Carbonteile Eintragung (Schweiz)

  • Hallo zusammen

    Ich habe mir kürzlich diverse Carbonteile über RSR Moto bestellt. Zuerst dachte ich die sind eintragungsfrei weil sie baugleich sind wie die Originalen, jedoch muss man sie leider eintragen. Der Hersteller liefert nur einen TÜV Prüfbericht über die Materialeigenschaft aus. Ich weiss nicht ob diese in der Schweiz reicht oder es doch noch etwas benötigt. Hoffe jemand kann mir helfen. Beiliegend noch ein Bild vom jetzigen Zustand.


    Gruss ?

  • Bei einer Kontrolle würde ich sagen, die sind original von KTM. Ob es hilft???


    Homologation von KTM:


  • Danke dir ich weiss nicht ob es hilft ? könnte auch Kleber anfertigen lassen mit Teilenummer von den Originalen Teilen und sie dan Aufkleben. Die Originalen Powerparts Teile gibts leider nicht in glänzend ?

  • Was machst du dir für Sorgen? Diese Teile werden dir bei keiner Kontrolle Probleme bereiten. Auch MFK sehe ich keine Probleme solange du keine betriebsrelevanten Veränderungen vornimmst (Pneudimension, andere Bremsscheiben, Auspuff etc.)

    RD250 / GT550 / V-Max & Egli-Max / 1290 SD-R / EVO22 / EVO24 :peace:

  • .. ja eben, können oder müssen?? :amen:


    ich hab meine 17er SDR 4-5 Jahre mit Karbon bewegt und nie Probleme deswegen bekommen. Kannst ja auch mal den Händler deines Vertrauens fragen...

    RD250 / GT550 / V-Max & Egli-Max / 1290 SD-R / EVO22 / EVO24 :peace:

  • Ich habe meinen Stuhl auch mit diversen Carbonteilen bestückt und noch nie Probleme gehabt. Allerdings hatte ich damit auch noch nie einen MFK-Termin.

    Denke aber, solange Du die Farbgebung des Bikes nciht veränderst, wird sich kein Experte dafür interessieren. Mein Bike ist im Ausweis "schwarz", das Carbon scheint grundsätzlich auch schwarz, daher habe ich da einen relativ tiefen Puls.

    Wenn das Bike im Ausweis "Weiss" wäre, dann sieht's schon anders aus. Da wird schon jeder Polizist in der Kontrolle die Augenbraue heben.

    In diesem Fall müsstest Du im Ausweis die Farbe umschreiben lassen. Ich hab das damals bei meiner Kawa gemacht, musste dafür das Bike nicht auf der MFK zeigen. Aber das wird wohl auch wieder von Kanton zu Kanton anders sein. Wenn Du es dann vorführen müsstest, besteht schon die Chance, dass die Papiere sehen wollen. Dann könnte es wohl schon Probleme geben, da wir in der Schweiz ja den zusätzlichen Splitterschutz benötigen, den Resteuropa nicht kennt.


    Nachtrag:

    Hatte gerade einen Spezialisten zur Hand und ihn damit konfrontiert.

    Er meinte, da die Motorräder keinen Fussgängerschutz erfüllen müssen wie im PKW-Bereich, entfallen die zusätziichen Splitterschutzauflagen für Motorradteile. Somit sieht er keinen Grund, dass die MFK da entsprechende Papiere verlangen könnte. Somit ist eigentlich nur das Farbthema zu erfüllen.

    ich steh auf Kurven...

    Einmal editiert, zuletzt von Crazyface () aus folgendem Grund: Nachtrag