Thema Anhängelast und allgemeine Anhänger Themen

  • Oder Deutschland, LKW über 12t außerorts 60, Autobahn 80, Innerorts wenn erlaubt 80km/h

    ist so auch nicht ganz richtig.

    Innerorts ist für alle gleich.

    Wenn zb 100 erlaubt wären, dürfte der Lkw das auch fahren.

    Und Lkw ab 3,5 t sind da gleich, also 60 und 80.

    Der begrenzer sitzt bei 90. 57d wird das geregelt.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Sinnvoll wäre auch hier ne einheitliche Regelung, welche ALLGEMEIN gilt, ohne zusätzliche Prüfung und 100er Plakette.

    (Z.B. TATSÄCHLICHES Gewicht ungebremst bis 750kg bei doppeltem TATSÄCHLICHEM Fahrzeuggewicht,

    gebremst TATSÄCHLICHES Fahrzeuggewicht größer gleich TATSÄCHLICHEM Anhängergewicht)

    Ist doch auch schon wieder zu kompliziert, man kann es machen wie die Franzosen: Züge unter 3500 kg, bei denen der Anhänger unter 750 kg ist dürfen auf AB 130 fahren, ansonsten keine Beschränkungen. Kann man bei diesen Hängern durchaus machen, da diese i.d.R. eben eher flach gebaut sind, Wohnanhänger gibts da auch so gut wie nicht. Ich bin mit meinem Citroen DS3 und einem mit zwei Mopeds beladenen Stema ohne Stossdämpfer in Frankreich und Belgien mit 130/120 immer ohne Probleme zurchtgekommen. Auf Landstrasse hab ich auch nicht feststellen können, dass da irgendwas schlingert oder sich auch nur im ansatz unsicher anfühlt. Auch nicht bei verbotenen 100 km/h.......


    Und Züge mit zzgl über 3500 kg und/oder Hänger mit mehr als 750 kg, da müsste man sich schon was einfallen lassen. Allerdings wirds da kompliziert, jenach Bauart haben die total unterschiedliche Fahreigenschaften. Ein grosser einachsiger Wohnwagen, schlecht beladen fährt sich halt deutlich anders als ein Niederbord-Doppelachser, auf dem ich eine Tonne Gehwegplatten flach geladen und anständig gesichert habe. Ob man da eine One-Size-Fits-No-One-Lösung oder je nach Bauart spezifische Lösungen finden würde, keine Ahnung.

  • Es gibt da halt leider so viele Variabeln:
    großer einachsiger Wohnwagen, vernünftig beladen mit einem dafür sehr verünftigem Zugfahrzeug davor geht auch ohne jegliche Probleme mit 130 komplett durch Frankreich (auch wenn illegaler weise)

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • @Elwood1911

    Alter bei Reifen für gebremste Anhänger darf max 6 Jahre betragen

    9. Ausnahmeverordnung zur StVO, § 3:

    Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein.




    ABER ein Reifen gilt als neuwertig bis zu einem Alter von zwei Jahren. So urteilte das Amtsgericht Worms Az.: 1 C 1050/91. Ob das bei anderen Amtsgerichten auch Bestand hat? Eine gesetzliche Bestimmung dazu gibt es lt. ADAC nicht. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) kann deshalb Neureifen für seine Klientel besonders freundlich definieren: "Unter der Voraussetzung einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu.
    Das Reifen auf gebremsten Anhänger nicht älter als 6 Jahre sein dürfen, dagegen ist geregelt. Ich sage mal: typisch deutsch….. :applaus:

    es kann dir also passieren, dass du im Extremfall Neue Reifen aufziehen lässt, ein Jahr später beim TÜV beanstandet wirst…..

    ACHTUNG - KEINE IRONIE

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich Dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger (Kurt Tucholsky) :zwinker:

  • Chili Red

    Hat den Titel des Themas von „Thema Anhängelast ???“ zu „Thema Anhängelast und allgemeine Anhänger Themen“ geändert.
  • Die Regelung bei Anhängern macht grundsätzlich Sinn.


    Anhänger werden relativ wenig gefahren und stehen oft ungeschützt im freien. Das bedeutet für die Reifen das die Flanken durch UV schnell verspröden und zu Rissbildung neigen. Wenn Reifen mehr bewegt werden wird durch die Walkarbeit der Weichmacher aus den tiefen an die Oberfläche befördert. oder eben nicht.


    Reifenschäden an Anhängern oder Wohnwagenanhängern sind gar nicht mal so selten.


    PS.

    Mein Anhäger steht in einer Garage, Reifendruck wird regelmäßig geprüft, In der Saison wird der Anhänger alle 14 Tage genutzt. Die Reifenflanken sehen 1 A aus. Reifen sind 8 Jahre alt, Tempo 100 fahre ich auch. Komplett illegal. :prost:

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • @Elwood1911

    Alter bei Reifen für gebremste Anhänger darf max 6 Jahre betragen

    9. Ausnahmeverordnung zur StVO, § 3:

    Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein.




    ABER ein Reifen gilt als neuwertig bis zu einem Alter von zwei Jahren. So urteilte das Amtsgericht Worms Az.: 1 C 1050/91. Ob das bei anderen Amtsgerichten auch Bestand hat? Eine gesetzliche Bestimmung dazu gibt es lt. ADAC nicht. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) kann deshalb Neureifen für seine Klientel besonders freundlich definieren: "Unter der Voraussetzung einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu.
    Das Reifen auf gebremsten Anhänger nicht älter als 6 Jahre sein dürfen, dagegen ist geregelt. Ich sage mal: typisch deutsch….. :applaus:

    es kann dir also passieren, dass du im Extremfall Neue Reifen aufziehen lässt, ein Jahr später beim TÜV beanstandet wirst….. :sensationell:


    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich Dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger (Kurt Tucholsky) :zwinker:

  • es kann dir also passieren, dass du im Extremfall Neue Reifen aufziehen lässt, ein Jahr später beim TÜV beanstandet wirst….. :sensationell:

    Wenn der Reifen in Ordnung ist, beanstandet der TÜV das nicht. Ich wurde nur daruf hingewiesen das ich nicht über 80 damit fahren darf. Janeeisklar. :ja:

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Pauschalisieren würde ich das aber nicht. Andere TÜV Stelle, anderer Prüfer und schon kann’s ganz anders ausschauen.

    Mir in anderer Sache bei meinem Anhänger schon passiert. Kurz: einer bestand auf eine Einzelabnahme mit Gutachten u.a., ein anderer fand eine Eintragung für nicht notwendig……

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich Dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger (Kurt Tucholsky) :zwinker:

  • Ich nehme den anderen. :prost:

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Pauschalisieren würde ich das aber nicht. Andere TÜV Stelle, anderer Prüfer und schon kann’s ganz anders ausschauen.

    Mir in anderer Sache bei meinem Anhänger schon passiert. Kurz: einer bestand auf eine Einzelabnahme mit Gutachten u.a., ein anderer fand eine Eintragung für nicht notwendig……

    Es ist aber fakt, dass die 100er zulassung erlischt, sobald die reifen zu alt sind. Darauf weist dich der TÜV Prüfer hin. Die Plakette wird nicht verweigert, weil es ja kein Mangel ist. Du darfst halt nur nicht mehr schneller als 80 fahren. Was das angeht ist das überall gleich, da eindeutig geregelt. Mit anderen Sachen ist es nicth immer so eindeutig.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Dass man nicht mit spröden Reifen unterwegs sein sollte ist klar. Allerdings frage ich mich, wie man überhaupt dahinkommen sollte, das Reifen so verspröden, dass sie nicht mehr Verkehrssicher sind, ich muß doch alle 2 Jahre mit dem Hänger zur HU. Das schafft man nur mit permanenter HU-Überziehung oder wenn man sich mit Freunden einen Satz TÜV-Räder teilt :kapituliere:


    Die Reifenschäden bei Anhängern würde ich im Regelfall mal darauf zurückführen, dass der Reifendruck zu niedrig ist und vor allem darauf, dass der Hänger wohlmöglich über längere Zeit mit deutlich zu niedrigem Reifendruck in der Sonne gestanden hat. Da kommt dann alles zusammen, was einen Reifen kaputt macht. Wenn man dann den Wohnanhänger nach 10 Jahren erstmalig vom Campingplatz zieht und ohne Luftdruckkontrolle überladen auf die Autobahn fährt und es dort richtig krachen lässt, dann passierts halt.


    Und wie Du schreibst, bei einem regelmässig genutzten Hänger tritt das alles nicht auf. Ich habe meinen Stema 2016 gekauft und sofort neue Reifen draufgemacht, ich wollte garnicht wissen, was mit den alten war, fott damit. Mein Hänger steht mit beschatteten Rädern und richtigem Luftdruck im freien, wird auch regelmässig genutzt, Reifen sehen nach über 5 Jahren auch noch gut aus.


    In der Oldtimer Markt haben sie vor Jahren mal alte Reifen getestet, da waren sonnengebleichte vom Campingplatz und Ersatzradmuldenschläfer dabei, teilweise 4o Jahre alt und in erbärmlichem Zustand. Ergebnis war recht beeindruckend. Die Reifen haben mit korrektem Luftdruck auch in jämmerlichstem Zustand innerhalb der Gschwindigkeitsklasse und bei passender Traglast funktioniert, erst beim Erhöhen der Geschwindigkeit gabs einige Platzer. Allerdings sahen die Reifen schon so übel aus, dass man die mit einem bissel Verstand nicht mehr genutzt hätte.


    Das Thema Reifenalter kann man durchaus zu einem Killer-Kriterium machen, aber dann bitte doch für alle Fahrzeugtypen.

  • da es ja, meines Wissens nach, nur für gebremste Anhänger (100 km/h) eine gesetzliche Tauschfrist gibt, ist alles andere nur Empfehlung............

    ich möchte nicht wissen, welche alte Kisten mit wie alten Reifen rumfahren - aber wir (ich) schweife ab.......... Thema ist ja Anhängelast - und da ist schon kompliziertes genug vorhanden......

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich Dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger (Kurt Tucholsky) :zwinker:

  • Das Thema Reifen ist schon spannend, vor allem wenn man mal guckt, was so ein Reifensatz kostet, ich geh mal davon aus, da komme ich bei einem Einachser mit max. 200, bei einem Doppelachser mit max. 400 € hin. Also eigentlich kein Geld. Wenn die so um 8 Jahre halten, dann kann das echt kein finanzielles Problem sein.


    Da gibts doch die alte Regel, was du beim Reifenhändler sparst, das legst beim Karosseriebauer (Mopedhändler etc) mehrfach drauf......

  • da es ja, meines Wissens nach, nur für gebremste Anhänger (100 km/h) eine gesetzliche Tauschfrist gibt, ist alles andere nur Empfehlung............

    Diese befristete "Haltbarkeit"gibts wahrscheinlich nur wegen der fest abgestellten Wohnwagen, die dann jahrelang nicht zur HU kommen.

  • also ich bin seit mehr als 30 Jahren mit Anhänger unterwegs und habe mich 15 Jahre davon mit Wohnwagen rumgetrieben, aber Ich habe dabei bisher noch NIE Reifen mit zu wenig Profil gesehen. Logisch - Anhänger laufen ja nur nach.

    Wer Reifen länger als 8 Jahre - auf was für Fahrzeugen auch immer - beläst, handelt MEINES Dafürhaltens fahrlässig. Ok, muss jeder selber entscheiden.
    Was mir aber an der Reifengeschichte sauer aufstößt, ist, dass Vater Staat dir vorschreibt, nach 6 Jahren zu wechseln (#46), aber es zulässt, dass dir der Händler 5 Jahre alte Reifen als neu verkaufen darf……das spießt sich bei mir……:denk::zorn:

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich Dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger (Kurt Tucholsky) :zwinker:

  • Da hast Du vollkommen recht. Alleine das Verschlüsseln des Produktionsdatums ist ne Sauerei, denn man muss schon wissen, wie das entschlüsselt wird. Ok, ist keine grosse Sache, aber warum kein Klartext?


    Vor allem dieses beliebige Hin und Her. Scheinbar ist es wirklich kein Problem, einen Reifen für mehrere Jahre richtig einzulagern, sodass der immer noch als NEU verkauft werden darf. Aber dann wäre ja ein 10 Jahre alter Reifen grundsätzlich auch kein Problem.


    Das Profil ist ja nicht das Kriterium, es ist der Gesamtzustand des Reifens, also Profil und chemische und mechanischer zustand, porös, Weichmacher raus und Brüche im Gewebe sind auch bei 8 mm Profiltiefe Anzeichen eines Reifens, der nix mehr kann.


    Was ich nicht verstehe ist, dass beim Anhängerreifen das zweijährige HU-Intervall zur Kontrolle nicht ausreicht.....


    Wegen dem ganzen Geschiss um die 100er Zulassung hab ich mich vor Jahren für einen ungebremsten Stema entschieden und auf die 100er-Zulassung verzichtet. Dann lieber mit leicht illegalen 90 km/h auf dem Tacho, was dann irgendwas um 86 km/h ist, erwischt werden als mit abgelaufenen Reifen.....

  • irgendwie liegen wir auf gleicher/ähnlicher Linie. Hab meinen Hänger für Motorrad letzt Woche verkauft, da sich meine Sozia sehr rar macht (nicht mehr mitfahren will) und ich somit meine Touren nur noch auf dem Moped abfahre. Sollte wieder mal ein Hänger her kommen, dann keine 100er Zulassung, aber gebremst. Man merkt es halt schon beim ziehen. Die 100er ist ja eh nur auf der dt. BAB zu gebrauchen..

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich Dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger (Kurt Tucholsky) :zwinker:

  • Die 100er Zulassung aus Deutschland nutzt für einen Hänger mit mehr als 750 kg in Frankreich, Belgien genau nix, denn dann gilt immer 90 km/h. Gleiches für Züge über 3500 kg Gesamtzuggewicht.


    Und für einen Zug unter 3500 kg und Hänger bis 750 kg würde mit der 100er-Beschränkung in Belgien und Frankreich eben auch die 100-km/h-Beschränkung gelten.


    In Frankreich und Belgien gibt es eine richtig grosse Auswahl an verschiedensten Bauarten von Anhängern bis 750 kg. Ist wohl den dort geltenden Regln geschuldet.


    In den Niederlanden gilt für Hängerbetrieb immer 90 km/h, und da brauchen alle Hänger ein Fangkabel, mit oder ohne Bremse spielt keine Rolle.


    Für mich ist ein Hänger mit Bremse nicht in Frage gekommen, ich mag es irgendwie, dass mein Hänger ausser den Reifen, Radlagern, der Kupplung und der Beleuchtung nix hat, was auch nur im Ansatz Pflege benötigt. Die Kupplung kostet bei Stema unter 30 Euro, einen Beleuchtungssatz gibts komplett beim Amazon für 30 bis 40 €, Radlager sind Normteile. Was mich ein bissel ärgert ist, dass ich keine Stossdämpfer nachrüsten kann, aber das wars dann schon....


    pasted-from-clipboard.png

  • so findet jeder seinen Deckel .......... äh Anhänger ..................

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich Dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger (Kurt Tucholsky) :zwinker:

  • Und für einen Zug unter 3500 kg und Hänger bis 750 kg würde mit der 100er-Beschränkung in Belgien und Frankreich eben auch die 100-km/h-Beschränkung gelten.


    pasted-from-clipboard.png

    Das kann ich nicht so recht glauben.

    Was unterscheidet ein 80er von einem 100er Anhänger(750kg)? In der Zulassung steht bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einmal 80 und beim 100er auf Autobahnen(in Deutschland) eben 100km/h.

    Wenn ich jetzt in Frankreich mit diesem Anhänger fahre, dann steht ja weiterhin in seiner Zulassung die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.


    Somit darf weder der 80er, noch der 100er in Frankreich 130 fahren. Sollte die Vmax laut Zulassung jedoch nur für Deutschland gelten, so dürften beide in Frankreich 130km/h fahren.

    Was ich mir noch vorstellen kann, das man die 100er Plakette abdecken oder durchstreichen muss.


    Bei einem in Frankreich zugelassenen Anhänger würde wiederum in der Zulassung 130km/h als Höchstgeschwindigkeit stehen, somit darf der dort auch 130km/h fahren.


    Beim Kumpel haben wir auch ewig überlegt, hin und her diskutiert, ob Gebremst, ungebremst, 100er ja oder nein.


    Gebremst fiel raus, da der Hänger im freien steht und die Bremse nur Ärger macht.


    Am Ende ist es ein 750er ungebremst mit 100er Zulassung geworden OHNE Ablastung.

    Die 100er Zulassung gilt zwar nur für Fahrzeuge Leergewicht ab 2500kg, das sieht man aber nicht auf den ersten Blick("man fährt unterm Radar")

    Ist man illegal (zu schnell) fällt es auf dem ersten Blick nicht auf, dann genügt es kurz vom Gas zu gehen, bis 80km/h hat man die Volle Zuladung.


    Die Alternative Ablasten hätte folgende Probleme:

    Die kleine Zuladung hat man IMMER, egal ob Stadt Landstraße oder Autobahn, die 100km/h gilt nur auf der Autobahn.

    Ist man hier illegal (Überladen) hat man ein Problem.

    Fuhrpark:
    KTM 690 Duke 5R
    Aprilia Sportcity Cube 300
    MZ ETZ 150
    Aprilia Shiver 750

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.Hankey ()