Beiträge von PeterPumpkin

    Schlag messen macht bei schwimmenden Scheiben nicht viel Sinn


    ich tippe auf krumme Auflageflächen an der Nabe

    mit neuen Scheiben passt es wieder eine Weile, dann wäscht sich die Scheibe mit der Zeit aus und etwa 7000 km später kommt das Problem wieder

    sagt der, der bei silbernen, schuppigen Spänen erst auf das Pleuellager und dann auf Späne vom Kolben tippt :respekt:

    sieht man ja in dem Thread hier: lauter silbrige, schuppige Späne im Öl, wenn ein Gleitlager eingeht. richtig, Herr Experte? :crazy:

    im Übrigen hat der User im anderen Thread nichts von irgendwelchen komischen Geräuschen gesagt und bis heute keine Aufklärung geliefert, zumindest nicht in dem Thread.


    jepp, genau Lagersitz daneben.

    aber nur so bei jedem zig-ten Motor.

    von März bis Oktober gebaut, querbeet.

    immer wenn in Mattighofen Donnerstag Stammtisch ist, sind Freitags die Lagersitze daneben.

    das CNC-Bearbeitungszentrum hat nämlich ein mittleres Alkoholproblem


    oder es kommt zu einem Verreiber, es sammelt sich Material an und "fräst" dann einfach das Lager weg

    ganz offensichtlich ist die AGW nicht so gebaut, dass sie keine Unwucht hat. wenn jetzt das Lager links oder rechts leicht Spiel bekommt, dann taumelt die AGW um das mittlere Lager

    ob jetzt taumeln der perfekte Ausdruck ist weiß ich nicht. jedenfalls sobald ein wenig Spiel entsteht, dann eiert die AGW und durch das taumeln um die normale Drehachse gibt es natürlich in einem Lager dann kein Spiel mehr, es schleift sich Material ab und das ganze verstärkt sich mehr und mehr.


    ich tippe auf die AGW als Ursache. krumm, weich, nicht maßhaltig, nicht richtig gehärtet... unmöglich das aus der Ferne zu sagen

    Die AGW taumelt bei Lagerspiel, wenn das Lagerspiel nicht gleichmäßig ist. Auf einer Seite fungiert sie noch als Wasserpumpe, wird einseitig angetrieben und ist relativ kurz

    Daher kann sie nicht mit z.B. einer Kurbelwelle verglichen werden, meiner Meinung nach

    Die Lagerschale auf dem Bild ist auch richtig hingerichtet, da muss man schon schwerhörig sein, wenn man nicht merkt, dass das Lagerspiel nicht mehr ein paar hundertstel sondern ein paar Millimeter ist

    Für mich sieht das nach einem falschen Lagersitz aus. Wenn eine Schale kaputt geht dann über die ganze Breite und nicht nur auf einer Hälfte.
    Das würde auch den Leistungsverlust erklären den die schlechten Motoren haben.
    Ich kann bis jetzt sagen das mein neuer Motor eine ganze Ecke besser geht als der alte und ich Dreh nur bis 6000 aktuell wegen dem einfahren.

    Das ist das Lager der AGW und du weißt nicht welches.

    Vermutlich das äußere, dann ist es logisch, dass es einseitig abgeschliffen ist.

    Wenn das ABS stromlos ist, sind die Ventile offen. Die BF läuft also durch.

    Der Druckspeicher und weitere Bereiche im ABS-Modulator werden dann wohl nicht komplett durchspült, aber solange das ABS nicht entleert wird, ist das kein Problem.

    Die Werkstatt ist selbst dann haftbar, da Fachmann.

    ...

    Alles andere ist inzwischen sowas von überholt.

    Der Satz "Lieber Kunde, ihre Reifen sind unter dem gesetzlichen Limit und damit sind sie nicht mehr verkehrssicher unterwegs. Wir weisen sie hiermit darauf hin, dass sie das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen, da sie sonst vorsätzlich gegen die StVO verstoßen." ist für jeden Menschen verständlich, der genug graue Masse hat, um einen Führerschein zu haben.

    Ich denke nicht, dass sich hier etwas Grundlegendes geändert hat in den letzten 10 Jahren.

    Bin aber offen mich von BELEGEN von meinem Irrtum überzeugen zu lassen.


    Wie gesagt müsste der Händler sonst jeden Kunden verpfeifen, der beim Händler war und der irgendwas illegales spazieren fährt.

    Ist das schon mal jemandem hier passiert? Eher nein.

    Hat schon mal jemand gehört, dass die Polizei auch den Händler angegangen ist, wenn das Fahrzeug auffällig war und es kurz davor beim Händler war? Ich noch nie.


    Leider fällt mir der korrekte juristische Ausdruck nicht ein, der diesen "Gefahrenübergang" bezeichnet.


    Wir sind aber ohnehin wieder reichlich offtopic.

    Hast du eine Ahnung, für was Händler schon alles verdonnert wurden, wenn der 18-jährige Bubi mit Tränen in den Augen vor dem Richter steht, die Helikoptermama dahinter für ihren Liebling das Blaue vom Himmel lügt und ein schlauer Anwalt mit seinem Advokatenfinger auf den einzig wahren Schuldigen, natürlich den Händler, zeigt.

    Da wunderst dich manchmal, warum sich überhaupt noch jemand das Dasein als Motorradhändler antut.

    Wow.

    Einfach nur wow.

    Soviel fundiertes Wissen.

    Mit dem Zettel kann der Händler beweisen, dass der Kunde wusste, dass er nicht legal damit fahren darf. Der Kunde ist 18, somit volljährig und haftbar.

    Fertig.

    Nach der Logik dürfte dir der Händler ja auch keinen offenen Akra montieren und dich dann vom Hof fahren lassen.


    Sowas passiert täglich hundertfach und so haben wir es in meiner ehemaligen Wirkungsstätte (sehr, sehr großer Mercedes Benz-Vertragshändler mit zig Standorten) auch praktiziert, wenn Kunden etwa mit total glatten Reifen vom Hof fahren wollten. Auf die Nichtverkehrssicherheit hingewiesen, unterschreiben lassen, Fahrt auf eigene Gefahr.


    Oder der TÜV dürfte dich teilweise nicht mehr vom Hof lassen, wenn er bei der HU einen potentiell verkehrsgefährdenden Mangel feststellen würde.

    Macht er das? Nein.

    Seltsam, hm?


    Wenn die wüssten, was du wüsstest... oder halt auch nicht.

    @ ST

    Nein, kannst du nicht selbst machen.

    Der Händler braucht dazu etwa 15 min, er muss kein Mapping kaufen.

    Ob und was er dafür berechnet ist seine (Verhandlungs)Sache.


    @KTS

    Hast du überhaupt mehr als die Hälfte des Beitrags gelesen? :denk:


    Nein, der Händler wäre dafür überhaupt nicht haftbar.

    Der schreibt dir auf die Rechnung/Übergabezettel "Fahrzeug entdrosselt, der Kunde verpflichtet sich die Änderung schnellstmöglich eintragen zu lassen.", lässt dich unterschreiben und ist damit aus dem Schneider.

    Nee, bestimmt nicht...Ein Manipulation des Auspuffendschalldämpfers ist mit Sicherheit keine Straftat!!!


    Gruß Brus

    das habe ich schon mehrfach gelesen, weil ein e-Kennzeichen drauf ist. es geht hier explizit um die Veränderung des Originaldämpfers durch Kürzen oder ähnliches


    siehe auch hier:


    " Die Manipulation einer Auspuffanlage kann unter Umständen sogar eine Straftat darstellen und für den gemeinen Schrauber, ohne dass er sich dessen bewusst war, vor Gericht enden.

    Hierzu sollte man wissen, dass ein Schalldämpfer mit eingeschlagener Nummer oder einem angebrachten Typenschild eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB darstellt. Und die Justiz reagiert nun mal sehr allergisch darauf, wenn man eine unechte Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine der beiden gebraucht.

    Und wie wir alle wissen werden Straftaten weitaus härter verfolgt und geahndet als Ordnungswidrigkeiten. Und was hat das jetzt mit dem Auspuff zu tun ?

    Eine Urkundenfälschung liegt genaugenommen schon dann vor, wenn man den langen Bohrer durch den Serienschalldämpfer schickt oder vorsätzlich den DB-Eater entfernt, da dann die Aussagen der Nummern und Prüfzeichen auf dem Auspuff nicht mehr zu den vorausgesetzten Eigenschaften passen.

    ...

    Zurück zur Urkundenfälschung.

    Das mit dem Bohrer ist nun die harmlosere Variante und wird eher selten verfolgt. So ein richtiges Eigentor schießt man sich aber, wenn man z.B. in eine nicht zulässige Racinganlage eine Nummer einstanzt oder ein nicht dazugehöriges Typenschild anbringt, um den Eindruck der Legalität zu erwecken. Da es sich dabei um eine astreine und nicht mehr weg zu diskutierende Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB handelt, wird das vom Richter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren (eher selten) oder mit einer saftigen Geldstrafe (Regelfall) belohnt.


    Keine Urkundenfälschung liegt dagegen vor, wenn man z.B. eine selbstgebaute Auspuffanlage oder einen unzulässigen Racing-Schalldämpfer verbaut ohne diesen mit einer Nummer oder einem Typenschild zu versehen. Hier erlischt „nur“ die Betriebserlaubnis, was ja auch schon schlimm genug sein kann."

    https://www.ra-rode.de/fruher-…%20einer%20Auspuffanlage.


    oder aus dem GS-Forum:


    "§ 267 StGB Urkundenfälschung
    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    -----
    Urkunde. Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung (= Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist (Beweisfunktion) und den Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion). Quelle: Rengier, StrafR BT II, 15. Auflage München 2014, § 32 Rdn. 1.
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    Eingestanzte Nummern sind Urkunden, schließlich bilden sie die Grundlage dafür, dass die betreffenden Teile der ABE zugeordnet und somit für den Betrieb überhaupt zugelassen werden können."

    und wenn man Pech hat, bekommt man eine Anzeige wegen Urkundenfälschung. rentiert sich also richtig :nein:

    Man PE kannst Du es mal sein lassen mit deinen Oberlehrer gehabe :winke:. Fehler macht jeder und was ist daran so schlimm. Ruby hat doch den Fehler verbessert also las dein Kommentar dazu:

    So eine Kanone wie Du die nicht einmal den Wohnort und das Motorrad angeben, braucht es hier bestimmt nicht.

    Fehler machen ist nicht schlimm, nichts draus lernen dagegen schon :zwinker:

    Ruby beehrt uns seit einigen Wochen mit allerlei "Weisheiten" und die Hälfte davon sind vom Kaliber wie die auf den Seiten davor.

    Einsicht ist überschaubar.


    Okay, dann verlasse ich das Forum jetzt, wenn der Wohnort und das Motorrad Pflicht sind und es so ein altgedientes Mitglied wie eure Hoheit es wünschen.


    PS:

    lass schreibt man mit zwei S

    deineM

    und Oberlehrergehabe ist ein Wort


    Es grüßt der Oberstudienrat :grins:

    Prima

    Dann lag ich ja mit meinen 100 mg/km nicht schlecht und die Tabelle passt dann ja auch mit den Werten dazu .

    Stimmt, mg/km und g/km sind ja fast identisch. So wie Meter und Kilometer.

    Richtig
    Hätte man mir doch gleich bei #73 sagen können

    „ Hey bist auf m Holzweg die 2 ist falsch ” nur co ist richtig :zwinker:
    das hatte ich ja auch zitiert / abgelesen

    Aber immer erst mal rumhacken ...


    schreib ich am Handy Co kommt automatisch die 2 dahinter :motzki:

    Hat Sigi ja dann ” sogar liebevoll „ in # 91 gemacht

    du könntest auch einfach doppelt so viel nachdenken und halb so viel posten.

    ich glaube nicht, dass dir auch nur ein Nutzer hier dafür böse wäre

    "Nun berichtet das indische Online-Magazin Indian Autos Blog, dass fünf KTM-Modelle mit diesem Zweizylindermotor serienreif sind. Typisch für KTM hat der Motor nun 490 ccm und soll eingebaut werden in eine 490 Duke (Naked Bike), ein einen Supersportler namens RC 490, in eine Reise-Enduro 490 Adventure, dazu in eine Supermoto und eine Enduro im Stil der 690 Enduro


    - Mehr bei SPEEDWEEK.COM: https://www.speedweek.com/kata…t-neuem-Zweizylinder.html

    "

    Von Rolf Lüthi 01.10.2019 - 17:11


    ...

    SPEEDWEEK-Leser wissen seit dem 7. Dezember 2018 unter anderem, dass KTM seine Palette an Serienmaschinen auf Motorräder mit einem und zwei Zylindern beschränken wird und dass bei KTM-Partner Bajaj Zweizylindermodelle mit einem 500er Zweizylindermotor entwickelt werden.

    ...


    Also seit 2 Jahren ist bekannt, dass ein R2 500 ccm entwickelt wird, wie Speedweekleser wissen.

    Seit einem Jahr ist der Motor samt fünf Modellen serienreif, wie Speedweekleser wissen.

    Wir alle wissen, dass 2021 KEIN EINZIGES R2 500 ccm Modell kommen. Egal ob wir Speedweek lesen oder nicht.


    Klingt plausibel. Ende 2019 sind fünf Modelle serienreif, die bringt man aber nicht vor 2022. Weil das wirtschaftlich so sinnvoll ist ein paar Millionen in die Entwicklung zu stecken und diese Ergebnisse dann sprichwörtlich in der Schublade vergammeln zu wissen. Wissen Speedweekleser natürlich :lautlach: