Reifen mischen

  • hallo leute, fahrt ihr immer reifen gleichen typs auf beiden achsen? Laut pirelli , darf ich auf meiner 990 sdr nur paarweise den gleichen typ fahren. Ich dachte, dass man heutzutage sogar versch. Hersteller vorn und hinten fahren darf!lg

  • HAbe generell immer die 2 gleichen drauf, jedoch war mal nix lagernd und der freundliche Reifen Typ hat mir einen übergangs reifen montiert dass ich halt fahren konnnte bis die neuen da sind. Der Reifenhersteller will ja lieber 2 verkaufen als nut einen.
    Theoretisch gilt, ist der Reifen frei gegeben darfst ihn montieren. Wie gut die dann aber Harmonieren?

  • Theoretisch gilt, ist der Reifen frei gegeben darfst ihn montieren. Wie gut die dann aber Harmonieren?



    Falsch, Reifenfreigaben gelten immer nur paarweise, du kannst nicht einfach zwei verschieden Freigaben nehmen und damit zwei verschiedene Reifen mischen und fahren. :zwinker:

  • Na dann dumm gelaufen für die Länder wo so eine benötigt wird. Gut dass ich so was nicht brauche und erklärt wieso ich verschiedene haben durfte.

  • Man darf nur Diagonal- und Radialreifen nicht mischen. Ansonsten muss man die vorgegebenen Spezifikationen wie Tragfähigkeitsindex, Grösse und Geschwindigkeitsindex einhalten, in allem anderen ist man frei...


    Ich bezweifle aber, dass alle Kombinationen an verschiedenen Vorder- und Hinterreifen funktionieren. Unter Umständen fährt sich das völlig besch***...

  • Ich hab heut mit pirelli gesprochen, und da wurde mir gesagt, dass ich die reifen nur paarweise zugelassen sind. Da es meinen hinterreifen nicht mehr gibt, muss ich jetzt nen anderen nehmen und dazu passend einen für vorn mit kaufen.mfg

  • Hat Pirelli, oder besser deren Kontacktperson denn einen Grund genannt? Der Reifen wird ja wohl nicht explodieren weil Vorne oder Hinten ein andere ist.



    Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und nehme an dass deine Maschine in Deutschland zu gelassen ist, oder zumindest in einem Land welches eine ähnliche Gesetzgebung hat, welche bei reifen und deren Nutzung auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Reifenfreigabe) verweist. Diese stellt sicher das falls was pasiert, dieser oder dr mit dem Finger auf wen anderes Zeigen kann und dann die Hände in unschuld wäscht.


    Verweigert Pirelli eine solche Bescheinigung, zieht in diesem Land die ISO Din, Euro oder was auch immer Norm nicht. Es gab doch früher schon einmal den Versuch von Erstausrüstern sich ihr Produkt als unumgäglich zu sichern (reifenbindung), dieser Versuch wurde aber von Europa damals gekippt.


    Also sagt Pirelli hier, kauf beide oder keinen. Ob das jetzt Illegal ist (also gegen Europa Recht) sei mal dahingestellt. Jetzt werden Gesetze ausgelegt und interpretiert.... :kapituliere:


    Ich arbeite nicht bei einer Zulanssungstelle habe aber auch aufgegeben deren Interpretationen und Argumentationen zu verstehen.
    Andere Länder andere Sitten, manchen ist es ganz und gar egal was man da treibt hauptsache Profil, bei anderen wird diese Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller verlangt, andere wiederrum sagen im Gesetz, dass auf einer Achse 2 Gleiche sein sollen und diese geltende Anforderungen erfüllen...


    Also sollte hier wohl in deinem Fall Pirelli das letzte Wort haben und wenn die Niet sagen ist das so. Es sei den dein Gesetzgeber/ Behörde sagt was anderes, dann gelten die Welt/Europaweit geforderte Spezifikationen für Normen und Klassen die auch Pirelli mit jedem Produckt erfüllen muss, falls es auf den Markt will.

  • Also meine ktm ist in deutschland zugelassen und angemeldet. Aber für reifen, die nicht in meiner zulassung stehen(da nicht mehr produziert) brauch ich die unbedenklichkeitsbescheinigung vom hersteller , um nachweisen zu können, dass sie für mein mopped getestet und zugelassen wurden. Und pirelli sagt da klipp und klar, dass die reifen in der unbedenklichkeitsbescheinigung nur wie da aufgeführt zusammen betrieben werden dürfen. Das problem wird ja erst dann richtig interessant, wenn was passiert und geprüft wird ,ob die reifen so gefahren werden durften! Leider hab ich in meinem bisherigem leben schon einige erfahrung machen müssen, was bei einem verfahren alles auf den tisch kommt. Von daher wird für es mich das beste sein, da keine kompromisse zu machen und den vorderen mit zu wechseln. Ein Händler hat das nach eigenen aussagen bis jetzt auch immer etwas lockerer gehandhabt, was ihm im schadensfall auch ans bein laufen kann, als ausführende fachfirma.lg

  • Ganz ehrlichm ist es ja auch das sinvolste, jetzt einmal falsch gespart und dann giebts n crash, (vermeidbar oder nicht) geht es in der Birne rum : hätte ich doch idente Reifen hgehabt, vielleicht, vielleicht auch nicht passiert....


    Die dinger kosten jetzt auch nicht die Welt und sind halt der Kontackt zur Strasse.


    Viel spass beim Reifen verschleissen

  • Meine Triumph Street Triple R ist in D komplett ohne Reifenbindung homologiert. Wenn die Reifenspezifikationen passen (also Geschwindigkeits-, Tragfähigkeitsindex, Umfang, ...) kann ich damit somit legal Mischbereifung fahren.
    Es gibt von z. B. Michelin in den Freigabelisten darüber hinaus auch Reifenkombinationen (innerhalb des Herstellerangebotes) verschiedener "Generationen" beispielsweise des Pilot Power oder Pilot Road/Power. Auch bei der SMT (hier gab es selbstverständlich eine Reifenbindung) war es meiner Erinnerung nach so, dass da z. B. der PilotPower 2 CT Hinterreifen mit dem "normalen" PiPo VR freigegeben war. Das bitte ich aber ggfs. zu überprüfen, ist jetzt aus der Erinnerung heraus ...


    Für die Legalität fehlt es nach meiner Einschätzung an den notwendigen Testfahrten, die Hersteller müssen/wollen heute neue Reifengenerationen möglichst gleichzeitig in zig verschiedenen Größen für alle relevanten Motorräder am Markt frei geben. Wenn die jetzt noch unterschiedliche Generationen in Kombination testen müssten, würden die gar nicht mehr fertig.


    Aber "funktionieren" und "dürfen" sind nun mal zwei paar Schuhe ...


    lg
    andi