Nur aus Interesse, wie schaut es da aus wenn man das Bike "Gebraucht" von 1st Besitz mit 40km gekauft hat? Kann man da auch einfach zum Händler oder ist das dann schwieriger?
Ich kann jetzt nur für D reden, nicht für A. Du kannst solche Ansprüche nur gegenüber deinem Vertragspartner geltend machen. Entscheidend ist aber, wie die Gewährleistung im Vertrag geregelt ist, wenn du von privat gekauft hast (gewerblich ist wieder gesetzlich geregelt). Die Hersteller-Gewährleistung wird in D leider nicht automatisch übertragen, sondern muss extra vertraglich abgetreten werden.