Kann man bei verschwiegenen Mängeln beim Motorradkauf vom Kaufvertrag zurücktreten ?

  • Hallo,


    Wollte mir jetzt eine Duke 2 kaufen Privat und er hat gesagt dass er keinen Unfall gehabt hat und wenn ich nach dem kauf eine Rahmen bzw. Spurvermessung beim ÖAMTC mache und der rahmen ist zum Beispiel verzogen könnte ich dann vom kaufvertrag zurücktreten ?


    Frage gilt ans Gesetz ÖSTERREICH ??


    Bitte um schnelle Antwort
    :denk:
    mfg domi

  • Zitat

    Beispiel verzogen könnte ich dann vom kaufvertrag zurücktreten


    Zurück treten vom Kauf und die Kohle wieder zu bekommen ist zweierlei, meistens bahnt sich da ein Rechtsstreit an.
    Du hast doch einen Kaufvertrag, da steht doch etwas drin.

  • Hallo *döni*,


    im Grunde ist es so...


    Du hast ein gebrauchtes Kraftfahrzeug mit oder ohne schriftlichen Kaufvertrag gekauft. Ein Kaufvertrag bedarf aber keiner Schriftform. Ihr habt Euch aber geeinigt, dass das Eigentum an dem Motorrad vom Verkäufer auf den Käufer übergehen soll, Du hast den vereinbarten Kaufpreis bezahlt und der Verkäufer hat Dir das Motorrad übereignet. Wenn die verkaufte "Sache" mangelhaft ist, hast Du als Verkäufer einen Nachbesserungs- bzw. Mängelbeseitigungsanspruch. Es sei denn, der Verkäufer hat Dir die Mängel im Verlauf der Verhandlungen benannt und Du hast in Kenntnis der Mängel gekauft. Hier ist also vieles eine "Beweisfrage". Man wird also das Motorrad und den Kaufpreis in einem rechtlichen Spannungsfeld sehen müssen. Auch das Alter, die Laufleistung und der Allgemeinzustand sind bedeutsam.Im Zweifel gilt: Wenn Du eine Probefahrt gemacht und das Teil besichtigt hast, sind alle "offenen Mängel" nicht mehr bedeutsam. Eine "Freizeichnungsklausel" für "versteckte" Mängel gibt es aber nicht. Hier haftet der Verkäufer ohne wenn und aber!!!


    ...so ist die Gesetzlage in Deutschland, und in Österreich ist`s bestimmt nicht anders!




    Bade :ja:

    Einmal editiert, zuletzt von Bade ()



  • Wenn tatsächlich ein Rahmenschaden schon zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (Zeitpunkt des Kaufes) vorgelegen hat, hast Du selbstverständlich das Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages! Achtung von Privat an Privat liegt die Beweislast bei Dir, anders sieht es aus wenn du von einem Gewerblichen gekauft hast, dann muss er die ersten Monate beweisen, dass die Ware oder das Produkt Mangelfrei war.

  • von privat an privat hast du schlechte karten. der verkäufer kann im kaufvertrag jegliche haftung ausschließen (gekauft wie gesehen). selbst wenn der rahmen nachher krumm ist, mußt du ihm erstmal nachweisen dass er dich arglistig täuschen wollte, d. h. dass er das wußte und es dier absichtlichlich verschwiegen hat. der nachweis wird in der praxis bei so einem fall kaum gelingen. ich hatte schon mal ähnliche probleme nach dem kauf eines gebrauchtwagens und da war nix zu machen.


    aber vielleicht gelten in österreich andere gesetze.

  • Hi Döni,


    wie es gesetzlich aussieht haben eh schon einige geschrieben.


    Falls Du aber Zweifel an der Schadenfreiheit hast, würde ich entweder VOR dem Kauf das Gutachten machen lassen oder lieber die Finger von dem Stück lassen. Im Nachhinein das Geld wieder zurücjzubekommen ist meistens sicherlich weitaus schwieriger und mühsamer.


    lg,
    Tom

    >> Ich wollte mich mit Ihnen geistig duellieren, <<
    >> aber ich sehe gerade, Sie sind unbewaffnet. <<

  • Ich sehe das wie oidafetzn. Und wenn der Verkäufer einer vorherigen Prüfung
    durch einen Sachverständigen nicht zustimmen sollte, weißt Du woher der
    Wind weht.
    Natürlich trägst Du die Kosten für das Gutachten. Aber lieber ein paar Euros
    vorher investieren, wie später einigen hundert Euros hinterher laufen.


    Und so ein Gutachten macht sich immer gut, bei einem Wiederverkauf. Sofern
    Du die Maschine dann nicht auf die Seite gelegt haben solltest :zwinker:

  • ja werd ich eh so machen nur das problem war dass es nur in GRAZ eine Rahmenvermessungsanlage für motorraäder gibt und ich wollte eine überprüfung in der nähe vom verkäufer machen aber leider haben die ja nur in graz bei mir so etwas...


    aber will eh umbedingt die überprüfung vor dem kauf machen...


    thx at all... :Daumen hoch:

  • In dem von Dir geschilderten Fall kannst Du per Irrtumanfechtung (Vorsicht: juristischer Begriff) die Grundlagen des Kaufvertrages infrage stellen und unter Rückgewährung der beiderseitigen Vorteile den Kaufvertrag annulieren.
    Es macht sich aber sicher nicht gut vorm Richter wennst sagst Du hättest Dir das mit dem Rahmenschaden eh schon gedacht gehabt...


    Und es ist ein Unterschied ob man auf Gewährleistung/Garantie pocht oder den Kaufvertrag annuliert.

  • Hallo,


    wenn ich bei einem Motorrad schon den verdacht habe das es einen Rahmenschaden hat, dann lasse ich gleich die Finger weg und schliesse es aus dem Kreise der infrage kommenden aus


    Gruss


    Norbert


  • Genau so sehe ich das auch! Ich würde mir das Teil auch nicht anschaffen. :nein:

    :wheelie: + :winke: von Michi
    KTM 990 SMR+1290 SDR 2.0+BMW RnineT