790 Scheinwerfer Glas Ersatz

  • Moin Leute,


    Ich hab ein gewisses Problem. Ich bin vor einiger Zeit gestürzt und habe mir dabei einiges an der Maschiene zerkratzt.

    Ansich ausser optisch unschön nichts wildes.

    Allerdings habe ich vorne auf dem Scheinwerfer auch einige Tiefe Kratzer.

    Beim letzten TÜV hatte hatte ich Glück, allerdings wurde ich darauf hingewiesen, dass ich so vermutlich nicht wieder über den TÜV komme weil es das Streubild verändert.


    Ich habe jetzt 2 Wochen nach einem Ersatz gesucht. Allerdings nur den gesamten Scheinwerfer für über 900€ gefunden.

    Gebraucht finde ich auch nichts wirklich.


    Hat jemand eine Idee woher ich günstig Ersatz bekomme oder zufällig einen alten rumliegen?


    LG

    Mario

  • Das ist ne Idee. Müsst ich überlegen ob man da was draus machen kann.

    Problem ist der eigentliche Unfall ist mehr als 3 Jahre her. Damals hatte ich nichts gemeldet, da ich keine VK habe und nur ans Glas habe ich nicht gedacht.

  • Foto machen, Schadenmeldung an die Versicherung schicken, auf Schadennummer warten.

    Zum Händler gehen, Auftrag für neuen Scheinwerfer mit Einbau, Abtretung unterschreiben, fertig.

    Evt. noch Selbstbeteiligung zahlen.

    Ist ein Blinker oder Spiegel auch kaputt?

  • Das Problem das ixh sehe ich das Unfall Ereignis. Eigen verschuldete Schäden werden von der TK nicht übernommen. Der Spiegel selbst nicht nicht kaputt und die Halterung so wie die karosserie drum herum sind zerkratzt

  • Nun wäre ein Bild vom scheinwerfer mal hilfreich. evtl kann man ihn ja aufarbeiten. solange es nur kratzer sind.
    Sprich schleifen, feinschleifen und mit acetondampf glätten.

    Rächen Sie sich doch, indem Sie mir ebenso weitläufig antworten.

    "Wer andauernd begreift, was er tut, bleibt unter seinem Niveau." Martin Walser

  • Das Problem das ixh sehe ich das Unfall Ereignis. Eigen verschuldete Schäden werden von der TK nicht übernommen. Der Spiegel selbst nicht nicht kaputt und die Halterung so wie die karosserie drum herum sind zerkratzt

    Glasbruch wird von der TK immer übernommen, unabhängig von der Schadenursache.

  • Glasbruch wird von der TK immer übernommen, unabhängig von der Schadenursache.

    Ja aber es ist kein Bruch sondern ein Kratzer.

    Hast du keine Teilkasko-Versicherung?

    Glasschäden sind da versichert, zurückgestuft wirst du auch nicht.

    Also muss die Verglasung des Scheinwerfers gebrochen sein (ohne hier zu was anstiften zu wollen).