es sind halt die Regeln. Kein Service, keine Gewährleistung/Kulanz
Sorry, dass muss ich jetzt ein bisschen präzisieren:
Bei der Gewährleistung geht es um den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe. Gilt 2 Jahre, nach einem Jahr setzt die Beweislastumkehr ein ab der der Kunde beweisen muss, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. Davor müsste der Händler beweisen, dass er noch nicht da war. Nachdem es dabei immer um den Zeitpunkt der Übergabe geht, ist das Service unerheblich.
Garantie ist eine vertraglich geregelte Leistung, sie darf die Gewährleistung allerdings nicht "untergraben" (z.B. den Kunden durch eine Beteiligung schlechter stellen wenn es um einen Mangel zum Übergabezeitpunkt geht).
Die Garantie sichert eine "Leistung" eines Produktes über einen definierten Zeitraum zu.
Service ist zu machen, lt. EU Rechtssprechung allerdings nicht zwingend beim Markenvertreter, es reicht ein Meisterbetrieb der nach Herstellervorgaben arbeitet.
Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, auf die der Kunde keinerlei Rechtsanspruch hat.
Natürlich kann der Hersteller die Vergabe der Kulanz an z.B. Service in eigenen Werkstätten koppeln.