Eintragung 16er Ritzel für 950SM

  • Hallo zusammen,


    ich wollte mal hören ob es jemand von Euch versucht bzw. geschafft hat ein 16er Ritzel auf der 950SM eintragen zu lassen?


    Wisst Ihr, ob es von KTM ein Schreiben gibt, welches die neue Höchstgeschwindigkeit für die Änderung im Fahrzeugschein angibt?


    Gruß Martin

  • Wenn du das 16er Ritzel einbaust, besteht noch keine Eintragungspflicht.


    Kannst also bedenkenlos anbauen.

    komplett falsche Aussage !!


    Durch das Ändern der Übersetzung greifst Du in die freigegebene Charakteristik des Motorrades ein. Dies ist NICHT einfach so legal und IST eintragungspflichtig. Die Betriebserlaubnisch erlischt somit.


    Abgesehen von Beschleunigung und Endgeschwindigkeit wird auch das Lärmverhältnis durch die Übersetzung geändert. Diese ist nämlich auch drehzahlabhängig. Es könnte also rein theoretisch sein (was ich jedoch bei einem Zahn kürzer auf dem Ritzel bezweifel) , dass der Kürbis zu laut wäre.


    Also - jede Änderung die sich technisch auf das Motorrad auswirkt ist in Deutschland eintragungspflichtig. Im bösen Falle eines verschuldeten Unfalls kann so etwas richtig teuer werden (bei Personenschäden).


    Ich wäre also mit überschnellen Aussagen wie "bedenkenlos umbauen" sehr vorsichtig. Deutschland ist ein TÜV Land.

  • Off-topic:

    Also - jede Änderung die sich technisch auf das Motorrad auswirkt ist in Deutschland eintragungspflichtig.


    Das ist genau das andere extrem von der ersten Behauptung und genauso falsch :gute besserung: . Was ist mit anderer Fahrwerkseinstellung, freigegebenen Reifen, allgemeines ABE-Zubehör? :denk: selbst Pretender's Windschild wegen CW-Wert? :achtung ironie:


    On-topic: Wir hatten diese Diskussion bereits in einem anderen Thread:15 Ritzel . Der Konsens, so viel ich mich erinnere, war, dass Änderungen an der Übsersetzung bis 6% des Ursprungs-Übersetzungsverhältnis nicht eintragungspflichtig sind.

  • @ bledi alger,


    den Thread zum 15er Ritzel kenne ich.


    Habe ihn mir eben noch mal durchgelesen. Es gibt dort niemanden (und das war ja meine eigentliche Frage), der sich ein 16er hat eintragen lassen (können).


    Laut der Zeitschrift "Motorrad" ist eine Änderung bis 8% der Gesamtübersetzung prinzipiell ohne Geräusch- und Abgasgutachten möglich.
    Man hat aber keinen gesetzlichen Anspruch drauf. Deshalb war ja meine Frage ob es irgendjemand schon mal geschafft hat.


    Ich werde es morgen jedenfalls versuchen und dann berichten.
    Weil: Klar ist, dass eine nicht eingetragene Übersetzungsänderung zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis führt. Egal wieviel Prozent diese Änderung nun ausmacht.
    Gerade deshalb möchte ich sie ja unbedingt eintragen.


    Gruß Martin

  • Off-topic:



    Das ist genau das andere extrem von der ersten Behauptung und genauso falsch :gute besserung: .

    Mal einen Auszug aus einem anderen Forum


    Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)
    Eine Änderung des Übersetzungsverhältnisses ist eintragungspflichtig! Denn dadurch kann sich die Höchstgeschwindigkeit ändern. Unabhängig davon ändert sich auf alle Fälle die für die Fahrgeräuschmessung relevante Drehzahl, was dazu führen kann, dass das zulässige Fahrgeräusch überschritten wird, ggf. auch neue Abgasprüfung bei Abweichung von mehr als 8% der Gesamtübersetzung.


    Des weiteren hatte ich mal langeweile und hab beim TÜV angerufen. Der hat dies auch so bestätigt. Ritzel ist eintragungspflichtig da ich in die technischen Eigenschaften des Motorrades eingreife.


    Um mal auf Deinen Geschripsel bezüglich ABE und Reifenfreigaben einzugehen. Merkst Du was?!? :-) ABE bedeutet - es ist bereits mit dem Fahrzeug getestet und vom TÜV freigegeben. Also lass ich das mal als no comment stehen^^


    Und ja Pretender Windschild hat keine ABE und wäre somit rein theoretisch ned zulässig. Ob es funktioniert oder nicht steht zur Zeit aussen vor.

  • Mal einen Auszug aus einem anderen Forum


    Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)
    Eine Änderung des Übersetzungsverhältnisses ist eintragungspflichtig! Denn dadurch kann sich die Höchstgeschwindigkeit ändern. Unabhängig davon ändert sich auf alle Fälle die für die Fahrgeräuschmessung relevante Drehzahl, was dazu führen kann, dass das zulässige Fahrgeräusch überschritten wird, ggf. auch neue Abgasprüfung bei Abweichung von mehr als 8% der Gesamtübersetzung.


    Fast richtig. :zwinker:
    Es gibt einen Toleranzbereich. Weiß aber nicht mehr genau, wieviel Prozent Abweichung man von der Serie haben darf.
    Das 16er Ritzel fällt auf jeden Fall in diesen Bereich, aber kann natürlich nicht eingetragen werden.

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R


  • Ritzel [/b](bei nicht identischer Zähnezahl)
    Eine Änderung des Übersetzungsverhältnisses ist eintragungspflichtig! Denn dadurch kann sich die Höchstgeschwindigkeit ändern. Unabhängig davon ändert sich auf alle Fälle die für die Fahrgeräuschmessung relevante Drehzahl, was dazu führen kann, dass das zulässige Fahrgeräusch überschritten wird, ggf. auch neue Abgasprüfung bei Abweichung von mehr als 8% der Gesamtübersetzung.


    Die Eventualität der Abnahme aufgrund Lautstärke/Emissionen deckt sich ja mit dem, was ich aus dem bestehenden Thread resümiert hab.

    Zitat

    Des weiteren hatte ich mal langeweile und hab beim TÜV angerufen. Der hat dies auch so bestätigt. Ritzel ist eintragungspflichtig da ich in die technischen Eigenschaften des Motorrades eingreife.
    Um mal auf Deinen Geschripsel bezüglich ABE und Reifenfreigaben einzugehen. Merkst Du was?!? :-) ABE bedeutet - es ist bereits mit dem Fahrzeug getestet und vom TÜV freigegeben. Also lass ich das mal als no comment stehen^^


    off-topic: Deine Behauptung war ja: "Also - jede Änderung die sich technisch auf das Motorrad auswirkt ist in Deutschland eintragungspflichtig." Demnach müsste ich mir ja in Deutschland z.B. einen Titan-Zubehörtopf eintragen lassen müssen, weil er aufgrund seiner Gewichtsersparnis, Lautstärke und Mehr-/Minderleistung eine Änderung in der Technik des Fahrzeugs darstellt. Da es aber ABEs gibt, muss ich das nicht tun, somit ist deine allgemeine Behauptung falsch q.e.d :sensationell:


    on-topic/ Martin: Laut Paragraph 19, Absatz 2, StVo gelten Änderungen der Technik eines Fahrzeugs nicht als (abnahme- und eintragungspflichtige) Änderungen, sofern sich das Fahrzeug nach der Änderung innerhalb der für die fahrzeugspezifischen Höchstwerte, was Emissionen und Stand-/Fahrgeräusch angeht, befindet und durch die Änderung keine allgemeine Gefährdung ergibt: StVZo Wenn jedoch der TüV sagt, dass es eingetragen werden muss, kommst ja spätestens bei der Hauptuntersuchung nicht herum...Vielleicht einfach mal ne zweite (TüV) Meinung einholen und wenn immer noch selbe Aussage ist, dann weisst du ja wo du stehst... :ja:

  • Wenn jedoch der TüV sagt, dass es eingetragen werden muss, kommst ja spätestens bei der Hauptuntersuchung nicht herum...

    Den TÜV'ler zeigst du mir aber, der bei einer ganz normalen HU die Ritzelabdeckung abschraubt und die Zähne des Ritzels nachzählt.


    Wenn das Gesetz eine Toleranz vorgibt, diese eingehalten wird und der TÜV'ler trotzdem sagt "Muß eingetragen werden", dann lass ich es mir aber nicht nehmen, ihn nach der Grundlage seiner Aussage zu fragen.
    Gibt ja glücklicherweise noch andere zugelassene Prüforganisationen, bei denen oft nicht so sture Paragraphenreiter sitzen. Oder man fährt einfach zum Händler seines Vertrauens. Die haben meist auch einen guten Draht zum Prüfer der wöchentlich vorbeikommt.


    Ich hatte bisher jedenfalls keine Probleme.

  • Also, jetzt kann ich Euch berichten:


    Habe bei mehreren TÜV-Standorten angerufen. Bis auf einen wollten alle offizielle Papiere haben in wiefern sich Höchstgeschwindigkeit, etc durch den Ritzelumbau ändern. Viele der Prüfer waren auch der Meinung, dass sie ein neues Geräusch- und Abgasgutachten erstellen müssten (obwohl ich Ihnen einen Artikel ais der "Motorrad zitiert habe, nachdem ein neues Geräusch- und Abgasgutachten nur dann nötig ist wenn die Übersetzungsänderung durch das 16er Ritzel mehr als 8% bezogen auf die Gesamtübersetzung ausmacht).


    Zum Schluss hatte ich einen am Telefon der meinte, es wäre zwar schön, wenn ich ein offizielles Dokument von KTM hätte. Es ginge aber auch ohne. Dann müsste er eben die neue Höchstgeschwindigkeit berechnen. Das wäre dann eine Eintragung nach §19 Abs. 2 StVO (den ja bledi_alger in diesem Thread schon genannt hat).


    Ich bin also heute hingefahren und habe die Gear Data Diagramme (hatte ich mal hier aus dem Forum wenn mich nicht alles täuscht) für die Originalübersetzung und die Übersetzung mit dem 16er Ritzel mitgenommen.


    Und was soll ich sagen: nach 2 Minuten war das 16er Ritzel eingetragen. Die neue Höchstgeschwindigkeit hat er einfach aus dem Gear Data Diagramm für das 16er Ritzel abgelesen. Hat 37,80 EUR gekostet :sensationell:
    Da sag noch mal einer beim TÜV gäb´s nur Korintenkacker.


    Ach so, Hauptuntersuchung (inkl. Abgasuntersuchung) habe ich auch machen lassen. Als er die KTM angelassen und kurz Gas gegeben hat, hat er sofort wieder abgestellt und nach dem Auspuff gefragt (MIVV in Titan). Aber nachdem ich ihm die ABE-Karte gezeigt habe, hat ihn der Auspuff nicht weiter interessiert.


    Am Pretender-Heck hat er sich ebenfalls nicht gestört (das habe ich aber auch nicht erwartet).


    Fazit: 16er Ritzel eingetragen, HU ohne Mängel, CO-Gehalt bei AU deutlich unterschritten (max. 2,6vol% auf der Anzeige).
    Das nenn´ ich einen erfolgreichen Tag :peace:


    Gruß Martin

  • Mit dem 16er Ritzel alleine ändert sich gar nichts an der Höchstgeschwindigkeit, auch hier dreht mal zumindest meine, immer noch nicht an den Begrenzer, nicht mal auf der Autobahn mit leichtem Gefälle. Mit dem 17er Ritzel verhungerst bei Topspeed im 6. Gang irgendwo deutlich unter der maximalen Nennleistung und hast dafür als Strafe noch einen sinnlos langen 1.Gang. Also von dem her ist es sicher nicht ungesetzlich auf das 16er zu wechseln.


    Gruß vom Bodensee :winke:


    Chris