Bei meiner ist die Geschwindigkeitsanzeige ungenau im Sinn von zu hoher Anzeige, wenn ich die GPS-Geschindigkeitsangabe auf gerader Strecke zugrundelege. Die gefahrene Strecke wird demgegenüber fast identisch angezeigt.
Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h . Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Bei Höchstgeschwindigkeit 250 darf also die Anzeige 279 ausweisen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Beim Wegstreckenzähler ist die maximal zulässige Abweichung ( in Deutschland) auf 4% beschränkt, § 57 Abs. 3 Satz 2 StVZO, allerdings nach oben, wie nach unten. Beim Geschwindigkeitsmesser ist eine Abweichung nur nach oben zulässig. Das ergibt sich aus der oben erwähnten Regelung Nr. 39 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) —Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Geschwindigkeitsmesseinrichtung einschließlich ihres Einbaus, dort Nr. 5.3.
Klick
Sollte also die Geschwindigkeitsanzeige zu gering ausfallen, wäre das zweifelsfrei ein Mangel. Bisher habe ich persönlich jedoch noch nie zu geringe Anzeigen erlebt. Sollte die Geschwindigkeitsanzeige mehr als 10 % zuzüglich 4 km/h betragen, also bei 50 km/h 59, wäre das auch ein Mangel. Alles innerhalb der Toleranz ist kein Mangel.
Hoffe, ich langweile keinen mit dem trockenen Normenkram
Gruß Bernd