Hallo Leute, habe mir für die neue LC4 eine Akrapo Anlage gegönnt.
Habe dafür auch ein TÜV Gutachten erhalten.
Jetzt stellts sich die Frage wie ist die Gesetzeslage in Österreich :?: :?: :?:
Anlage hat also Tüv und ein E1 Zeichen mit Nr. Ein ABE Heftchen habe ich keines, obwohl lt. KTM dies Anlage mit ABE ist.
Muss ich die Anlage mit dem E1-Zeichen trotzdem eintragen lassen :?: :?:
Oder genügt es nun den Prüfbereicht mitzuhaben, da die Töpfe ja mit E Zeichen sind :?: :?:
Kennt sich da wer aus
.
BITTEEEEEE um Hilfe ![]()