Hallo,
muss man den Akrapovic Slip on in Österreich typisieren lassen oder reicht es wenn man die ABE mitführt.
Wenn ich so ein Gutachten brauche, kann man das irgendwo downloaden? Pat. No.: US D550, 134S
Danke
Hallo,
muss man den Akrapovic Slip on in Österreich typisieren lassen oder reicht es wenn man die ABE mitführt.
Wenn ich so ein Gutachten brauche, kann man das irgendwo downloaden? Pat. No.: US D550, 134S
Danke
und täglich grüßt das Murmeltier.
Da gibts schon nen thread wo das lang und breit diskutiert wurden. Bitte such mal ein wenig.
Also, war heute mit meiner Duke bei der Typisierungsstelle, weil ich die Leistung auf die 50 KW geändert habe. Der Mechaniker dort hat gemeint, dass mein Akrapovic Slipon ein Eintragung im Zulassungsschein benötigen würde oder ich zumindest das ABE mitführen müsste. Da ich keines von beiden habe (Gebrauchtkauf), war ich mal beim KTM Händler meines Vertrauens. Dort hat man mir gesagt, dass der Slip On eintragungsfrei wäre und ich auch keine ABE mitführen müsste. Ist dann die Frage ob die Polizisten, sollte ich mal aufgehalten werden, auch wissen.
der slip on hat an der seite eine E-Prüfnummer somit eintragungsfrei.
sonst müsstest du für jeden led blicker auch ein abe mitführen aber die prüfnummer gewährleistet ordnungsgemäße funktion
lg frohes
der slip on hat an der seite eine E-Prüfnummer somit eintragungsfrei.
sonst müsstest du für jeden led blicker auch ein abe mitführen aber die prüfnummer gewährleistet ordnungsgemäße funktion
lg frohes
Den Wisch braucht er theoretisch trotzdem!
Danke für die Antworten. Denke auch dass dich die ABE brauch. Weiß vielleicht jemand wo ich die herbekomme? Der KTM Händler konnte sie nicht ausstellen.
Der Akrapovic Dämpfer ist bereits Bestandteil der Fahrzeug ABE und somit auch dort vermerkt.
Da wirds keinen Wimpel zum mitnehmen geben
Der Akrapovic Dämpfer ist bereits Bestandteil der Fahrzeug ABE und somit auch dort vermerkt.
Da wirds keinen Wimpel zum mitnehmen geben
Bei mir steht diesbezüglich nichts im Fahrzeugschein...
edit: Wobei ich auch noch keinerlei Probleme hatte
Ich rede nicht vom Fahrzeugschein, ich rede von der EG BE.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Ich rede nicht vom Fahrzeugschein, ich rede von der EG BE.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Dort ist ebenfalls nichts vermerkt.
Habe schon richtig gelesen, aber sollte das im Fahrzeugschein nicht auch drin stehen?
PS: Sehe grad, dass du auch aus AB bist
N'Abend,
ich kenne das Baujahr nicht, verweise aber auf http://shop.ktm.com/at_de/powe…type=Naked+Bike&year=2014
Zitat: "Dieser Enddämpfer ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen: keine weitere Abnahme oder Mitnahme von Papieren notwendig."
Da hier nur Spekulationen kommen, würde ich Dir empfehlen, Dich an Mattighofen zu wenden. Die behaupten das, sollen sie also auch Stellung dazu nehmen. Bei meinem Moped steht nichts von einem Akrapovic-Auspuff in den Papieren (BJ 2014, Zulassung in D, aber identische Info auf der KTM-Website-D). Weder in der EG-Betriebserlaubnis, noch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2.
Die Antwort wird sicher nicht nur mich interessieren. Im Zweifel hast Du (haben wir) den Ärger mit den Behörden, weil die Amtsträger sich meist nicht richtig auskennen.
Grüße
Zwengelmann
Jo ich bin aus AB
Du hast Einsicht in die EG-Typgenehmigung ?
Na dann sollte der wirklich vermerkt sein.
Hast recht, ich habe hier nur die "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" in der Hand. Insofern wäre eine Information vom Hersteller umso wichtiger. Denn der Polizist, der mich anhält, hat genausowenig in der Hand.
Da kam doch glatt eine Ente geflogen und hat mir einen Link geschickt!
Sollte die Sache aufklären!
690 Duke: Akrapovic Eintragung
Danke Ente!