiert ist, kann es sehr wohl sein, daß diese eintragungsfähig ist, obwohl sie im Moment beanstandet werden muß. Dafür ist aber das Fahrgeräusch ausschlaggebend, und das kann vor Ort von der Polizei nicht ermittelt werden.
    ?: Darf die Polizei ein Motorrad beschlagnahmen allein aufgrund des bestehenden Verdachts einer Manipulation am Auspuff, die nicht durch eine Geräuschmessung untermauert ist?
    !: Wenn der begründete Verdacht auf die Überschreitung der Geräuschwerte besteht, ist dies ein Umweltrelevanter Punkt, ebenso wie das Abgasverhalten. In diesen Fällen liegt gemäß Paragraph 19 der StVZO immer ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor. Damit ist eine Sicherstellung des Motorrades durch die Polizei jederzeit möglich.
    ?: Wie aussagekräftig sind sogenannte EG-BE über die tatsächliche Zulässigkeit von Nachrüstanlagen?
    !: Sinn einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Europa-Betriebserlaubnis (EG-BE) ist der, daß der Halter dieses Teil anbaut und weiter nichts zu veranlassen braucht. Die aufgeprägte Prüfnummer besagt, daß der Topf bei der Typprüfug die Vorgaben erfüllt hat. Wenn dieser Topf nun durch Korrosion, Beschädigung oder Manipulation zu laut wird, gilt wiederum, was ich bereits eingangs erwähnt habe. Aber auch wenn der Topf schon im Neuzustand wegen eventueller Fertigungsfehler zu laut wäre, bliebe der Halter verantwortlich und wäre bei der ganzen Sache der Dumme.
    ?: Wie steht es um die Zulässigkeit älterer Motorräder mit entsprechend lauten Auspuffanlagen, zum Beispiel einer Harley aus den 50er oder einer Ducati aus den 70er Jahren ?
    !: Das Erstzulassungsdatum aus den Papieren ist maßgebend. Wenn zum Zulassungszeitpunkt andere Meßwerte und Meßmethoden galten, genießen die Besitzer dieser Maschinen Besitzstandsschutz. Die heute durchgeführte Nahfeldgeräuschmessung gibt es erst seit Anfang der 80er Jahre. Früher wurde aus sieben Metern Entfernung gemessen. Motorräder mit Erstzulassung bis Ende der 70er Jahre sind vor Ort durch die Polizei nur schwer zu packen.
    Bis 1966 wurde die Lautstärke in Phon gemessen.



    Auspuff2


    endlich neues Gesetz für Auspuff --------------------------------------------------------------------------------


    Scheinbar gibt es eine neue Regelung was Verkehrskontrollen bei Krads anbelangt. Mein Kumpel ist Polizist und der ist letzte Woche auf einem Lehrgang beim Tüv Nord zum Thema technische Veränderungen an Krads gewesen. Diesen Lehrgang sollte er machen, weil er diesen Sommer gehäuft zu Kradkontrollen nördlich von Hamburg eingesetzt werden soll. (Schmalfelder Kurven)
    Bei diesem Lehrgang konnte er erstaunliches erfahren.


    Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.


    Allerdings weiss ich nicht ob diese Regelung Bundesweit oder nur im Land Schleswig-Holstein gilt.


    Habt ihr ähnliches gehört, oder kennt ihr jemanden vom Tüv oder der Polizei die ebenfalls kürzlich auf dem Lehrgang waren?


    Hab nochmal genau nachgefragt:


    Die Regelung von der ich gesprochen habe gilt Bundesweit und ist die:
    Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Geltung ab 01.03.2007
    http://www.buzer.de/gesetz/7182/index.htm oder http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php


    Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).


    Weiterhin gilt: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR … 010307.pdf
    Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
    Stand: 01.03.2007 5. Auflage
    siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/ 330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. 25,00Euro


    Wo jetzt steht, das Auspuff ohne e-nummer, also racing usw. zu dieser Unvorschriftmäßigkeit zählt, konnte er mir nicht sagen, nur das er die Anweisung bekommen hat, bei einer Kontrolle so vorzugehen. Dazu müsste man dann wohl nochmal die ganzen Paragraphen durchwühlen.


    Für dB- Messung gilt folgendes:
    1. Vorbeifahrmessungen sind unzulässig.
    2. Nur Standgeräuschmessungen bei 50cm Abstand vom Auspuff in 45° Winkel bei halber Drehzahl der maximalen Leistung aus Fahrzeugschein sind zulässig.
    3. Der Umgebungs- Schallpegel darf 80dB nicht überschreiten. (Somit ist eine Messung an einer Strasse, an der z.B. Autos vorbeifahren unzulässig)
    4. Um die Messung an einem "stillen Ort" durchführen zu können muss eine Verlegung des Messortes von bis zu 3km in Kauf genommen werden.
    5. Es müssen zwei Messungen durchgeführt werden.
    6. Das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch darf nicht um mehr als 5dB überschritten werden.
    7. Wird der Pegel um mehr als 5 dB überschritten liegt eine Straßenverkehrsordnungswidrigkeit vor.


    Baylisstic: ich hoffe, das reicht Dir jetzt. Falls nicht, dann untermauere Deine Behauptung bzgl. der Messungen doch mal und poste hier mal den Gesetzestext, in dem steht, dass es keine Toleranz von 5 dB gibt!


    Ich hab für Ö extra beim Magistratsamt nachgefragt - es gibt gesetztlich offensichtlich keine Toleranz. Ich wurde mal vom Prüfzug aufgehalten - §58 mobiles Pickerl - ich glaub da warens um 2 db mehr - da gabs schon eine Toleranz - aber ob diese vom Messgerät oder kulanter Weise gegeben wird weiss ich nicht


    OK, meine Antwort bezog sich natürlich auf D.
    Wie das in Österreich gehandhabt wird kann ich natürlich nicht sagen......


    .

    Eine gesetzlich festgelegete Toleranz gibt es nicht ! Die Toleranz wird von der Polizei gewährt.



    Die Polizei hat mal gar nix zu gewähren :nein:
    Die Standgeräuschmessung dient lediglich als Anhaltswert für die Überprüfung in Verkehrskontrollen durch die Polizei. Als Toleranzgrenze sind bis zu fünf dB (A) über dem Serienwert zulässig.
    So ist das festgelegt, ohne wenn und aber....


    .

    So, ist vollbracht (war ja auch nicht schwierig),


    hab mir die schwarze Puig Scheibe gekauft und heute montiert. Das ganze dauert in etwa 30 min und ist somit schnell erledigt.
    Im Gegensatz zu RC8OLLI gingen alle Schrauben leicht raus und bis auf die beiden oberen Schrauben (da musste ein bischen mehr Kraft aufgewendet werden) leicht wieder rein.
    Optik ist :sensationell:
    Gefahren bin ich noch nicht, da hier :motzki: Wetter ist. Naja, das soll sich am WE ja bessern.


    .


    Jedoch macht mich grade das anlernen etwas stutzig... offiziell heißt es ja : man muss jeden gang ausfahren?!
    OK muffy meinte das es eig schon bei 4-5000 reicht - nur stimmt das wirklich bei allen? und wie genau wird ein "Anlernvorgang" gestartet? machts was aus wenn ich die anzeige schon verbunden habe aber es noch nicht anlernen kann/bzw will weil es mich eben zwingt zu hoch zu drehen (was ja bekanntlich nicht grade gut is bei ner neuen maschine ;) )



    Greetz


    Die vorigen Antworten hast Du Dir nicht durchgelesen, oder?
    Da steht alles genau drin :winke:

    kann man sich eigentlich die Maximal reichweite immer anzeigen lassen?? oder geht des nur wenn es auf reserve ist??sorry bin neu hier;-) bzw hab die maschine noch net lang (aber hab jetzt 700km auf der uhr!!! viele grüße Tim


    Geht nur wenn man schon auf Reserve fährt
    RTFM :zwinker:


    .