Beiträge von -ghost-

    Solange sich an der Fahrwerksgeometrie nichts geändert hat, wirst du das machen können....


    Fahrwerksgeometrie:
    - Rahmen
    - Winkel von der Gabel
    - Federwege
    - Nachlauf


    Wenn das beim Vergleich übereinstimmt, kannst du bestimmt auch die :polizei: und den TüV-Onkel davon überzeugen ...


    -ghost-

    Wie hieß damals das Mopped von Ollo noch? ......... Ach ja, Zirkusmopped ....


    Also mir gefällt das nicht mit den ganzen Aufklebern!
    Hast du Angst deinen Namen zu vergessen, oder soll das als Diebstahlschutz dienen, auf viele Teile deinen "Nick" drauf zu bappen?


    -ghost-

    Wenn ich nicht irre, darf man auch in keinem anderen Land ausser in Deutschland, die maximale Geschwindigkeit des Motorrades/PKWs erkunden, solange kein Streckenverbot auf dem Autobahnabschnitt gültig ist.
    Das ist der eigentliche Grund, weshalb in Deutschland noch immer Reifen vorgegeben werden müssen.
    Nur mal so zum Nachdenken:
    Früher durften Reifenfreigaben nur durch den TüV erstellt werden ...
    Jetzt dürfen das auch die Reifenhersteller ..., ich meine, dass es seitdem auch mehr Freigaben für die Modelle gibt, kann aber auch sein, dass ich das nicht richtig verstanden habe. :achtung ironie:


    -ghost-

    Micha565


    Genau wird dir das ein TüV-Onkel sagen können - auch am Telefon..... Fragen kostet nix, außer nen bisschen Zeit...


    Ich könnte mir aber vorstellen, da ich die Höchstgeschwindigkeit nicht erkennen konnte (150 km/h ? ), aufgrund dessen keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich ist.
    Aber wie schon geschrieben, an den entsprechenden Stellen nachfragen.


    -ghost-

    Zitat

    Zusätzlich möchte ich anmerken, dass in den Fällen, in denen ein Fahrzeughersteller im Beschreibungsbogen zu einer Typgenehmigung bestimmte von ihm freigegebene Reifenpaarungen angibt, das KBA bei der Erstellung der Zulassungsdatensätze in der Vergangenheit im Feld 22 die Bemerkung "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" vorgegeben hat. Mittlerweile wird dort jeweils eine zulässige Reifenpaarung eingetragen, sofern der Fahrzeughersteller bestimmte Reifenfabrikate vorgibt. Über die Übrigen ggf. zulässigen Reifenpaarungen hat der Fahrzeughersteller den Verfügungsberechtigten in geeigneter Weise zu informieren.


    Du wirst in deinen Dokumenten den blau eingefärbten Passus finden.... Das bring dich dann zum roten Abschnitt.....
    Also beim Motorradhändler oder beim TüV nachfragen, ansonsten muss du dich um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers bemühen oder eine Einzelabnahme deines Moppeds vornehmen lassen.


    -ghost-

    Panini


    Die Rechtsprechung zur freien Meinungsäußerung ist eindeutig und muss auch nicht juristisch bis ins kleinste korrekt formuliert sein, solange man nicht wider besseren Gewissen handelt.


    Beispiel:
    Es war einmal ein Kunde bei einem Elektronikversand der ein TV-Gerät kaufte. Nachdem dieses Gerät mehrfach defekt und auf Garantie wieder Instand gesetzt wurde, trat der Kunde bei einem neuen Defekt von seinem Kauf zurück und machte von seinem Rückgaberecht gebrauch. (Bis hier hat das nix mit dem Fall zu tun)
    Nun wollte der Händler aber dem Kunden den Kaufpreis nicht erstatten und schickte stattdessen ein Anwaltsschreiben. In diesem Schreiben wurde der Kunde der in der Zwischenzeit seinen Frust in Worte in mehreren Internetforen hinterlassen hatte, zur Rücknahme seiner Behauptungen (Händler wurde als "Verein" bezeichnet, Anwaltsbüro bezeichnete der Kunde als "Rechtsabteilung") zurück zu nehmen, ansonsten werde eine Klage gegen ihn angestrengt.


    Der Kunde gab nicht klein bei und es kam zur Verhandlung; der Elektronikhandel unterlag in allen Punkten.
    Der einzige wichtige Punkt ist, dass das Geäußerte der Wahrheit entspricht und als eigene Meinung gekennzeichnet wird.


    Das ganze kann man sogar als Film auf http://www.ct.tv ansehen (War, sofern ich nicht irre, eine Ausgabe vom Dezember 08 oder Januar 09)


    -ghost-

    Lass dir auf Garantie einen neuen geben, diesen verkaufst du dann und montierst den Originalen ...


    Bei der Montage vom Schutz kann man nicht soviel verkehrt machen ... Und wenn dein freundlicher an der Kettenspannung nichts auszusetzen hatte, soll er einen Garantieantrag stellen.


    -ghost-