Beiträge von CaptainChrom

    Beim Gaul wird auch immer von hinten aufgestiegen und geritten

    Ironischerweise finde ich den Silhouette der 790 seitlich von hinten und von oben sehr geil. Die geschwungenen Kurven wirken sehr ästethisch.

    Dazu sei gesagt, dass mich die Form des Tanks von vorne überhaupt nicht stört (nur ab 2023 wo die Alufolie höher geht, oder halt wenn ein AXP, o.ä. verbaut ist, der alte Tank mit den riesigen seitlichen Plastikschützern war nicht so schön).

    Für mich würde eine ab 23 nicht mehr in Frage kommen, niemals

    Krass. Ich finde die Vor-Facelift Version sieht aus als hätte sie nen Gendefekt. Da haben sie den hässlichten Instrumententurm den sie finden konnten vollkommen unverkleidet vorne dran geschraubt, ne dünne lapprige Scheibe drangeklatscht und warum auch immer "Kiemen" in die Tankverkleidung eingelassen. Bei der Version bis 2022 ist der Tank das kleinste Problem...


    Seit 2023 ist die Maschine praktisch neutral, nicht schön, aber auch nicht hässlich. Das ist ein Aussehen mit dem ich leben kann. Ich fand die Duke aber auch schon geil und bei der Lichtmaske, die sich die beiden Teilen scheiden sich ja auch die Geister.

    Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe.

    Im Alltag ist der Unterschied ist jedoch minimal.

    Nach BGB liegt ein Sachmangel bereits vor, wenn der Kaufgegenstand nicht den objektiven und subjektiven Anforderungen, die an ihn gestellt werden gerecht wird.

    Das ist bloß eine andere Formulierung für "er ist nicht dazu geeignet die (auch indirekt) zugesicherten Eigenschaften zu erfüllen".


    Einfaches Beispiel was mir passiert ist:

    Das Federbein verliert Öl und dämpft nicht mehr. Der eigentliche "Schaden" ist erst nach dem Kauf aufgetreten, dennoch hat der Sachmangel schon beim Kauf bestanden. Denn ein Sachmangel besteht unabhängig vom Datum des eigentlichen Schadens, oder auch Folgeschadens, z.B. wenn die Elektronik durch Wassereintritt über längere Zeit beschädigt wird, weil eine Dichtung unzureichend war.


    Im jetzigen Beispiele hat das Federbein die objektiven Eigenschaften, die an es gestellt werden, nicht erfüllt.

    Als Käufer darf man davon ausgehen, dass ein Bauteil, welches kein Verschleißteil ist, nicht grundlos kaputt geht. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei dem Modell (790 Adv) um ein Modell handelt, welches objektiv als auch subjektiv (durch das Marketing zugesichert) sogar für Offroadeinsatz eignet.


    Der einzige wirkliche Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist das die Beweispflicht ab dem 13. Monat bei einen selbst liegt, aber auch das ist eigentlich nur ein Formalität. Wenn der Hersteller im Gewährleistungsfall die Nacherfüllung wegen Grund X ablehnt muss man einfach nur Prüfen ob dieser Einwand valide ist und wenn nicht, dann kann man ein Gutachten erstellen lassen, was am Ende eh wieder der Hersteller zahlen muss.

    Laut meiner Werkstatt gewährt KTM auf Zubehör nur ein halbes Jahr Garantie ... so war zumindest die Aussage bei meinen Zubehörkoffern aus dem Hause KTM.

    Da hat deine Werkstatt scheiße gelabert. Auf die Powerparts gibt es ebenso eine 24 monatige Garantie wie auf die Motorräder. Unabhängig davon hat man immer 24 Monate gesetzliche Gewährleistung.

    Wie sieht’s aus mit den CF-Moto Nockenwellen? Sind die haltbar?

    Warum sollten die haltbarer sein? Das ist das selbe Bauteil, welches aus dem selben Material gefertigt wurde. Ob sie passen kann dir keiner beantworten. Da sie eine andere Teilenummer haben kannst du dir nicht zu 100% sicher sein. Auch wenn nur eine kleine Änderung an einem Teil vorgenommen wurde wird es nicht passen. Das sieht man gut im neuesten Video von Pirate Racing zur 790. Das war zwar nicht die Nockenwelle sondern ein anderes Bauteil, aber es gilt das gleiche Prinzip.

    Jein.


    Die Gewährleistung kennt ja den Begriff der Beweislastumkehr - hier greift in der Regel die Garantie (die das darf, so lange sie den Kunden nicht schlechter stellt als er mit der Gewährleistung stünde).

    Die Herstellergarantie ist vom Prinzip her freiwillig, allerdings im Kaufvertrag zugesichert / geregelt und dann eben vertraglich festgelegt.

    Ich denke mal du beziehst dich hier auf den Satz "was darüber hinausgeht...". Das habe ich nicht klar dargestellt aber die freiwillige Herstellergarantie besteht natürlich auch innerhalb der ersten 24 Monate parallel zur Gewährleistung. Als Kunde darf man frei wählen welche Rechte man in Anspruch nimmt, wenn ein Sachmangel auftritt. Das könnte z.B. auch die 12-monatige Gewährleistung eines Gebrauchtwagenhändlers sein.


    Abee ja, am Ende des Tages läuft das meist immer intern über die Garantie ab, da die Händler den Hersteller bei einem Sachmangel ja sowieso in Regress nehmen würde. Wenn es direkt über den Hersteller läuft wird zusätzlicher Papierkram vermieden.


    Garantie gilt weltweit und erfordert regelmäßige Wartung bei einem autorisierten KTM-Händler.

    Die könnten auch schreiben, dass die Wartung von einem fliegenden Kamel durchgeführt werden muss, das wäre genauso irrelevant.

    Gesetze und Verordnungen haben immer Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder Vertragsbedingungen.

    Das ist genau das gleiche wie mit den "Warranty void if removed"-Stickern die man in Elektronik auf Schrauben findet, die kann man getrost ignorieren, denn die Garantie bleibt davon unberührt.

    Ich hab aber von der 4-jährigen Garantie gesprochen, welche KTM bei Neufahrzeugen ab '23 gewährt. Das ist über eine gesetzliche Garantie von 6 Monaten und entsprechend folgende Gewähr von 18 Monaten hinaus.

    Es gibt keine gesetzliche Garantie, sondern eine Sachmangelhaftung/Gewährleistung. Und die gilt 24 Monate, nicht nur 6. Das was darüber hinaus geht ist dann die zusätzliche freiwillige Herstellergarantie, nicht die Gewährleistung. Unabhängig davon, ob die zusätzlichen 2 Jahre über die CarGarantie Versicherung, oder direkt über KTM laufen ist man eben nicht an KTM gebunden, wie bereits mehrmals erläutert wurde.

    Die Garantie wird meist von einem externen Anbieter (meine KTM war glaub Car- Garantie o.ä.) angeboten.

    Das gilt nur für die Garantieverlängerung. Für die reguläre Zweijährige Garantie haftet der Hersteller selbst.

    Aber ja Kulanz kannst vergessen wenn du bei anderen Werkstätten fremdgehst, aber auf Kulanz braucht man bei KTM eh nicht zu hoffen.

    Dieser Argumentation folgend sollte es allerdings dann auch valid sein, wenn man diese Arbeiten selbst durchführt - ist es aber nicht.

    Wenn du Zweiradmechaniker mit eigener Werkstatt bist dann ja. Ansonsten nein.

    Die Bedingung, dass die Wartungsarbeiten in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden müssen ist nämlich nicht unzulässig, bloß dass man sie in einer Partnerwerkstatt durchführen muss, wurde vom BGH als unzulässig erklärt, da es den Wettbewerb verzerrt.

    Natürlich greift die GW nur wenn die Wartung von einer autorisierten Werkstatt durchgeführt wurde.

    Die Werkstatt muss nicht vom Garantiegeber "autorisiert" sein. Es gibt nämlich exakt Null "autorisierte" freie Werkstätten. Der Service muss lediglich innerhalb der geforderten Intervalle und nach Herstellervorgaben erledigt werden, das war's.

    Ich mein, die 790/890er hat 2 Siebe und nen Feinfilter. Kommt da soviel zusammen?

    Das kommt wohl drauf an, ob die Nockenwelle einläuft...

    den 15k Intervall hab ich aber auch mit der Jahresbegrenzung... es gibt auch PKW mit variablen Intervallen, die dann halt alle 2 Jahre erst müssen, wegen der Bremsflüssigkeit

    Die Jahresbegrenzung ist ja auch vollkommen irrelevant. Sobald du aus der Garantie raus bist ist ein jährlicher Service ohne Erreichen der Kilometerleistung absolute Geldverschwendung. Das war schon immer so. Wenn die Maschine im Jahr 2000km gelaufen ist und den Rest der Zeit in der Garage stand, wieso soll sie zum Service?

    ich erwarte eigentlich beim Motorrad mittlerweile den selben Standard wie bei nem PKW, kaufen, anmelden, fahren und erst zu nem Service nach 15-30k km oder halt nem Jahr wieder auf der Matte stehen. Warum geht das beim Moped nicht...

    Ein Motorrad erreicht viel höhere Drehzahlen als ein Automotor und nutzt für Motor und Kupplung dasselbe Öl und wird daher immer kürzere Intervalle haben als ein Auto.


    Abgesehen davon: bei der 790/890 hast du doch ein Serviceintervall von 15000km

    eine Frage zu dem 15er Ritzel, gibt es damit evtl. Probleme z.B. TC oder Anti Wheelie

    Die Drehzahl wird nicht an der Getriebeausgangswelle (da sitzt das Ritzel drauf), sondern direkt am Rad über den ABS Ring gemessen. Daher hat eine Veränderung der Übersetzung weder einen Einfluss auf die elektronischen Assistenzsysteme noch auf Tacho und Kilometerstand.

    KTM gibt auch 6 oder sogar mehr Jahrr Garantie. Musst se (wie bei Honda auch) nur kaufen. Schenken tut Honda einem auch nix

    Nein die neue 6 Jahres-Garantie von Honda kostet tatsächlich nix. Die 2 Jahre die sich KTM für fast 1000€ bezahlen lässt kriegt man von Honda jetzt tatsächlich geschenkt. (Bis max. 6 Jahre). Man muss nur die Serviceintervalle einhalten und im Online-Serviceheft eintragen wie bei KTM auch.

    Ich mein Honda kann sich das auch leisten, bei ihren Motorrädern geht ja auch fast nix kaputt. Hätte KTM kostenlos 6 Jahre Garantie gegeben, wären sie noch schneller pleite gewesen :grins: