Moin,
die Beschaffenheit der Sekundärübersetzung ist Bestandteil der BE, das weis ich. Aber meines Wissens gibt es -wie überall- eine zulässige Toleranz (hab' ich kürzlich auch in der MOTORRAD gelesen).
Klickt mal hier: Sekundärübersetzung, Toleranz
Vllt. findet ja jemand den entsprechenden § der StVZO dazu.
Ich beneide die, die in Gegenden wohnen, die solch ein herrlich knapp geschnittenes Kurvengeschlängel bieten, das eine kürzere Sekundärübersetzung sinnvoll macht
Gruß..........Steffen