Tuning am DB-Killer

  • Moin, ich habe für meine Duke nen Mivv GP besorgt und bemerkt das, dass bei Euro 4 kaum einen unterschied macht. Nun hab ich messen lassen und bin noch gute 5 DB unter dem Maximalwert, weiß jemand ob die blauen meckern falls man den DB-Killer ein bisschen modifiziert? Sprich das alles noch im grünen Bereich ist, nur nen Stückl fehlt. Konnte dazu nichts finden, wo dort der Grenzbereich ist.

  • ich habe für meine Duke nen Mivv GP besorgt und bemerkt das, dass bei Euro 4 kaum einen unterschied macht

    leider ist bei Euro 4 fast kein Unterschied, da sich eigentlich alles im Vorschalldämpfer abspielt...

    aber sei nicht ungeduldig, fahr erst mal ein bisschen, wirst sehn (oder eigentlich Hören) das der noch lauter wird

  • Jede Manipulation am Endschalldämpfer und seinen Teilen, so auch DB Eater, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubis. Unabhängig, ob du trotzdem die Geräuschvorgaben einhältst oder nicht.

  • Moin Moin

    Ich fahre seit 3 Jahren den MIVV GP auf meiner Duke 125.Kann Growa nur beipflichten warte mal einwenig und du wirst sehen beim Klang tut sich noch was .

    Ich würde mir den MIVV immer wieder kaufen.

  • Moin Moin

    Ich fahre seit 3 Jahren den MIVV GP auf meiner Duke 125.Kann Growa nur beipflichten warte mal einwenig und du wirst sehen beim Klang tut sich noch was .

    Ich würde mir den MIVV immer wieder kaufen.

    Das liegt wahrscheinlich daran, dass du die alte fährst :? Hab mich am Profilbild orientiert.

  • Jede Manipulation am Endschalldämpfer und seinen Teilen, so auch DB Eater, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubis. Unabhängig, ob du trotzdem die Geräuschvorgaben einhältst oder nicht.

    Nachvollziehbar ist es für mich persönlich nicht, aber wenn es so ist, dann ist es so. Ich kann verstehen das es gefährlich ist, wenn die Betriebserlaubnis wegen einer Gefährdung andere Verkehrsteilnehmer erlischt, aber wenn dadurch "nur" die Umwelt beeinträchtigt wird, kann ich es nicht. Wobei das von der Theorie hier nicht der Fall wäre.

  • Gerade die Umweltbeeinträchtigung ist in Paragraph 19 Abs.2 nr.3 StVZO explizit erwähnt. Ich persönlich halte das auch für richtig, möchte aber keine Diskussion dazu anstoßen. Das ganze wird auch nur mit einem Verwarngeld von 50 Euro belegt.


    Der Endschalldämpfer erhält ja in der Gesamtheit aller seiner Bestandteile eine Homologation. Verändert man nur ein einziges dieser Bestandteile, so erlischt die Homologation und damit auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, sofern der Endschalldämpfer montiert ist.

  • das ein neuer Auspuff mit der Zeit lauter wird hat nix mit Bj/Model zu tun

    wenn sich das Dämmmaterial mal etwas zusammen brennt, wird auch der Klang anders



    ohne jetzt den Oberlehrer zu machen...

    leider sagt der Gesetzgeber was Sache ist, ob das nun Nachvollziehbar oder Verständlich ist, ist dabei nicht von belang


    es gibt doch für's Handy DB-App's

    am Moped steht die erlaubte DB bei rpm x.xxx

    wie die Polizei DB Messungen macht findest auch leicht raus

    mach mal jetzt eine Messung und dann nach 500 und 1000 Km wieder...bist du da auch noch drunter, kannst immer noch was Basteln

  • Das war ein gebrauchter. Der hat schon ein paar Tausend Kilometer runter, ich denke nicht dass der noch großartig lauter wird.