Tach@ all,
mal ne saudumme Frage....
Was meint ihr was der Gesetzgeber dazu sagt und kann mir einer verraten ob das Blinker an den Fußrasten sind?
Optisch wāre das ja mal ein Highlight???
Tach@ all,
mal ne saudumme Frage....
Was meint ihr was der Gesetzgeber dazu sagt und kann mir einer verraten ob das Blinker an den Fußrasten sind?
Optisch wāre das ja mal ein Highlight???
Optisch ist es nur mit den winzigen US Kennzeichen ein Highlight.
Selbst mit den kleinsten der europäischen Kuchenbleche schauts bestimmt aus.
Die Blinker gefallen mir auch nicht, da hätte ich schon schönere Lösungen gesehen.
Aber gegen beides hat bestimmt die etwas.
Das Kennzeichen wäre für den netten Herren, der nur das Beste von einem will (Geld), nur schwer erkennbar, wenn
er hinter dem Möpi steht. Daher nicht erlaubt.
..... aber das Heck is ja mal gar nicht verkehrt, oder? Kennzeichenleuchte schwarz lackiert und das Kennzeichen ähnlich montieren dann sieht das doch gar nicht übel aus. Die Haltebleche für die Blinker ebenfalls schwarz und andere Blinker ran dann kommt das denke ich mal gar nicht mal so schlecht rüber....
Ich denke dass ich da mal was basteln muss :-)
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Blinker sollten legal sein.
Kennzeichen daf max 15° haben in die Richtung.
Alles anzeigen- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
mann das klingt ja voll nach vorschrift viel zu spießig wer hält sich den daran ???
wohl die mit einem schlechten gewissen. alles was verboten ist ...