Wichtig ist der Satz: so daß es an der für eine Urkundenfälschung gem. § 267 Abs. 1 StGB erforderlichen Täuschung über den Aussteller. Er hat die Nummer an die Papiere seines T4 angepasst, und das Teil war für einen T4 bestimmt. Bei der Änderung eines nicht zugelassenen Endtopfs oder Komplettanlage für Rennzwecke, liegt ganz klar eine Täuschung vor.
Ps.: Aber wie Du schon geschrieben hast, ist es nicht sehr clever, eine Strafverfahren zu riskieren, wenn man ohne Manipulation mit einer geringeren Strafe davon kommen könnte. Aber jeder sollte seine eigenen Erfahrungen machen. Manche lernen durch ihre Fehler auch was dazu.
Richtig.
Allerdings hättest du das Fettmarkierte bis zum Satzzeichen ziehen müssen.
Urkundenfälschung gem. § 267 Abs. 1 StGB erforderlichen Täuschung über den Aussteller.
Der Aussteller ist auch hier immernoch der selbe wie vorher.
Eigentlich ist es ja auch vollkommen egal.
Jeder weis doch das es nicht erlaubt ist solche Auspuffanlagen auf der Strasse zu nutzen.
Also baut man sie entweder dran und wenn man mal erwischt wird....dann ist das eben so.
Kostet 90 Euro bzw. 180 Euro bei Vorsatz und gibt nichtmal mehr Punkte.
Oder man verbaut halt zugelassene Anlagen und fertig.