Garantieverlängerung

  • Ich habe gerade gelesen, dass ab dem 01.01.23 keine Garantieverlängerung mehr abgeschlossen kann und dies alle kfz betrifft, deshalb wollte ich mal fragen, ob dies bei ktm auch so ist?


    Viele Grüße

    Jörg.

  • Ich konnte dazu nur finden, dass es wohl eine Änderung bezüglich Versicherungssteuer geben wird.


    Von einem Wegfall der Möglichkeit einer Garantieverlängerung finde ich nichts und hätte davon wohl schon gehört, nachdem ich beruflich u.A. mit Serviceberatern im KFZ Bereich zu tun habe.

  • Üblicherweise ist nur die Gewährleistung gesetzlich geregelt. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, weswegen die einen ja auch x und die anderen y Jahre Garantie geben.

    Von daher denke ich nicht, dass es so etwas gibt, zumal natürlich auch die Garantieverlängerung eine freiwillige Angelegenheit des Anbieters ist.

    Kawasaki Z 400 B (BJ 1979)

    Yamaha XJ 600

    Yamaha FJ 1200 ABS

    KTM 390 Adventure

    Royal Enfield Classic 500 EFI

  • zumal natürlich auch die Garantieverlängerung eine freiwillige Angelegenheit des Anbieters ist

    Die Garantieverlängerung ist eine Versicherung die der Kunde bezahlt und regelmäßige Wartung im Fachbetrieb voraussetzt. Sie kann nur innerhalb der Gewährleistungsfrist abgeschlossen werden.


    KTM- Anschlußgarantie

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Sie kann nur innerhalb der Gewährleistungsfrist abgeschlossen werden

    Bitte nicht die Begriffe Garantie und Gewährleistung vertauschen. Es sind 2 grundverschiedene Dinge, und bei der freiwilligen (nicht gesetzlich verankerten) Leistung geht es nur um die Definition "Garantie" (Verlängerung bei KTM nur nach maximal 23,99 Monaten ab Neukauf möglich). Die Tatsache, dass man dafür bezahlt ändert nichts an der Freiwilligkeit: KTM muss das nicht anbieten, tut es aber.


    Was nun die Anfangsgarantie betrifft, lügt sich KTM ein bisschen in die Tasche (und ist damit in guter Gesellschaft - siehe Link), weil der Händler, also der Verkäufer sowieso 2 Jahre gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet ist:

    Übersicht Werks-Garantie: Das versprechen die Hersteller
    Einige Hersteller bieten Garantien über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Zumindest bezüglich der Laufzeit. Eine Übersicht über die Garantielaufzeiten der…
    www.motorradonline.de


    Das mit dem Schema einer Versicherung stimmt.

    Kawasaki Z 400 B (BJ 1979)

    Yamaha XJ 600

    Yamaha FJ 1200 ABS

    KTM 390 Adventure

    Royal Enfield Classic 500 EFI

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  • Was nun die Anfangsgarantie betrifft, lügt sich KTM ein bisschen in die Tasche (und ist damit in guter Gesellschaft - siehe Link), weil der Händler, also der Verkäufer sowieso 2 Jahre gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet ist:

    Wobei man dabei das Thema Beweistlastumkehr (die zwar seit diesem Jahr im Sinne des Kunden verlängert wurde) nicht außer Acht lassen darf.

    Dabei unterscheiden sich Gewährleistung und Garantie grundsätzlich.


    Das Thema Gewährleistung, Garantie und Kulanz haben wir hier allerdings schon formatfüllend diskutiert.

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