Mal wieder dumm gefragt: Wenn ich also das Moped dann selbst von Bozen zu meinem Händler bringe um es dort reparieren zu lassen: verstoße ich dann nach KTM-Richtlinien, nicht gegen die Garantiebedingungen weil ich das Fahrzeug "eigenmächtig zu weit vom Ort des Geschehens" weggebracht habe? Ich weiß es kling völlig abwegig, aber nach den Geschichten die man von KTM so kennt, würde mich kaum noch etwas wundern.
Ansonsten würde ich ja wohl, nach der Darstellung von Ralpph besser dastehen, was Garantie/Gewährleistung, Rückabwicklung, Schadensersatz usw. angeht...?
Da müsste man mal die Garantiebedingungen von KTM lesen.
Mit der rechtlichen Gewährleistung verhält es sich jedenfalls so, dass du die vom Händler bekommst wo du das Motorrad kaufst (und nicht vom Hersteller). Wenn du Gewährleistungsansprüche geltend machen willst, ist also immer der eine Händler dein Ansprechpartner und sonst niemand.
Garantien sind freiwillig, daher kann da so ziemlich alles drinstehen.