Interessant ist der letzte Satz aus dem Link in HardyBs Post:
"Hintergrund
Im Rahmen der Erstellung von Reifenfreigaben (auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen, UBB) betreiben die Hersteller einen hohen personellen und materiellen Aufwand. In umfangreichen Fahrversuchen wird das Zusammenspiel zwischen Reifen und Fahrzeug erprobt. ... Die Verbände stellen in ihrem Schreiben ans BMVI die berechtigte Frage, auf welcher Grundlage die Prüforganisationen die Eignung eines Pneus für ein bestimmtes Fahrzeug künftig beurteilen wollen, sollten künftig keine UBB mehr erstellt werden".
Da es für meine Wunschreifen keine Freigaben gab, hatte ich mir meine jetzigen Reifendimensionen vom TÜV in den Kfz-Schein eintragen lassen. Dazu mussten die die Karre auch probefahren, was an einem Wochentag im Stadtverkehr innerhalb von ca. 20 Minuten durchgeführt wurde. Ungefährer Kommentar des Prüfers auf meine Frage wie aussagekräftig eine solche Fahrt ist: "Etwas Gefühl für die Eignung der neuen Reifen bekommen wir schon, aber das Verhalten in den Grenzbereichen können wir durch so eine Probefahrt natürlich nicht beurteilen".
Soviel zum erhöhten Sicherheitsgewinn durch die geplante Neuregelung.