Beiträge von wieselflink

    Hast du dir mal überlegt ob du auf PS und Nm verzichten willst?

    Ich hatte auf meiner ersten SD GT auch den SC Project SC1R und der Klang war echt genial. Aber auf "reichlich" Leistung und Drehmoment wollte ich auch nicht verzichten. Deswegen kommt an meine zweite GT der Akra.

    Jo, die wollen lt. Homepage 350,-€ für die Eintragung :Daumen runter:


    Die § 21 Abnahme kann aber nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger durchführen, die sind aber anscheinend nicht an jedem Standort der diversen Prüforganisationen vorhanden, ein Prüfingenieur kann diese Abnahme nicht machen.

    Klar, damit lässt sich leicht gutes Geld einsammeln.


    Das mit dem aaS ist nicht richtig. Ruf bei KÜS, GTÜ etc an und frag nach. Immer noch besser als beim TÜV. Die haben die Ansage daß ohne TGA nix geht.


    Und wenn alles nix hilft beisst du in die saure Felge und löhnst die 350.-

    Nix Unsinn. Es ist dein Problem wenn du keine Ahnung hast. Aber ich klär dich mal auf..


    UN Regulation No. 41 - Rev.2

    Uniform provisions concerning the approval of motor cycles
    with regard to noise


    Das bedeutet Homologation bzw. EU-Typgenehmigung.


    6.5.1.

    All exhaust or silencing systems shall be constructed in a way that does not
    easily permit removal of baffles, exit-cones and other parts whose primary
    function is as part of the silencing/expansion chambers. etc. etc.


    Nachrüstdämpfer sind davon nicht betroffen denn für die gilt UNECE 92.01


    Uniform provisions concerning the approval of non-original
    replacement exhaust silencing systems (RESS) for motorcycles..


    6.1. i.

    All exhaust or silencing systems shall be constructed in a way that does not

    easily permit removal of baffles, exit-cones and other parts whose primary

    function is as part of the silencing/expansion chambers. etc. etc.



    Und weisste was.. die ist erst ab 2020 verpflichtend..


    Und zur SC Story.. Der ESD ist legal, die Papiere waren nicht passend.







    Es ist seit/ wegen Euro 4 jetzt EU-weit für alle Euro 4 und aufwärts Fahrzeuge verbindlich vorgeschrieben, dass der DB-Eater fest verbunden sein muss und nur unter Zerstörung entfernt werden kann. Dies gilt damit nicht nur in Deutschland. Das bedeutet, ein entfernbarer DB-Eater ist EU-weit rechtswidrig bzw dafür gilt die erteilte ABE nicht. Mit anderen Worten, die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug entfällt!

    Ist Quatsch. Das gilt nur für die bei der Homologation verbauten Schalldämpfer. Aftermarket Tröten dürfen natürlich "noch" einen entnehmbaren DB Eater haben.

    ..und zweitens muss man auch mal als Unternehmer seine Unmut kundtun dürfen. Ich kann das als als Selbsttändiger(Unternehmer nur voll und ganz verstehen. Ihr glaubt gar nicht was man alltäglich so erlebt mit gemeckere von Kunden und grade wenns ums bezahlen geht. Vertiefe ich jetzt nicht weiter. Aber manchmal muss man eben auch reagieren und genau so antworten.

    Nö, muss man nicht. Und schon gar nicht in der Art und Weise. Der Typ von BD würde, wenn es mein Forum wäre, den Arschtritt des Jahrhunderts bekommen. Und Tschüss.. So etwas wie den braucht man nicht auf der Welt. Dass manche Kunden Preise und Kalkulationen nicht nachvollziehen können, ist nichts neues. Dann erklärt man es in einem relativ vernünftigen Ton und fertig.


    Ich konnte BD eh nie leiden,,.einfach zu arrogant der ganze Laden samt Chef.

    Falls du die Videos noch nicht gesehen hast..


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    15:19 ist ganz interessant


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    Naja in ABEs steht doch normalerweise, dass das entsprechende Teil am Fahrzeug im sonst serienmäßigen Zustand zugelassen ist. Da braucht man keinen Juristen für...

    Das steht fast immer in Teilegutachten. In einer ABE hab ich das noch nie gelesen.


    Da steht eher sowas..

    Weitere Kombinationen mit weiteren Umrüstungen wurden nicht untersucht.

    Es bestehen keine Bedenken gegen weitere technische Änderungen, sofern für diese gültige Prüfzeugnisse vorliegen. Die gegenseitige Beeinflussung bei Kombinationen von Änderungen ist gesondert zu beurteilen.


    oder das..

    Das Gutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an den im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeugtypen die Verwendung des Teils beeinflussen, sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.


    Ansonsten hat peter_pebo recht.

    Auf jeden Fall. Meine hat grad erst etwas über 6000 weg, ich konnte kaum fahren.


    ABS Modul wurde vor kurzem erneuert (Fehler Bremsschalter VO), allein deswegen hat sich die Garantie gelohnt. Der Fehler ist aber immer noch da. :kacke:


    Zitat


    die letzten Jahre bin ich mit den Japanern immer sehr zuverlässig unterwegs gewesen

    Tja, die Japaner. Eine ganz andere Welt. :driften: