Mindestprofiltiefe
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten gilt in Europa eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für PKW- und Motorradreifen und 1,0 mm für Leichtkrafträder.
Strafe:
Neben einem Bußgeld von 75 Euro ist auch ein Punkt in Flensburg vorgesehen.
"Die gesetzliche Mindestprofiltiefe muss auf 75% der Lauffläche vorhanden sein. " - Diesen Satz kennen ja viele. Was ich aber nicht weiß: Wie werden die Angststreifen berücksichtigt?
Vielleicht ist es ja sogar "dumm", wenn man zivilisiert unterwegs ist und sich breite Angststreifen auf den Reifen fährt, wenn dann die Polizei feststellt, dass der 25% große Angststreifen zur Lauffläche zählt und die an den Flanken mit Sägezahn abgefahrenen Stellen bei geschickter Messung (Sägezahn!) bereits unter 1,6mm sind.
In Entscheidungen der Verwaltungssenate wird hierfür auch der Begriff "Laufstreifen" verwendet, aber ohne näher auf eine Definition oder Messmethode einzugehen. Beziehen sich die 75% auf die physische Breite des Reifens oder auf die tatsächlich genutzte (und damit auf die durch den Fahrer nutzbare) Breite? Diese ist individuell verschieden und hängt abgesehen vom Fahrer, auch vom Reifen, von der Felge, vom Motorrad und eventuell auch vom Luftdruck ab