Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe.
Im Alltag ist der Unterschied ist jedoch minimal.
Nach BGB liegt ein Sachmangel bereits vor, wenn der Kaufgegenstand nicht den objektiven und subjektiven Anforderungen, die an ihn gestellt werden gerecht wird.
Das ist bloß eine andere Formulierung für "er ist nicht dazu geeignet die (auch indirekt) zugesicherten Eigenschaften zu erfüllen".
Einfaches Beispiel was mir passiert ist:
Das Federbein verliert Öl und dämpft nicht mehr. Der eigentliche "Schaden" ist erst nach dem Kauf aufgetreten, dennoch hat der Sachmangel schon beim Kauf bestanden. Denn ein Sachmangel besteht unabhängig vom Datum des eigentlichen Schadens, oder auch Folgeschadens, z.B. wenn die Elektronik durch Wassereintritt über längere Zeit beschädigt wird, weil eine Dichtung unzureichend war.
Im jetzigen Beispiele hat das Federbein die objektiven Eigenschaften, die an es gestellt werden, nicht erfüllt.
Als Käufer darf man davon ausgehen, dass ein Bauteil, welches kein Verschleißteil ist, nicht grundlos kaputt geht. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei dem Modell (790 Adv) um ein Modell handelt, welches objektiv als auch subjektiv (durch das Marketing zugesichert) sogar für Offroadeinsatz eignet.
Der einzige wirkliche Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist das die Beweispflicht ab dem 13. Monat bei einen selbst liegt, aber auch das ist eigentlich nur ein Formalität. Wenn der Hersteller im Gewährleistungsfall die Nacherfüllung wegen Grund X ablehnt muss man einfach nur Prüfen ob dieser Einwand valide ist und wenn nicht, dann kann man ein Gutachten erstellen lassen, was am Ende eh wieder der Hersteller zahlen muss.