Ja, gilt für alle 690er Enduro/Enduro R/SMC/SMCR.
Die Betriebserlaubnis erlischt mit Änderung der Übersetzung.
Ich bin seit über 30 Jahren an all meinen Mopeds mit nicht serienmäßiger Übersetzung unterwegs (ausser bei den Kardan-Modellen) und es hat noch nie einen interessiert (weder TÜV noch Rennleitung).
Allerdings könnte ein grosses 50er Kettenrad schon wieder etwas auffällig sein. Sowas bau ich dann nur für den Enduro-Urlaub ran.
Im Prinzip kannst die geänderte Übersetzung auch in die Papiere eintragen lassen. Dafür ist aber ein eigenes Geräusch- und Abgasgutachten erforderlich und das macht es unverhältnismäßig teuer.

