Beiträge von Takis

    Die Bremse sauber machen ist nie ein Fehler , mache das auch ca. 2 Mal im Jahr . Prilwasser und die Zahnbürste sind sehr gut dafür .

    Na na , bei Ebay hat die Polizei schon Leute hochgehen lassen , die WHB über PDF verkauft haben . Auch die Leute die gekauft haben , haben Ärger bekommen . Das WHB kostet doch Geld bei KTM , somit ist das alles verboten was hier hier macht . Ich kann euch echt nur den guten Rat geben , das alles per PN zumachen . :zorn:

    Ich weiß ja nicht wie das bei KTM ist mit den WHB . Bei Kawa ist das WHB "Urheberrecht geschütz" , glaube das ist nicht ganz legal was ihr hier macht . Im Kawa Forum gabs da mal richtig Ärger mit Anwalt usw.
    Bitte nicht falsch verstehen , wollte nur nett drauf hinweisen , im Kawa Forum läuft das alles nur unter PN . Da kann der Feind nicht mitlesen .

    Wenn die Spannung richtig in den Keller geht , spinnt oft die Elektrik . Das ist aber ganz normal bei Unterspannung . Kauf dir mal ein Voltmeter ( Multimeter ) im Baumarkt , kostet keine 10 Euro und man braucht das ab und zu mal .

    Hast du ein Volt Messgerät ? Wenn ja , mess mal die Spannung beim Starten , die sollte nicht unter 11 Volt zusammenbrechen . Ansonsten mit dem Auto und ein Ü-Kabel versuchen , kann mir vorstellen das dein Batt. im :kacke: ist .

    So, da man GrünWeißTübingen einfach auch mal fragen kann, kläre ich Euch hiermit mit den Fakten auf, die Euch passieren könnten, wenn Ihr ohne DB Eater unterwegs seit und Ihr angehalten werdet. Es fallen wegen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr (STZO) eine Gebühr von 25€ und ein Punkt im Zentralregister Flensburg an. Vor Ort kann, sofern vorhanden, eine DB Messung stattfinden zur Kontrolle und Sicherstellung der Beweislage, sollte sich der Fahrer weigern! Eine Stillegung ist nicht vorgesehen und liegt im ermessen der Beamten. Das Moped muss hierbei mit einem Hänger oder den DB Eatern abgeholt und zur weiteren Inspektion zum nächstgelegenen TÜV gebracht werden. Genaue § -en und weitere Einzelheiten kann ich gerne nachforschen und Euch mitteilen :winke:


    Seit wann gibt es für nur 25 Euro einen Punkt . Laut Bußgeldliste lese ich da 25 Euro und 0 Punkte :winke:


    Heute gehe ich zum Kawa Stammtisch , einer davon ist ein :polizei: , denn frage ich mal wie die Sache läuft .

    Wenn das bei einer V2 25€ kostet dürften die Flachmützen bei meinem Eintopf nur 12,50 kassieren.

    Nicht bezahlen , du sollte noch Geld dafür erhalten . V2 Sound ist Geil . Wollte schon immer eine 1000er V2 fahren , Duc ist zu teuer , Honda VTR zu klein , so bin ich zur SD gekommen :sabber:

    Ich sehe das sportlich , fahre an der SD die Leos ohne Killer . Ist zu laut und verboten . Wenn der Bulle gut drauf ist kostet es 25 Euro , ist er mies drauf , kann er das als fahren ohne ABE auslegen . Das kostet dann 75 Euro und 3 Punkte .


    Der Vorteil an der SD ist das der Sound nicht so hoch ist wie bei den Japsen , das finden sogar die Bullen ab und zu mal toll . Leider nicht immer . Ich fahre schon seit 2006 so rum und hatte immer Glück , sollte ich mal Pech haben , hatte ich 4 Jahre Spass für 75 Euro . Das ist der geile Sound der SD mir wert , 50 % meiner Kaufendscheidung für die SD 990 war der Sound :Daumen hoch:

    Das sagt die STVO : Wichtig für uns , ist wohl was ich rot gemacht habe .


    Mehr habe ich nicht gefunden im Netz , wer da Ärger hat mit der Polizei sollte einen guten Anwald aufsuchen .


    Eine richtige Rechtslage über den DB Killer liegt wohl nicht vor , dann ist es wohl Auslegungssache der Polizei ob der Auspuff nun defekt ist oder ob er uns Vorsatz unterstellt . Mann sollte sich aber nicht alles gefallen lassen .






    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


    B. Fahrzeuge


    III. Bau- und Betriebsvorschriften






    §49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage




    <IMG alt="" align="left" src="http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif" /> (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.




    <IMG alt="" align="left" src="http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif" /> (2) Kraftfahrzeuge, für die Vorschriften über den zulässigen Geräuschpegel und die Schalldämpferanlage in den nachfolgend genannten Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften festgelegt sind, müssen diesen Vorschriften entsprechen:







    • Richtlinie 70/157/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 42 S. 16), geändert durch die in Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen,





    • Richtlinie 74/151/EWG des Rates vom 4. März 1974 zur Angleichung der Rechtvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. EG Nr. L 84 S. 25), geändert durch die in Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen,



    • (aufgehoben)



    • Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1), jeweils in der aus dem Anhang zu dieser Vorschrift ersichtlichen Fassung.




    Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler entsprechen der Vorschrift nach Absatz 1 auch, wenn sie den Vorschriften der Richtlinie nach Nummer 2 genügen. Fahrzeuge entsprechen den Vorschriften der Richtlinie nach Nummer 2 auch, wenn sie den Vorschriften der Richtlinie nach Nummer 1 genügen.




    <IMG alt="" align="left" src="http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif" /> (2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie







    • mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nr. 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. EG Nr. L 349 S. 21), zuletzt geändert durch die Richtlinie 89/235/EWG des Rates vom 13. März 1989 zur Änderung der Richtlinie 78/1015/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. EG Nr. L 98 S. 1) oder





    • mit dem Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nr. 1.3 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1) oder





    • mit dem Markenzeichen "e" und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nr. 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1)


    gekennzeichnet sind. Satz 1 gilt nicht für








    • Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen, die ausschließlich im Rennsport verwendet werden,





    • Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen für Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h.




    <IMG alt="" align="left" src="http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif" /> (3) Kraftfahrzeuge, die gemäß Anlage XIV zur Geräuschklasse G1 gehören, gelten als geräuscharm; sie dürfen mit dem Zeichen "Geräuscharmes Kraftfahrzeug" gemäß Anlage XV gekennzeichnet sein. Andere Fahrzeuge dürfen mit diesem Zeichen nicht gekennzeichnet werden. An Fahrzeugen dürfen keine Zeichen angebracht werden, die mit dem Zeichen nach Satz 1 verwechselt werden können.




    <IMG alt="" align="left" src="http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif" /> (4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückgelegte Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.




    <IMG alt="" align="left" src="http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif" /> (5) Technischer Dienst und Prüfstelle im Sinne der in Absatz 2 und 3 genannten Regelwerke ist das Institut für Fahrzeugtechnik beim Technischen Überwachungsverein Bayern Sachsen e. V., Westendstr. 199, 80686 München. Es können auch andere Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr oder von der obersten Landesbehörde anerkannte Stellen prüfen. Der Technische Dienst ist über alle Prüfungen zu unterrichten. In Zweifelsfällen ist er zu beteiligen; bei allen Fragen der Anwendung ist er federführend.






    Bußgeldkatalog: Papiere, HU und Technik





    Beschreibung
    Bußgeld
    Punkte
    Fahrverbot
    Hinweis





    Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis
    50 Euro
    3




    Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben
    20 Euro





    Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen
    15 Euro





    Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW</ABBR> bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts






    um mehr als 20 %
    50 Euro
    3




    um mehr als 25 %
    75 Euro
    3




    um mehr als 30 %
    125 Euro
    3




    ab Mitte 2006: Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind (Winterreifen)
    20 Euro





    zusätzlich mit Behinderung
    40 Euro
    1

    Habe da ein Geheimtipp für das Visier :zwinker:


    Auf das Visier das gute alte Küchentuch von der Rolle mit Prilwasser feucht machen und eine Stunde lange auf das Visier legen . Danach sauberwischen und gut ist es :Daumen hoch:


    Kostet fast nix und ist auch gut für die Umwelt :ja:

    einfach die Hebel an der Sollbruchstelle kappen, rundschleifen und schon kann mann ohne Probleme mit 2 Fingern kuppeln. :staun:
    p.s. wenn der Kupplungshebel im Abstand zum Griff verändert wird, ändert sich nicht die Luft zum Geberzylinder :denk:
    m.f.g georg

    Genau richtig , baut mal die Mechanik an Brems und Kupplungshebel auseinander . Dann werde ihr sehen das ich Recht habe , die Schraube am Hebel drückt IMMER leicht auf den Zylinderkolben , je weiter man die Schraube in Richtung Zylinderkolben dreht , wird der Abstand Lenker Griff weiter . An der Stellung der Kolben ändert sich NIX :motzki:


    Wozu hast du verstellbare hebelchen??
    ....an deiner Kupplung mittels dem roten Drehknopf.Hier kannste einstellen ab welchem Hebelweg sie trennen soll.Machst am besten im Stand im ersten Gang.Hier siehste dann ob es dir passt wie die Kupplung trennt, wenn du sie kommen lässt



    Bist du dir da ganz sicher mit den Abstand der Hebel zum Lenker ? Das ist nur für kleine oder große Hände/Finger gedacht .


    Es ändert sich nur der Abstand Hebel zum Lenker , mehr nicht . Der Arbeitsweg der Pumpen ist der gleiche , ob die Hebel weiter weg sind oder auch nicht .

    Ich fahre auf der Rennstrecke auch so , das mache ich nur damit ich den Lenker weiterhin fest im Griff habe.


    Der Ablauf sollte aber genau so sein wie mit 4 Finger , die richtig guten Fahrer fahren alle so auf der Rennstrecke .


    Auf der Landstr. bremse ich auch mit 2 Finger , Kupplung mir 4 Finger .


    Das Problem bei dir sind bestimmt die langen Hebel , mit den kurzen Hebel tritt das Problem nicht auf :zwinker:

    Östereicher und Technik , 2 Welten treffen aufeinander :kapituliere:


    PS: was sind Ventilscheiben und wieso müssen sie gewechselt werden???



    Das Ventilspiel wird über die Shims ( Ventilscheiben ) eingestellt . Wenn das Ventilspiel mit deinen alten Shims nicht mehr passt , brauchts du andere Shims zum Einstellen der Ventile . Kleine Beispiel : deine Shims sind 2,00 mm dick , das neue Maß für ein perfektes Ventilspiel ist 2,2 mm . Dann kommen neue Shims rein mit 2,2 mm dicke . Die must du dann bezahlen , wenn der Händler OK ist nimmt er deine alten Shims "in Zahlung " und macht dir einen guten Preis für die neuen Shims . Die alten Shims kann er dann an einer anderen SD verbauen :ja:

    :motzki: Jungs , super preiswert ist die SD aber auch nicht grade . KTM Teile kosten richtig Geld und sind gebraucht recht selten . Wer weiß was sonst noch defekt ist , der KTM Rahmen ist leider recht schnell im Arsch . Man sollte sich die SD mal live ansehen mit einen der richtig Plan hat von der SD .

    Mach das mal , solltes du zuviel Geld überhaben .


    Das ist Kennzeichen Mißbrauch , das gibt eine fette Anzeige mit Punkten und Fahrverbot .


    Kleine Tipp von mir :Fahr lieber ohne Kennzeichen , kann ja gut sein das dein Kennzeich gestohlen wurde . Das ist dann nicht ganz so teuer . Das was du vorhast , ist mit Vorsatz und gibt richtig Ärger :polizei: