Werde ich von meinem Händler verarscht ?

  • Hallo zusammen,


    mir ist tatsächlich exakt das gleiche Phänomen in den Fahrzeugpapieren meiner 790 Duke aufgefallen. Ich teile also gerne meine Rechercheergebnisse zu diesem Thema.


    Erstzulassung ist November 2024. Bei (6) steht aber März 2022.


    Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) hat an der 10. Stelle ein "R", somit handelt es sich wohl um das Modelljahr 2024.


    In der EU - Übereinstimmungsbescheiniung (CoC) steht ziemlich am Ende folgendes: "mit dem in der am 2022-03-31 (CV: 2022-03-31) erteilten EU-Typgenehmigung e1*168/2013*00302*00 (CV: e1*168/2013*00302*00) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt...".

    Das CoC-Dokument ist aber wiederum auf November 2024 datiert. Die dort genannte Nummer kann man in einem Dokument des Kraftfahrt-Bundesamts (https://www.kettenmax.de/media…/65/13/ABE_HC1_2023-2.pdf) nachschlagen, woraufhin man u.a. den Hersteller, das Modell und die Laufzeit der Typgenehmigung einsehen kann.


    Aus diesen recherchierten Angaben schließe ich, dass so eine EU-Typgenehmigung über mehrere Jahre und somit auch für mehrere Modelljahre gültig bleiben kann. Fahrzeuge aus darauffolgenden Modelljahren können also weiterhin auf Basis dieser im Jahr 2022 beantragten Typgenehmigung produziert werden, solange keine wesentlichen technischen Änderungen vorgenommen werden. Das Baujahr des Fahrzeugs lässt sich somit wohl nur ansatzweise aus der FIN herauslesen, wobei Modelljahr auch nicht zwingend immer mit dem Baujahr übereinstimmen muss. Manche in 2023 produzierten Fahrzeuge werden seitens Hersteller evtl. bereits zum Modelljahr 2024 gezählt.


    Korrigiert mich gerne, wenn ich Unsinn erzähle.

  • Stimmt alles so weit, gerade das mit den Modelljahren ist zum Teil schon seit Ewigkeiten üblich.


    Volkswagen stellt z.B. in der Regel in KW22 um, d.h. die jetzt produzierten Autos sind Modelljahr 2026.

  • Und natürlich gilt eine Übereinstimmungsbescheiniung für mehrere Jahre, sie gilt so lange, wie das Modell gebaut wird.

    Jährliche kleine Änderungen erfordern keine neue Überprüfung des Modells