ZitatZusätzlich möchte ich anmerken, dass in den Fällen, in denen ein Fahrzeughersteller im Beschreibungsbogen zu einer Typgenehmigung bestimmte von ihm freigegebene Reifenpaarungen angibt, das KBA bei der Erstellung der Zulassungsdatensätze in der Vergangenheit im Feld 22 die Bemerkung "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" vorgegeben hat. Mittlerweile wird dort jeweils eine zulässige Reifenpaarung eingetragen, sofern der Fahrzeughersteller bestimmte Reifenfabrikate vorgibt. Über die Übrigen ggf. zulässigen Reifenpaarungen hat der Fahrzeughersteller den Verfügungsberechtigten in geeigneter Weise zu informieren.
Du wirst in deinen Dokumenten den blau eingefärbten Passus finden.... Das bring dich dann zum roten Abschnitt.....
Also beim Motorradhändler oder beim TüV nachfragen, ansonsten muss du dich um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers bemühen oder eine Einzelabnahme deines Moppeds vornehmen lassen.
-ghost-