unterschiedliche Fabrikate - Rechtliche Lage

  • Ich hätte mal eine Frage zur Kombination von unterschiedlichen Reifentypen / Herstellermodellen.


    Auf dem PKW ist die Vorgabe ein gleiches Reifenpaar pro Achse zu haben. Sprich ich darf:
    auf der Vorderachse Reifen vom Hersteller X mit Reifentyp A fahren und
    auf der Hinterache Reifen vom Hersteller Y mit Reifentyp B


    Ich vermute das dies nicht für Motorräder zulässig ist, da pro Achse ja nur ein Rad vorhanden ist und somit eine Unwucht, verschlechtetes Abrollverhalten oder was auch immer ja nicht wie bei einem Auto ausgeglichen werden kann (über Lauffläche/Aufstandsfläche, etc) und somit kritischer für das Thema Sicherheit bewertet wird.


    (Es geht nicht um Rennstrecke sondern um Zulässigkeiten auf öffentlichen Straßen)


    Kennt sich jemand damit genau aus (bitte keine Vermutungen) oder kennt jemand eine verbindliche Quelle zum Nachschlagen?


    Thx

  • So siehts aus nach den Buchstaben des Gesetzes:


    "Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Es werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.


    1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
    2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.
    3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
    4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
    werden."


    Ich fahre auf meiner kleinen zulässigerweise vorn einen M5 und hinten einen PiPo.


    Edit: Das gilt natürlich nur für D!

    Mehr Spaß pro KM statt mehr KM pro Stunde

    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Didi

    Einmal editiert, zuletzt von bike-didi ()

  • Danke für die Antwort.


    Leider ist daraus nicht ersichtlich, ob ein Mischen von Herstellern/Fabrikaten zulässig ist. Für "Punkt 1" würd ich es noch so interpretieren. Da steht ja "... alle ECE geprüften Reifen ...". Bei Punkt 2 - 4 benötige ich Dokumente.


    In den Reifenfreigaben von Herstellern zum Beispiel sind explizit immer Vorder- und Hinterreifen des selben (eigenen) Herstellers und des gleichen Fabrikates aufgeführt.
    Vor kurzem habe ich das erste mal gesehen, dass ein Hersteller 2 unterschiedliche Typen freigibt (Conti -> vorne CSA2 / hinten CASM; siehe Post von off-road-biker).


    Ich kenne keine Reifenfreigabe in der ein Hersteller-Mix aufgeführt wird, de res mir also erlaubt diese Kombi zu fahren. Klar, da hat der Hersteller kein Interesse daran ein Konkurenz Produkt mit aufzufühen. Ich frage mich nur ob das nur aus diesem Grund so ist oder weil es rechtlich nicht erlaubt ist.

  • Laut TÜV Rheinland ist das Mischen von verschiedenen Reifenmarken
    zulässig, vorausgesetzt, es ist keine Reifenbindung in den Papieren
    eingetragen. Es müssen lediglich Größe, Tragfähigkeitsindex und
    Lastindex passen.

  • Leider ist daraus nicht ersichtlich, ob ein Mischen von Herstellern/Fabrikaten zulässig ist. Für "Punkt 1" würd ich es noch so interpretieren. Da steht ja "... alle ECE geprüften Reifen ...". Bei Punkt 2 - 4 benötige ich Dokumente.


    Wieso ist das nicht ersichtlich? Im Wesentlichen sind die Punkte 1 und 2 maßgeblich. Trifft auf Dein Mopped Punkt 1 zu, packst Du nach den Voraussetzungen, die alamoe aufgeführt hat, alles drauf, was Dir gefällt. Trifft Punkt 2 zu musst Du die Freigaben beachten - Mischen wird dann max. innerhalb der Reifen eines Herstellers möglich sein.

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    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Didi

  • war heute beim reifenmann nen termin ausmachen zum dienstag bringe felge und reifen mit.. er meinte auch keine Bindung im schein, und kannst machen was willst ( größe muss halt dem Fahrzeugschein entsprechen)...


    ich hatte Casm drauf und irgendwie ist vorne noch massig was drauf, also kommt hinten jetzt die M7 Pelle von MEtzeler drauf, wenn der vordere weg ist gibt es auch da den M7..