wenn du als "Privater" etwas reparierst, geht die Rechtssprechung leider nicht von "fachgerecht" aus..
Deswegen haftet der Händler auch für seine Reparatur weil da sollte "Fachgerecht" gearbeitet werden. (oder warum glaubst wird es nicht gerne gesehen Öl, Reifen, Ersatzteile mit zu bringen?)
Aber ich bin ja schon froh dass du nicht mehr vom Querlenker sprichst...
Ich wiederhols nochmal, aber zum letzten mal weil OT:
wenn ich ein Fzg mit Motorschaden kaufe um es zu reparieren und mit Gewinn weiter zuverkaufen, bin ich im "gewerblichen" Bereich. (Steuer, Haftung)
wenn ich ein Fzg mit Motorschaden kaufe um es zu reparieren und mit 0,- Gewinn weiter zuverkaufen, bin ich zwar nicht mehr im "gewerblichen" BEreich, aber trotzdem muss ich den Schaden beim Verkauf erwähnen. Stichwort arglistige Täuschung.
Würdest du von privat ein Fzg mit repariertem Motorschaden zu einem ähnlichen Preis wie vom Händler kaufen? Denk mal drüber nach..
Such doch dazu einfach die einschlägigen Urteile.. Die meisten gibt es bei "Unfallschäden" wo der Verkäufer gesagt hat es wurde nur ein Parkschaden nachlackiert und dann rauskam, dass es deutlich mehr war.. Da hats den VK natürlich gefressen. Stichwort Bagatellgrenze bei euch in DE.
Ich war lange Zeit in der Oldtimerszene unterwegs (2Rad) und kann da denk ich gut mitreden was da alles auf den Privatverkäufer zukommen kann. Deswegen auch meine Formulierung bzgl Kaufvertrag.
Dem TE wünsch ich von der technischen Seite her so wenig Aufwand und so viel Glück wie nur möglich. Wenn ich Platz hätte, würd ich auch noch basteln, aber halt für den Eigengebracuh und eher nicht an KTM´s..