Rückstrahler

  • War heute auf`m Tüv. Hab den Stempel zwar bekommen aber der freundliche Herr meinte der Rückstrahler fehlte. Ach ne, muß da überhaupt so ein Teil dran meinte ich überrascht(wußte ich natürlich :ja: ) Hab mich jetzt entschlossen wirklich einen anzubauen weil ich dieses Jahr große Touren vorhab und kein Bock habe an jeder Ecke zu bezahlen :nein:


    Habt Ihr eine bessere Lösung als den riesen Lappen von Ktm????? Wer besser wenn das Teil ein E-Zeichen hätte :staun:


    Danke für Eure Vorschläge

  • Mein Händler hat das Problem so gelöst. :zwinker:
    Einfach einen Rückstrahler auf die Kennzeichen-Beleuchtung geklebt.

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R

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  • Mein Händler hat das Problem so gelöst. :zwinker:
    Einfach einen Rückstrahler auf die Kennzeichen-Beleuchtung geklebt.




    Will ja nicht den Oberlehrer machen, aber meines Wissens nach darf die Oberkante des Rückstrahlers höchstens 900mm :amen: über der Fahrbahn sein.
    Und das sieht bei dir ziemlich knapp aus. :grins:

    Die Jugend wäre eine schönere Zeit, wenn sie erst später im Leben käme.

  • @Zenzi


    Wenn man jetzt die StVZO knallhart auslegt, begehst du mit deinem aufgeklebten Reflektor Kennzeichenmissbrauch.
    Laut der StVZO darf absolut gar nichts ausser den amtlichen Siegeln und den Kennzeichenhalteschrauben auf dem Kennzeichen sein, wobei die Schrauben selbst eine gewisse Anzahl und Größe nicht überschreiten dürfen.


    Nur mal so zum nachdenken....


    Na klar sieht das besser aus, als den Reflektor unter dem Kennzeichen zu montieren ...


    -ghost-

  • moin!
    soetwas habe ich auch schon mal gehört...aber dieser aufkleber lag sogar beim heck bei. ok...es sind engländer...oder briten ...oder beides. :kapituliere: :knie nieder:
    allerdings hatte ich in dieser hinsicht immer glück. die haben mal ne offene akra bemängelt, aber nie das fehlende katzenauge.

    ZENZI_RaceTEC...Motorsportteile. Was das Herz begehrt...

  • Einem Kollegen von mir haben sie mal wegen so einen Aufkleber die Karre stillgelegt, er hat ne Anzeige wegen oben beschriebenen Sachverhalt bekommen. Hat gut Geld und Nerven gekostet.

  • Laut der StVZO darf absolut gar nichts ausser den amtlichen Siegeln und den Kennzeichenhalteschrauben auf dem Kennzeichen sein, wobei die Schrauben selbst eine gewisse Anzahl und Größe nicht überschreiten dürfen.


    Genauso ist es!

    Die Jugend wäre eine schönere Zeit, wenn sie erst später im Leben käme.