Würde mich mal interessieren, wie die Bank die Eigentumsübergabe regelt. Müsste eigentlich eine Übereignung durch Inbesitznahme des Leasingnehmers sein; wenn der Händler pleite geht, gibt´s keine Übereignung, aber einen wirksamen Kreditvertrag.... Aber das führt zu weit hier.
Grüße
Chris
In dem Fall bleibt einem ja immer noch das Rücktrittsrecht, das ist bei Kreditverträgen ja inkludiert.
Zum Verbleib des Briefes:
Es hängt hier sehr entscheidend von der Liquidität und Bonität des Händlers ab. Lassen wir mal die Millionäre unter den Händlern beiseite, die alle Lagerfahrzeuge aus eigener Tasche finanzieren können - falls es die überhaupt gibt.
Die Briefe sind also, wie TDI schon schrieb, entweder beim Hersteller bzw. bei dessen Bank, oder aber bei der Bank des Händlers.
Und jetzt kommt die Bonität ins Spiel, ist diese gut, wird die Bank (egal ob Herstellerbank oder Hausbank), dem Händler den Brief auf Anfrage direkt zu Händen senden. Ist es aber bei dem Händler etwas enger, wird er zunächst in Vorleistung treten müssen, um den Brief zu bekommen. Oder aber, wie in diesem Fall, schickt die Bank den Brief zur Zulassungsstelle mit der Auflage, diesen NUR an die Bank zurück zu senden.
Ich habe über 20 Jahre lang Autos bei VW/Audi verkauft und kenne solche "Durststrecken" bei Händlern. Manchmal mussten halt erst ein paar Gebrauchte verkauft werden, um das Bare für die Ablöse eines Neufahrzeugbriefs zusammen zu bekommen. Was glaubt ihr, was für Märchen wir den Kunden über den Verbleib ihrer Briefe erzählt haben
. Fakt war jedoch, dass die Briefe IMMER eher verfügbar waren als die Fahrzeuge - es musste halt nur die Kohle für die Briefe da sein.
Gruß
Uwe